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Wird man eigentlich ueber eine Einreisesperre informiert? (Gelesen: 4.297 mal)
bloke
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Suedostasien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wird man eigentlich ueber eine Einreisesperre informiert?
17.01.2010 um 14:16:26
 
Das will ich wirklich wissen. Bekommt man einen Brief oder so?

Ich werde morgen den Antrag auf Selbstauskunft per Post wegschicken.

Ich habe mein Anliegen woanders schon gepostet, aber nur ein einziges Kommentar bekommen.

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Ich bin froh, dass es ein solches Forum gibt und dass ich es gefunden habe. Verzeihen Sie mir bitte mein Deutsch; ich habe es nie wirklich gemeistert und verwendet es seit 2.5 Jahren nicht mehr taeglich.

Ich komme aus einem asiatischen Land. Mit 19 bin ich nach DE gereist, um ein technisches Studium an einem Technischen Universitaet aufzunehmen.

Waehrend meines Aufenthalts musste ich den Aufenthaltstitel oft erneuern. Die Frau bei der Auslaenderbehoerde war schrecklich. Das hat jeden auslaendischen Studenten an meiner Uni so empfunden. Sie findet immer einen Weg, uns bei der Antrag auf Verlaengerung eines Aufenthaltstitels zu erniedrigen. Das macht sie sehr gekonnt.

Als ich die Diplomarbeit schrieb, wollte ich das gar nicht mehr. Ausserdem war ich knapp bei der Kasse, und der ganze Vorgang waere wirklich muehselig fuer mich. Also, ich habe fuer das letzte Jahr meines Aufenthalts in DE mit abgelaufenem Aufenthaltstitel Diplomarbeit geschrieben.

Nach der Verteidigung und Formalitaeten wurde ich dann Dipl.-Ing. Ich habe mir einen Flugticket gekauft, Wohnung gekuendigt, etc. und bin mit dem Zug nach Frankfurt a.M. gefahren zum Abflug aus DE.

Bloss, am Schalter hat mich die Bundesgrenzschutzpolizei aufgehalten und hat mich angezeigt wegen Aufenthalt mit abgelaufenem Titel. Die Polizei telefonierte mit der Staatsanwalt usw. Mir wurde gesagt, ich schulde DE jetzt viel Geld (ich habe die konkrete Summe vergessen) weil jeder Tag unerlaubten Aufenthalts mir Geld kostet. Ich habe gesagt, ich habe nur ein paar hundred Euro im Konto uebrig. Also hat zwei nette Polizistinnen mich zum Bankautomat begleitet und entleerte fuer mich mein Dresner Bankkonto (ich glaube so um die 300 Euro).

Ich durfte dann das Flugzeug besteigen. Ein Jahr spaeter bekam ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft wo irgendwas in Richtung "wir behalten uns vor zum spaeteren Zeitpunkt das uebrige Geld von Ihnen einzufordern" stand.

Dies geschieht vor 2.5 Jahren. Seither arbeite ich bei einem deutschen Konzern in meinem Heimatland.

Ich werde bald ein Jobangebot von einer anderen deutschen Firma bekommen. Nur, die wollen unbedingt mich nach Hamburg fuer Training schicken. Die Aufenthalte duerften am Stueck nicht laenger sein wie 3 Wochen.

Wie sehen meine Chancen aus, dass die oertliche deutsche Botschaft mir ein dem Zweck entsprechenden Visum erteilt?

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wird man eigentlich ueber eine Einreisesperre informiert?
Antwort #1 - 17.01.2010 um 15:16:25
 
Das sollte bei Gelegenheit einmal geklärt werden, was mit der Sicherheitsleistung denn nun geschehen ist und ob Dein Ermittlungsverfahren auf Eis gelegt wurde. Einen festen Geldbetrag pro Tag AE-Überziehung gibt es nicht.

Die Visumserteilung ist fraglich, geht nach Ermessen.

Denkbar wäre eine Akteneinsicht bei der ABH über einen Bevollmächtigten.

Gruß, ULF
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reinhard
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Antwort #2 - 17.01.2010 um 15:47:17
 
Die Chance, das Visum zu bekommen, ist genau NULL.

Mit der Selbstauskunft wirst Du über die Sperre informiert. Dafür ist Deine Ausländerbehörde zuständig.

Du schreibst dann an die Ausländerbehörde und beantragst, die Sperre zu befristen. Also zum Beispiel: "Ich beantrage, die Sperre auf den 1. März 2010 zu befristen." Dann antwortet die Ausländerbehörde positiv oder negativ, oder sie schreiben, falls Du noch Schulden hast, die Du vorher bezahlen sollst.

Zum Strafverfahren: Die Bundespolizei (Bundesgrenzschutz) hat versucht, das Geld zu bekommen, was Du voraussichtlich als Strafe bezahlen musst, oder einen Teil davon. Um die Post von der Staatsanwaltschaft musst Du Dich kümmern. Du musst das klären, bevor Du ein Visum beantragst.

Irgendwas kriegen und liegen lassen bedeutet, dass die Sperre bleibt. Erst in dem Moment, wo Du alle alten Sachen endgültig klärst, hast Du wieder eine Chance.
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bloke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Suedostasien
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Antwort #3 - 17.01.2010 um 18:01:50
 
Danke fuer die Antworten. Das ist sehr hilfreich. Wie finde ich heraus, welche ABH fuer mich zustaendig ist? Ist das die Behoerde, die mir den letzten Aufenthaltstitel gegeben hat?

Waere 3 Jahre eine "normale" Sperre fuer so einen Fall? Oder muesste ich mit einer laengeren Sperre rechnen?

Und nur so zur Orientierungshilfe: Wie viel wuerde mir die Strafe kosten? Ist es nur eine Frage des Geldes? Dauert das lange? Natuerlich ist eine serioese Antwort schwierig, ich will aber nur ganz grob wissen.

Also nochmals danke fuer die Antworten bisher.
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Zak
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Antwort #4 - 17.01.2010 um 18:20:55
 
Hi,

ich kann aus Deinen Schilderungen nicht erkennen,
aus was sich die Einreisesperre ergeben sollte.

Eine Abschiebung ist nicht erfolgt, da Du freiwillig ausgereist bist.

Bliebe die Möglichkeit einer eventuell verfügten
Ausweisung. Ist Dir von Deiner ABH eine Ordnungs
verfügung zugestellt worden, mit der Du aus dem
Bundesgebiet ausgewiesen wurdest?

Bevor ich einen Antrag bei der ABH stelle, würde ich
auf alle Fälle vorher die Selbstauskunft in Angriff nehmen.

Ende
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reinhard
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Antwort #5 - 17.01.2010 um 19:37:28
 
bloke schrieb am 17.01.2010 um 18:01:50:
Danke fuer die Antworten. Das ist sehr hilfreich. Wie finde ich heraus, welche ABH fuer mich zustaendig ist? Ist das die Behoerde, die mir den letzten Aufenthaltstitel gegeben hat?


Eins nach dem anderen.

Aus der Selbstauskunft erfährst Du entweder, dass es keine Sperre gibt. Oder Du erfährst, dass es eine Sperre gibt. Dann steht dabei, welche ABH dafür zuständig ist.

Am besten wartest Du erst mal die Antwort ab und fragst dann weiter.

Das Schreiben der Staatsanwaltschaft kannst Du unabhängig davon beantworten.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 18.01.2010 um 10:00:03
 
Zak schrieb am 17.01.2010 um 18:20:55:
Bliebe die Möglichkeit einer eventuell verfügten
Ausweisung. Ist Dir von Deiner ABH eine Ordnungs
verfügung zugestellt worden, mit der Du aus dem
Bundesgebiet ausgewiesen wurdest?


Womöglich weiß er das nicht. Wenn die ABH seinen Wohnort nach Ausreise nicht kannte und nicht ermitteln konnte, hat sie womöglich öffentlich durch Aushang zugestellt.

Auch am Frankfurter Flughafen gibt es eine Bekanntmachungstafel der Bundespolizei, daran steht, was von den eingezahlten Sicherheitsleistungen noch übrig ist oder aber was noch nachgefordert werden soll.

Gruß, ULF
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bloke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Suedostasien
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Antwort #7 - 18.01.2010 um 13:39:52
 
Ich glaube nicht, dass ich ausgewiesen worden bin. Das hat mir jedenfalls keiner informiert, auch nicht am Flughafen.

Ich suche seit einigen Tagen das Schreiben von der Staatsanwaltschaft. Es sollte irgendwo in der Wohnung sein.

Ich habe hier die "Niederschrift ueber eine Sicherheitsleistung" von der Polizei. Mir ist "dringend verdaechtigt, gegen folgende Rechsvorschriften verstossen zu haben: Straftat 95(1) Nr. 2 AufenthG".

"Die Sicherheitsleistung wird angeordnet durch AA'in X gemaess 132 StPO. Hoehe der Leistung 300 Euro."

Ich habe heute das Selbstauskunft-Formular losgeschickt. Ueber die Antwort werde ich Euch informieren.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Suedostasien
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Antwort #8 - 17.02.2010 um 16:43:53
 
Ich habe noch eine Frage: Wie lange muss ich warten, bis das Auslaenderzentralregister meinen Antrag auf Selbsauskunft beantwortet?
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bloke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Suedostasien
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Antwort #9 - 17.06.2010 um 04:16:37
 
Liebe Forummitglieder,

beim zweiten Versuch habe ich endlich meine im AZR gespeicherten Personalien bekommen. Hier das Schreiben:

Bundesverwaltungsamt, 50728 Koeln

Auskunft an den Betroffenen nach SS34 des gesetzes ueber das Auslaenderzentralregister (AZR-Gesetz)

Sehr geehrter Herr bloke,

Ihr o.g. Schreiben werte ich als Antrag auf Auskunft an den Betroffenen gemaess SS34 AZR-Gesetz.

Zu Ihrer Person bestehen im AZR unter den angegebenen Personalien folgende Speicherungen:

Name:  bloke
Vorname: formidable
Geburtsort: schoenes Bundesland
Geburtsdatum: 21.04.1982
Geschlecht: Maennlich
Staatsangehoerigkeit: irgendwo in Suedostasien
Familienstand: ledig

Aktenfuehrende Auslaenderbehoerde
Anschrift: Kreis Guetersloh, Auslaenderbehoerde, 33324 Guetersloh

Telefon:---
Fax:---
E-Mail:---
Aktenzeichen:---

Ersteinreise
Ersteinreise in das Bundesgebiet am 27.09.2000

Meldestatus
Fortzug nach unbekannt am 15.03.2007

Aufenthaltserlaubnis
nach SS16 Abs. 1 AufenthG (Studium) erteilt am 10.07.2006
meldende Behoerde landratsamt Sigmaringen befristet bis 30.09.2006
Nummer des Aufenthaltsetiketts DXXXXXXX

Passangaben
Art des Passes: Reisepass
Passnummer: 1XXXXX
ausstellender Staat: Irgendwo in Suedostasien

Art des Passes: Reisepass
Passnummer: 2XXXXX
ausstellender Staat: Irgendwo in Suedostasien

Sollten Sie feststellen, dass unrichtige Daten im AZR gespeichert sind, wenden Sie sich zum Zweck der Korrektur bitte an die zustaendige Auslaenderbehoerde.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.

MfG
Im Auftrag

Jemand

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Kann ich annehmen, dass ich problemlos ein Touristenvisum bekommen wuerde?
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #10 - 17.06.2010 um 05:19:01
 
Nein, das kannst Du nicht annehmen.  grin

Nach dem von Dir hier wiedergegebenen dürfte es keine Probleme mit der AZR-Abfrage geben, also solltest Du auch ein Visum erhalten können.
Aber kein Touristenvisum.

Dein wahrer Reisezweck ist nicht Tourismus, sondern eine Dienstreise. Das mußt Du korrekt so angeben, sonst läufst Du Gefahr, wieder eine Verfügung in die Hand zu bekommen, in der § 95 AufenthG zitiert ist.  Zwinkernd


Im Übrigen ist es der falsche Weg, wenn viele ausländische Studenten, die sich immer erniedrigt fühlen, dazu schweigen.
Besser wäre es, sich in so einem Fall z.B. an das Auslandsamt der Uni zu wenden und so etwas anzusprechen.

Nicht vergessen werden darf, daß so eine "Erniedrigung" auch durchaus auch nur subjektiv sein kann, möglicherweise durch kulturelle Unterschiede bedingt so empfunden wird.
Sollte aber tatsächlich unkorrektes Verhalten vorliegen, wird das ewig so weitergehen, wenn die Betroffenen kollektiv schweigen.
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« Zuletzt geändert: 17.06.2010 um 05:29:37 von Petersburger »  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Staatsangehörigkeit: Suedostasien
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Antwort #11 - 17.06.2010 um 09:47:07
 
Es gab immer wieder Bemuehungen seitens der ausl. Studenten, sich kollektiv gegen diese Auslaenderbehoerde (uebrigens nicht in Guetersloh oder Sigmaringen -- die Auslaenderbehoerde in Sigmaringen ist vorbildlich-- sondern einer Kleinstadt in Thueringen) zu auessern. Der Oberbuergermeister dieser Stadt hat sogar einige von uns zum Gespraech eingeladen. Die Leiterin des akademischen Auslandsamtes der Uni weiss ganz genau von dem Problem. Auch die Pruefungsaemter leiden darunter -- die muessen immer ausfuehrliche Bescheinigungen ueber den Studienfortschritt erstellen.

Im Laufe meiner Jahre dort wurden Verbesserungen infrastruktureller Art eingefuehrt. Es wurde ein Wartezimmer eingerichtet, statt lange (3-stuendige) Schlangen vor der Tuer. Aber das wirkliche Problem wurde nicht geloest: Die Interaktion mit den zwei Beamten laesst einem immer demotiviert und erniedrigt. Die machen das sehr gekonnt (wahrscheinlich weil viel geuebt).

Das ist zum Glueck alles hinter mir.
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