Das habe ich auch zunächst verfolgt. Leider gab es mehrere Komplikationen.
Es scheiterte als allererstes an den afgh. behörden, da das Einbürgerungsamt eine aktuelle Eheurkunde haben wollte. Diese wollten/konnten die afgh. Behörden nicht ausstellen. Die alte Eheurkunde die ich von meinen Eltern habe, beruht auf der alten afgh. Regierung vor vielen Jahren, und wird mittlerweile in Afghanistan nicht mehr in der Form anerkannt. Mein vater ist 2003 verstorben, deswegen ist die ganze situation etwas kompliziert.
Meine Mutter ist 60 und versteht alltägliches deutsch recht gut. Sprechen kann sie auch, aber weniger als sie versteht. Ihre kenntnisse reichen aber definitiv nicht für die aktuellen Tests. D.h. sie müsste hier evtl. 2 Jahre nachlernen, da man in dem Alter einfach nicht mehr so einfach lernen kann.
Sie ist nicht arbeitstätig, bekommt eine kleine rente, und aufgrund körperlicher probleme kann sie auch nicht arbeiten. (Tuberkulose in den Wirbelknochen mit anschließende Not OP da zwei wirbel eingebrochen sind - Nach zwei jahren meinten der Arzt vom Sozialamt das meine Mutter eingeschränkt arbeitsfähig ist, was aber einfach nicht der fall ist da sie aufgrund fehlender Bildung nur körperlich fordernde arbeit machen könnte und dafür ist sie nicht im entsprechenden Körperlichen Zustand).
D.h. ich übernehme ihre weiteren Lebenskosten, neben dem was von der Rente übrig bleibt. Da ich der Meinung bin das die Feststellung der Arbeitsfähigkeit falsch ist (und ich sehe das tagtäglich an ihren schmerzen), aber ich nicht das Geld für den Rechtsweg habe.
Mit diesen Voraussetzungen ist es sehr langwierig und schwierig eine EB zu bekommen. Ich möchte einfach das meine Mutter in ihrem hohen Alter mal Ihren bruder und den rest der familie in kabul besuchen kann. Und das auf dem möglichst einfachstem Wege.
Ich hoffe das ist nachvollziehbar. EB würde ich auch bevorzugen, ich will aber dafür nicht weitere 3 lebensjahre meine Mutter beanspruchen bis sie wieder nach afghanistan darf...
Linda.1001 schrieb am 13.01.2010 um 17:01:12:Lieber Shapur,
ich bin zwar nur Laie, dennoch würde ich dir trotzdem empfehlen, die EB zu beantragen anstatt die
NE übertragen zu wollen.
Soweit ich mitgelesen habe, ist deine Mutter ja afghanische Staatsbürgerin und soweit ich weiss, bürgert Afghanistan nicht aus. D.h. die EB würde unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit passieren.
Es spricht doch eigentlich nichts gegen eine EB...und dann hätte sie beide Pässe.
Wozu den komplizierteren Weg gehen?
Versteh mich nicht falsch, das ist nur meine Ansicht der Dinge.
Lg