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Rentenversicherung für DA EU §9a. (Gelesen: 523 mal)
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Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rentenversicherung für DA EU §9a.
15.01.2010 um 15:07:31
 
Ich habe hier im Forum gelesen, dass man für DA EU §9a keine 60 bezahlte Rentenversicherungbeiträge nachweisen muss, sondern genügen andere Nachweise über Rentenversicherung..

1. Was ist damit gemeint?

2. Wenn man als Student ca. 22 Monatsbeiträge an Rentenversicherung bezahlt hat, genügt es?

3. Was genau(für Anerkennung der Rentenversicherung) soll man nachweisen?
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