Eduard
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Laie, denkt manchmal etwas quer
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Deutschland Bayern Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Finde ich gut, dass Du Dir jetzt schon Gedanken machst und nicht erst, wenn das Kind auf der Welt ist.
Wenn die Mutter ledig ist, muss bei der Geburtsanmeldung für das Kind auf jeden Fall die Geburtsurkunde der Mutter vorgelegt werden.
Wenn diese tatsächlich nicht beigebracht werden kann (ob das möglich ist oder nicht, geht aus dem Beitrag nicht hervor, Staatenlosigkeit allein ist noch kein Grund), habt ihr möglicherweise ein Problem.
Zwar hat das Kind in jedem Fall das Recht auf eine Registrierung seiner Geburt und eine Geburtsurkunde (siehe Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention, die auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde).
In der bundesdeutschen Praxis gibt es aber, was man so liest, immer wieder Probleme und Verzögerungen bei fehlenden Unterlagen. Und wenn dann - oft erst nach vielen Monaten - der Eintrag ins Geburtenregister erfolgt, steht dort "Angaben zur Mutter erfolgen nach eigenen Aussagen" oder so ähnlich.
Es kann aber noch schlimmer kommen. Wenn die Identität der Mutter ungeklärt ist (aufgrund mangelnder Urkunden), dann ist normalerweise auch ihr Familienstand ungeklärt. Das kann zur Folge haben, dass Du nicht als Vater auf der Geburtsurkunde eingetragen wirst (eine Vaterschaftsanerkennung ist nur dann wirksam, wenn die Mutter ledig ist) und das Kind dann - wie die Mutter - staatenlos ist. (*)
Ich kenne natürlich nicht den ganzen Sachverhalt, vielleicht ist alles nicht so schlimm. Jedenfalls würde ich Dir raten, baldmöglichst beim Standesamt vorzusprechen, und dabei das mitzubringen, was Ihr an Nachweisen/Urkunden habt. Dann wisst Ihr schon einmal, worauf Ihr Euch einstellen müsst.
P.S.: (*) Hierzu allerdings das OLG Hamm, Urteil vom 14.3.2006: "Der Standesbeamte darf nach Anerkennung der Vaterschaft die Beurkundung der Person des Vaters, dessen Identität feststeht, im Geburtseintrag eines Kindes nicht allein deshalb verweigern, weil er wegen fehlender Identitätsnachweise (Reisepass und Geburtsurkunde) nicht mit Sicherheit ausschließen kann, dass die Kindesmutter mit mutmaßlich ivorischer Staatsangehörigkeit anderweitig verheiratet ist."
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