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Geburtsurkunde für Kind, wenn Mutter keine hat? (Gelesen: 8.195 mal)
Alacrity
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13.01.2010 um 16:49:48
 
Unser Kind wird im Juli in Deutschland geboren werden, die Mutter ist ledig. Auf der Seite des Standesamtes las ich, dass dort für die Ausstellung einer Geburtsurkunde für ein Kind die Abstammungs- oder Geburtsurkunde der Mutter verlangt wird.
Leider hat die staatenlose Mutter keine dieser Urkunden.

Kann das Kind trotzdem eine Geburtsurkunde bekommen oder kann die Mutter eine Geburts- oder Abstammungsurkunde vom Standesamt bekommen?

Schliesslich: Die Familienkasse verlangt für den Kindergeldantrag die Geburtsurkunde, u.U. bräuchten wir auch eine für Elterngeldantrag und Krankenkasse, kann man ein Ersatzdokument verwenden, wenn für unser Kind keine Geburtsurkunde ausgestellt wird?
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quepasa
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Antwort #1 - 13.01.2010 um 17:59:22
 
Ich würde einfach mal beim Standesamt anrufen und nachfragen.
Auf den Internetseiten stehen oft sehr allgemein formulierte Anforderungen, die bei speziellen Fällen nicht immer zutreffen müssen.

(Z.B. bei unserem Standesamt hieß es im Internet, dass wenn die Eltern im Ausland geheiratet haben,  für die Geburtsurkunde des Kindes u.a. die Geburtsurkunden der Eltern benötigt werden. Da bin ich auch erst erschrocken, weil die Geburtsurkunde von meinem Mann haben wir hier nicht da, schon gar nicht legalisiert usw... Nachfragen hat dann ergeben, dass nur die Geburtsurkunde der in Deutschland geborenen Eltern relevant sind, also nur meine.)

Ich wünsche dir, dass sich alles in Wohlgefallen auflöst!

quepasa
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Eduard
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Antwort #2 - 13.01.2010 um 18:52:19
 
Finde ich gut, dass Du Dir jetzt schon Gedanken machst und nicht erst, wenn das Kind auf der Welt ist.

Wenn die Mutter ledig ist, muss bei der Geburtsanmeldung für das Kind auf jeden Fall die Geburtsurkunde der Mutter vorgelegt werden.

Wenn diese tatsächlich nicht beigebracht werden kann (ob das möglich ist oder nicht, geht aus dem Beitrag nicht hervor, Staatenlosigkeit allein ist noch kein Grund), habt ihr möglicherweise ein Problem.

Zwar hat das Kind in jedem Fall das Recht auf eine Registrierung seiner Geburt und eine Geburtsurkunde
(siehe Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention, die auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde).

In der bundesdeutschen Praxis gibt es aber, was man so liest, immer wieder  Probleme und Verzögerungen bei fehlenden Unterlagen. Und wenn dann - oft erst nach vielen Monaten - der Eintrag ins Geburtenregister erfolgt, steht dort "Angaben zur Mutter erfolgen nach eigenen Aussagen" oder so ähnlich.

Es kann aber noch schlimmer kommen. Wenn die Identität der Mutter ungeklärt ist (aufgrund mangelnder Urkunden), dann ist normalerweise auch ihr Familienstand ungeklärt. Das kann zur Folge haben, dass Du nicht als Vater auf der Geburtsurkunde eingetragen wirst (eine Vaterschaftsanerkennung ist nur dann wirksam, wenn die Mutter ledig ist) und das Kind dann - wie die Mutter - staatenlos ist. (*)

Ich kenne natürlich nicht den ganzen Sachverhalt, vielleicht ist alles nicht so schlimm. Jedenfalls würde ich Dir raten, baldmöglichst beim Standesamt vorzusprechen, und dabei das mitzubringen, was Ihr an Nachweisen/Urkunden habt. Dann wisst Ihr schon einmal, worauf Ihr Euch einstellen müsst.


P.S.:
(*) Hierzu allerdings das OLG Hamm, Urteil vom 14.3.2006:
"Der Standesbeamte darf nach Anerkennung der Vaterschaft die Beurkundung der Person des Vaters, dessen Identität feststeht, im Geburtseintrag eines Kindes nicht allein deshalb verweigern, weil er wegen fehlender Identitätsnachweise (Reisepass und Geburtsurkunde) nicht mit Sicherheit ausschließen kann, dass die Kindesmutter mit mutmaßlich ivorischer Staatsangehörigkeit anderweitig verheiratet ist."
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« Zuletzt geändert: 13.01.2010 um 19:02:41 von Eduard »  
 
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Alacrity
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Antwort #3 - 14.01.2010 um 13:17:42
 
Das Standesamt hatte ich schon letztes Jahr angeschrieben und deswegen um Auskunft gebeten, auf die Antwort warte ich noch.

Wir werden zunächst versuchen Vaterschafts- und Sorgerechtserklärungen beim Jugendamt abzugeben.
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Eduard
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Antwort #4 - 14.01.2010 um 15:30:15
 
Alacrity schrieb am 14.01.2010 um 13:17:42:
Das Standesamt hatte ich schon letztes Jahr angeschrieben und deswegen um Auskunft gebeten, auf die Antwort warte ich noch.


Wie gesagt, geh lieber hin und suche ein persönliches Gespräch. Standesbeamte haben einen relativ weiten Ermessensspielraum, wie sie ihren Job ausüben, was sich u. U. zu Euren Gunsten auswirken kann. Das wird man Euch aber bestimmt nicht vorab schriftlich geben.

Und auch umgekehrt, wenn Euer zuständiges Standesamt eher "streng" ist, wirst Du das in einem persönlichen Gespräch schnell herausfinden.

In diesem Zusammenhang ein kleiner, aber wichtiger, Tipp: Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist nicht das Standesamt an Eurem Wohnort, sondern das Standesamt des Ortes, wo das Kind geboren wird.
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Alacrity
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Antwort #5 - 18.08.2010 um 13:48:43
 
Wie das gelöst wurde: Die Vaterschaft wurde pränatal anerkannt und Erklärung zum Sorgerecht abgegeben, Gespräch mit der Standesbeamtin liess Bereitschaft zur Ausstellung der Geburtsurkunde erkennen, Kind wurde geboren, Geburtsurkunde war gute zwei Wochen nach der Geburt abholbereit, Geburtsurkunde der ledigen Mutter wurde nicht mehr gefordert.

Danke für die Hilfe.
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