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FZF zum 2.mal abgelehnt und bin von meinem Mann Schwanger.Brauche dringend hilfe! (Gelesen: 21.960 mal)
rachida74
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Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF zum 2.mal abgelehnt und bin von meinem Mann Schwanger.Brauche dringend hilfe!
16.01.2010 um 11:03:04
 
Kurz zu meiner Geschichte:Ich bin mittlerweile Deutsche,habe 2009 in Marokko meinen marokkanischen Mann geheiratet,mit einer Vollmacht da iCH aus beruflichen Gründen zu dem Zeitpunkt nicht runter fliegen konnte.Mein Mann hatt dann Antrag auf FZF gestellt und der wurde abgelehnt.Hab dann einen Anwalt beauftragt.Ich war dann im Nov. drüben gewesen,bin wieder da und bin schwanger!2.Antrag wurde auch abgelehnt,mit der Begründung:Scheinehe,erhebliche Unterschiede bei der Befragung.Mein Anwalt meint Klagen!Dass Problem ist dass Ich 35 bin,also eine Risikoschwangerschaft und Ich möchte dass mein Mann hier ist und mir beistehen kann.Was soll ich tun?
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reinhard
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Antwort #1 - 16.01.2010 um 13:13:29
 
Wenn Dein Anwalt sagt, dass jetzt nur noch eine Klage etwas bringt, dann müsste Dein Mann gegen die Ablehnung des Visums klagen.

Im Klageverfahren bekommt Dein Anwalt das Recht, die Akte der Botschaft und der Ausländerbehörde zu lesen – also alle Kommentare, die die beiden Behörden zu den unterschiedlichen Antworten bei den Befragungen notiert haben. Dann könnte Dein Mann, sein Anwalt oder auch Du gezielter darauf eingehen.

Du musst allerdings damit rechnen, dass das Verfahren ein Jahr dauert und rund 1500 Euro kostet. Dein Mann (oder auch Du) könnt gewinnen oder verlieren.

Dein Anwalt kann beantragen, dass wegen der Schwangerschaft das Verfahren schneller abgewickelt wird als normal. Ob das Gericht das auch so sieht, weiß ich natürlich nicht.
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rachida74
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Antwort #2 - 16.01.2010 um 14:08:34
 
Danke,für die Antwort.Noch eine Frage:würde es etwas bringen wenn Wir gemeinsam zur Botschaft gehen,mit Mutterpass,Bilder,,Einzelverbindungsnachweiss,Meinem Pass,mit Stempel für die Besuche zu meinem Mann,Verschiedene Personen die bezeugen das dass keine Scheinehe ist und um die punkte zu erklären wegen den Widersprüchen?Oder wäre dass nur Sinnlos?
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Antwort #3 - 16.01.2010 um 14:38:28
 
rachida74 schrieb am 16.01.2010 um 11:03:04:
Antrag wurde auch abgelehnt,mit der Begründung:Scheinehe

Wenn es bei euch mit der FZF zum Ehepartner nicht so gut klappt, dann koennt ihr das auch einfach sein lassen. Klagen dauert vermutlich eh viel zu lange.

Besser fahrt fortan auf der Schiene FZF zum deutschen Kind. Lies dir dazu mal diesen Thread durch. Dort wird unter anderem erwaehnt, dass der kuenftige Vater ein Recht hat schon vor der Geburt einzureisen.

rachida74 schrieb am 16.01.2010 um 11:03:04:
habe 2009 in Marokko meinen marokkanischen Mann geheiratet,mit einer Vollmacht da iCH aus beruflichen Gründen zu dem Zeitpunkt nicht runter fliegen konnte

Das macht mir uebrigens ein bisschen Sorgen. In wie weit eine Eheschliessung bei der nicht beide Partner persoenlich anwesend waren in Deutschland anerkannt wird weiss ich leider nicht. Entweder meldet sich dazu mal noch einer der Experten, oder du fragst bei deinem lokalen Standesamt nach.

Sollte es naemlich Zweifel an der Rechtmaessigkeit eurer Ehe geben, so waere unter Umstaenden eine Vaterschaftsanerkennung notwendig, um danach eine FZF zum deutschen Kind erfolgreich durchzufuehren.
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reinhard
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Antwort #4 - 16.01.2010 um 14:44:03
 
rachida74 schrieb am 16.01.2010 um 14:08:34:
Danke,für die Antwort.Noch eine Frage:würde es etwas bringen wenn Wir gemeinsam zur Botschaft gehen,mit Mutterpass,Bilder,,Einzelverbindungsnachweiss,Meinem Pass,mit Stempel für die Besuche zu meinem Mann,Verschiedene Personen die bezeugen das dass keine Scheinehe ist und um die punkte zu erklären wegen den Widersprüchen?Oder wäre dass nur Sinnlos?


Rechtlich wäre das eine Remonstration: Er (nicht Du) beschwert sich über die Ablehnung des Visumantrages und reicht zusätzliche Unterlagen / Informationen ein, damit die Botschaft die negative Entscheidung noch einmal überlegt.

Er muss den (formlosen) Antrag unterschreiben und abgeben, formulieren dürft Ihr natürlich zusammen oder mit Hilfe von Beratungsstelle, Anwalt o.ä.

Kostet nichts wird in zwei bis drei Monaten entscheiden, aber von den gleichenb Leuten / Behörden, die schon zweimal abgelehnt haben.

Klage wäre die 2. Möglichkeit: Könnt Ihr sofort machen, wenn ihr es nach einer abgelehnten Remonstration macht, habt Ihr nur 1 Monat Zeit.

3. Möglichkeit ist, wie oben von Stefan geschrieben, ein neuer Antrag zur FZF zum (deutschen) Kind. Ist er der Ehemann, ist er automatisch der Vater.
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rachida74
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Antwort #5 - 16.01.2010 um 15:29:55
 
Bin jetzt etwas schlauer!Danke.Hallo Stefan-TR,was die Ehe angeht,die ist anerkannt,da gibts keine Probleme .
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Antwort #6 - 16.01.2010 um 18:39:24
 
Stefan-TR schrieb am 16.01.2010 um 14:38:28:
Das macht mir uebrigens ein bisschen Sorgen. In wie weit eine Eheschliessung bei der nicht beide Partner persoenlich anwesend waren in Deutschland anerkannt wird weiss ich leider nicht. Entweder meldet sich dazu mal noch einer der Experten, oder du fragst bei deinem lokalen Standesamt nach.

Guckst Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Handschuhehe
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rachida74
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Antwort #7 - 21.01.2010 um 16:30:20
 
Hallo,also erst mal danke für die Antworten.Neuigkeiten?Ja,ich werde noch wahnsinnig!Also,Ich war beim Anwalt meines Mannes.Der möchte dass Ich punkt für punkt die Vorwürfe schriftlich für die Botschaft erkläre!Ich muss dazu sagen dass Ich jetzt in der 9.SSW bin,eine Bescheinigung über meine Risikoschwangerschaft von meiner Frauenärztin vorgelegt habe und nun will er noch eine Eidesstattliche Erklärung von mir,dass mein Mann der Vater unseres Kindes ist.Wohlgemerkt,wir sind verheiratet und nachweiss dass ich bei der Empfängnis bei Ihm war liegt vor!Ich versteh garnichts mehr!Kann/darf die Botschaft sowas überhaupt verlangen?
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fons
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Antwort #8 - 21.01.2010 um 18:33:10
 
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reinhard
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Antwort #9 - 21.01.2010 um 19:11:28
 
rachida74 schrieb am 21.01.2010 um 16:30:20:
Kann/darf die Botschaft sowas überhaupt verlangen?


Die Botschaft verlangt ja überhaupt nichts. Sie hat das Visum abgelehnt und ist damit zufrieden.

Dein Anwalt schlägt Dir vor, möglichst viele zusätzliche Informationen zusammen zu tragen, um die Botschaft in einem Remonstrationsverfahren dazu zu bringen, ohne Klage und Gerichtsverfahren (dauert ein Jahr) doch noch dem Visum zuzustimmen.

Wenn Du Vertrauen zum Anwalt hast, dann arbeite möglichst zuverlässig und reibungslos mit ihm zusammen.
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Antwort #10 - 21.01.2010 um 19:27:19
 
rachida74 schrieb am 16.01.2010 um 14:08:34:
Verschiedene Personen die bezeugen das dass keine Scheinehe ist


Die Zeugen wird es in dieser ohnedies nicht geben, weil sie nicht eure Gedanken lesen können und nicht beweisen können, warum ihr die Ehe geschlossen hat.

Der Ablehnungsgrund ist sicherlich nicht die Scheinehe, denn die gibt es im Grunde gar nicht, sondern dass ihr nur geheiratet habt, damit dein Mann ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommt.

Dein Mann sollte entweder den bestehenden Antrag ergänzen " ... zum deutschen Kind ..." damit dürfe die Wahrscheinlichkeit zur FZF größer werden oder einen neuen Antrag stellen, sofern eine Ergänzung zum bestehenden Antrag nicht mehr möglich ist.

rachida74 schrieb am 21.01.2010 um 16:30:20:
nun will er noch eine Eidesstattliche Erklärung von mir,dass mein Mann der Vater unseres Kindes ist.Wohlgemerkt,wir sind verheiratet und nachweiss dass ich bei der Empfängnis bei Ihm war 

Diese Bestätigung ist m. M. unerheblich, weil dein Mann auch dann rechtlicher Vater des Kindes wird, wenn es einen anderen biologischen Vater gäbe.
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