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Visum fälschlicherweise für einen Zeitraum innerhalb des alten Bezugszeitraums erteilt (Gelesen: 1.364 mal)
steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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14.01.2010 um 19:13:32
 
Beppo schrieb am 14.01.2010 um 19:05:28:
ein neues Visum kann zum 10. Mai 2010 beantragt werden.

Mal angenommen, beim Ausstellen des Visumssticker passiert ein Fehler und es steht nicht 10. Mai drauf, sondern 10. April und die betreffende Person reist dann ein.

Bei einer Routinekontrolle in Deutschland fällt dann auf, dass man innerhalb des Halbjahres länger als 90 Tage im Land war.

Was geschieht dann mit der Person bzw. welche Konsequenzen sind zu erwarten?


Daddys' Änderung:
Eigene Frage = eigener Thread... das solltest du als Powerposter eigentlich wissen...  die Antwort auf deine Frage hätte dem TS auch so gar nichts gebracht!
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« Zuletzt geändert: 14.01.2010 um 20:44:16 von Daddy »  
 
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Beppo
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Beiträge: 351
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fälschlicherweise für einen Zeitraum innerhalb des alten Bezugszeitraums erteilt
Antwort #1 - 15.01.2010 um 07:41:19
 
Moin steini,

ich gehe von einem begünstigenden Verwaltungsakt aus. Der Fehler lag bei der ausstellenden Behörde, der dem Antragsteller nicht zur Last gelegt werden kann. Die Behörde/Botschaft hätte das Visum so nicht erteilen dürfen. Der Antragsteller kann sich auf die Rechtmäßigkeit der Erteilung verlassen (Vertrauenschutz). Für den Reisenden ergeben sich aus meiner Sicht keine Konsequenzen, da der ggf. unerlaubte Aufenthalt "offensichtlich" nicht vorsätzlich begangen wurde. Der Verwaltungsakt /das Visum könnte jedoch durch die erlassende Behörde geändert werden, sofern das Visum noch nicht benutzt wurde.

Gruß
Beppo
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