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Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass? (Gelesen: 9.584 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 15.01.2010 um 14:48:07
 
Shahpur schrieb am 15.01.2010 um 10:29:28:
Ist auch denkbar: afghanischen pass holen und danach irgendwann einbürgerung machen? Oder sind die Gesetze bei einem Asylberechtigten bzgl. Einbürgerung einfacher?


Für Asylberechtigte ist es einfacher.

ABER: Ihr solltet das jetzt wirklich mit "Eurer" Ausländerbehörde und der zuständigen Einbürgerungsbehörde besprechen.
Die Befreiung vom Sprach-Zertifikat ist einfacher, je älter Deine Mutter ist - eine Information von vor ein paar Jahren sieht heute vielleicht gegenteilig aus.
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Saxonicus
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Antwort #16 - 15.01.2010 um 15:23:25
 
So ganz verstehe ich das nicht.
Wie kann sich ein Asylberechtigter wieder unter den Schutz des Verfolgerstaates stellen, indem er die Botschaft aufsucht und einen Pass beantragt ?
Damit würde er doch seinen Status als Verfolgter ad absurdum führen und seinen Asylstatus gefährden ?
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reinhard
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Antwort #17 - 15.01.2010 um 15:29:51
 
Saxonicus schrieb am 15.01.2010 um 15:23:25:
So ganz verstehe ich das nicht.
Wie kann sich ein Asylberechtigter wieder unter den Schutz des Verfolgerstaates stellen, indem er die Botschaft aufsucht und einen Pass beantragt ?
Damit würde er doch seinen Status als Verfolgter ad absurdum führen und seinen Asylstatus gefährden ?


So ist das geregelt. Nicht jeder Kontakt mit der Botschaft führt zum Verlust der Anerkennung. Wenn Du aber aus A-Land kommt und anerkannt wird, dass A-Land Dich politisch verfolgt (blauer Pass), steht dort drin: Internationales Reisedokument, nicht gültig in A-Land. Wenn Du dann den Pass von A-Land beantragst und bekommst (Deine Staatsangehörigkeit hast Du ja nicht verloren) bzw. nach A-Land fliegst und dort Deine Tante besuchst, bekommst du einen Brief der ABH, dass Du bitte den blauen Pass abgeben sollst. Du verlierst damit den Status als Verfolgter, weil Du ja offensichtlich selbst die Verfolgung nicht mehr befürchtest.

In diesem Fall ist anerkannt, dass die Mutter in Afghanistan von staatlichen Behörden politisch verfolgt wird bzw. dies von staatlichen Behörden geduldet wird, sie vom Staat nicht gegen Verfolgung geschützt wird. Bezieht sich vermutlich auf die Regierung, die mit der Sowjetunion verbündet war.
Wenn sie jetzt einen afghanistschen Pass beantragt oder nach Afghanistan reist, verliert sie den Flüchtlingsstatus.

Die Frau hat also eine anerkannte Verfolgung durch eine Regierung, die es seit Jahren nicht mehr gibt. Aber da sie eine NE hat, gibt es für die behörde überhaupt keinen Anlass, sich damit zu befassen, solange sie nicht daran rührt.

Wenn sie allerdings nach Afghanistan will, kann sie es mit dem blauen pass nicht, weil der ja in Afghanistan ungültig ist. Sie muss also etwas unternehmen - afghanischen Pass beantragen, deutschen Pass (nach der Einbürgerung) oder einfach fliegen.
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Shahpur
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Antwort #18 - 15.01.2010 um 17:14:07
 
Saxonicus schrieb am 15.01.2010 um 15:23:25:
So ganz verstehe ich das nicht.
Wie kann sich ein Asylberechtigter wieder unter den Schutz des Verfolgerstaates stellen, indem er die Botschaft aufsucht und einen Pass beantragt ?
Damit würde er doch seinen Status als Verfolgter ad absurdum führen und seinen Asylstatus gefährden ?


Klar, aber wir sind vor über 20 Jahren nach deutschland gekommen. Damals wurde meine Familie auch vom kommunistischen Regime verfolgt. Die Situation hat sich ja mittlerweile geändert, deswegen möchte ich jetzt einen Weg finden damit meine Mutter wieder nach Afghanistan reisen kann ohne Probleme bzgl. Ihren Aufenthaltes zu bekommen.

Ich hab ja den deutschen Ausweis, und war auch schon wieder in Afghanistan. Und das war auch nur möglich nachdem die Taliban vertrieben wurden. Als gemäßigter Muslim hat man es in afghanistan nicht leicht gehabt. Sowohl von kommunisten als auch von den hardliners der islamisten war man mit so einer einstellung im fadenkreuz...
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Shahpur
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Antwort #19 - 19.02.2010 um 13:40:14
 
Hallo zusammen,

nachdem der neue Reiseausweis meiner Mutter angekommen ist, war ich beim Ausländeramt und habe die Thematik abgeklärt.

Ich habe eine schriftliche Bestätigung erhalten das meine Mutter im Falle einer Vorsprache mit afgh. Pass die Niederlassungserlaubnis übertragen bekommen wird.

Das klingt schonmal sehr gut. Aber heißt das auch das ich mit keinem Widerrufsverfahren zu rechnen habe? Oder ist das etwas, was die Ausländerbehörde nicht beeinflussen kann?
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reinhard
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Antwort #20 - 19.02.2010 um 14:26:24
 
Die ABH könnte ein Widerrufsverfahren "anregen" (= vorschlagen). Es wäre aber Unsinn – deshalb wird nichts weiter passieren.

Wenn der Asylgrund die kommunistische Regierung war, hätte das Bundesamt das Widerrufsverfahren einleiten können, als diese gestürzt wurde. Wenn das Bundesamt das nicht schnell macht, ist die Chance auch für das Bundesamt vorbei. Außerdem muss nicht nur die Bedrohung vorbei sein (in diesem Falle Verfolgung durch die damalige Regierung), es muss auch eine neue Regierung da sein, die schützen will und schützen kann.

Das ist aber gar nicht das Problem – mit dem Nationalpass und der Reise verzichtet sie ja auf das Asyl, ein Widerrufsverfahren ist gar nicht mehr nötig. Sie selbst hat doch ihr Asyl mit dem Passantrag schon widerrufen. Es geht jetzt doch nur darum, ob die NE bleibt. Und die ABH sagt doch, die bleibt.

Mach Dir also keine Gedanken, es läuft ganz normal weiter, sie kann unbesorgt fahren.
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« Zuletzt geändert: 19.02.2010 um 14:37:00 von reinhard »  
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Shahpur
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Antwort #21 - 19.02.2010 um 16:17:18
 
Super! Danke für das Feedback und die Erklärung.

reinhard schrieb am 19.02.2010 um 14:26:24:
Die ABH könnte ein Widerrufsverfahren "anregen" (= vorschlagen). Es wäre aber Unsinn – deshalb wird nichts weiter passieren.

Wenn der Asylgrund die kommunistische Regierung war, hätte das Bundesamt das Widerrufsverfahren einleiten können, als diese gestürzt wurde. Wenn das Bundesamt das nicht schnell macht, ist die Chance auch für das Bundesamt vorbei. Außerdem muss nicht nur die Bedrohung vorbei sein (in diesem Falle Verfolgung durch die damalige Regierung), es muss auch eine neue Regierung da sein, die schützen will und schützen kann.

Das ist aber gar nicht das Problem – mit dem Nationalpass und der Reise verzichtet sie ja auf das Asyl, ein Widerrufsverfahren ist gar nicht mehr nötig. Sie selbst hat doch ihr Asyl mit dem Passantrag schon widerrufen. Es geht jetzt doch nur darum, ob die NE bleibt. Und die ABH sagt doch, die bleibt.

Mach Dir also keine Gedanken, es läuft ganz normal weiter, sie kann unbesorgt fahren.

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