Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Niederlassungserlaubnis in einige Länder (Gelesen: 1.071 mal)
hufotchi
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

deutschland, Hessen, Germany
deutschland
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kamerunisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis in einige Länder
14.01.2010 um 12:09:11
 
Hallo,

ich würde gern ihre kostbaren Zeit nehmen, damit ihr mir einige Frage beantwortet. danke in Vorraus.

Ich habe eine Freundin, die seit Okt 04 in deutschland ist. Sie hatte eine  AE zum zweck eines Studium. Seit Juli 2009 hat sie ihre Studium fertig und hat eine unbefristete Arbeit in Bad Homburg bekommen.
Sie hat die erste 5 Jahren in Giessen gewohnt und wollte jetzt mit seinem Freund in Ludwigshafen zusammenziehen und wollte fragen ob sie dort eine Niederlassung erlaubnis beantragen kann.
Wir haben auch gelesen, dass in einige Länder die Zeit eines Studium voll angerechnet werden . Welche sind dies bitte? zählt das Rheinland-plafz dazu?

Danke schön
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis in einige Länder
Antwort #1 - 14.01.2010 um 16:31:45
 
Hallo hufotchi,

wir geben sehr gern was von unserer kostbaren Zeit ...  Zwinkernd - willkommen bei i4a!

Mit der Anrechnung von Studienzeiten für die NE (Niederassungserlaubnis) verwechselst Du aber etwas.

Für eine NE werden Studienzeiten immer und in allen Bundesländern nur zur Hälfte angerechnet. Das ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz - siehe § 9 (4) Nr. 3 AufenthG - ich zitiere:

Zitat:
(4) Auf die für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erforderlichen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis werden folgende Zeiten angerechnet:  ...

    3. die Zeit eines rechtmäßigen Aufenthalts zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung im Bundesgebiet zur Hälfte.


Anders sieht es hingegen aus bei der Anrechnung von Studienzeiten im Rahmen einer beabsichtigten Einbürgerung (gemäß § 10 StAG ) - da geht es darum, inwieweit Zeiten eines Studiums als gewöhnlicher Aufenthalt zu betrachten sind. - Und hier vertreten die Bundesländer Bayern, Sachsen  und Baden-Württemberg (teilweise wohl auch Hessen) die Auffassung, dass Studienzeiten nicht als gewöhnlicher Aufenthalt anzurechnen sind. - Alle anderen Bundesländer rechnen Studienzeiten hingegen im Kontext der Einbürgerung vollständig an.

Lies dazu, wenn Du magst, auch
hier
nach. (Blaues bitte anklicken!)

Für die NE - Erteilung gilt aber das eingangs von mir Geschriebene. Anrechnung der Studienzeiten bundeseinheitlich nur zur Hälfte.


=schweitzer=

schweitzer Änderung:
Ich habe den thread in dieses Unterforum verschoben, weil es ja nicht um eine Frage wegen Arbeit, Studium etc. geht, sondern um eine Frage nach den Erteilungsvoraussetzungen für eine NE. - Das passt hier besser.
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema