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Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass? (Gelesen: 9.294 mal)
Shahpur
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
12.01.2010 um 11:38:05
 
Hallo zusammen,

meine Eltern sind mit uns vor ca. 25 Jahren von Afghanistan nach Deutschland geflüchtet. Unser Asylantrag wurde damals anerkannt und wir haben seit ca. 16 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Bzw. alle Kinder haben mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft. Meine Mutter hat weiterhin den blauen Reiseausweis mit unbefristeter AE.

Nun möchte ich für meine Mutter einen afghanischen Pass beantragen, damit sie nach vielen Jahren wieder nach afghanistan fliegen kann. Ich habe gerade mit einem Anwalt gesprochen, der mir mitteilte das es überhaupt keine Probleme bei der Übertragung des aufenthaltsstatus geben kann, da es sich um eine unbefristete AE handelt.

Jetzt wollte ich nochmal die "andere" Seite befragen. Kann mit ein MA der ABH oder jemand der sich da auskennt mitteilen ob ein wechsel zum Afgh. Pass Probleme bei der AE mit sich ziehen kann?

Da vor kurzem der Reisepass meiner Mutter abgelaufen ist, bekommt sie jetzt einen neuen mit der NE (zuvor hatte sie noch die alte "unbefristete AE".)

Meine Mutter ist 60 Jahre Alt, bezieht eine Witwenrente und ist nicht arbeitstätig. Sie bezieht kein Geld vom Staat, da ich für die über die Rente liegenden Ausgaben aufkomme. Sie wäre aber generell berechtigt ALG zu beantragen.

Kann es bei dieser Konstellation Probleme geben, oder hat der RA recht das es völlig unproblematisch ist?

Danke für eure Hilfe,
Shahpur
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Shahpur
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie problematisch ist die Übertragung der NE vom Asyl-Reisepass zum Nationalpass?
Antwort #1 - 12.01.2010 um 12:32:03
 
Und noch eine Sache: Wie müsste man da dann Korrekt vorgehen? Nationalpass beantragen und dann mit dem Pass und dem alten Reiseausweis in die Ausländerbehörde um die NE übertragen zu lassen?
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reinhard
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Antwort #2 - 12.01.2010 um 12:54:28
 
Ich sehe auch keine Probleme, aber ich weiß ja nicht mehr als Du geschrieben hast. Der Anwalt kennt vermutlich die gesamte Akte und kann es sicherer beurteilen.

Der blaue Pass gibt generell einen höheren Abschiebeschutz – das wäre aber nur wichtig, wenn tatsächlich staatliche Leistungen bezogen würden, Kriminalität im Spiel wäre oder so etwas.

Ansonsten könnte Deine Mutter einfach die Ausländerbehörde fragen, ob es Probleme gibt. Sie verzichtet eben auf die Aufenthaltszweck "Schutz vor Verfolgung", aber die NE ist ja generell nicht an einen Zweck gebunden, sondern soll der endgültige Aufenthaltstitel (bis zu einer Einbürgerung) sein.
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Shahpur
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Antwort #3 - 12.01.2010 um 12:59:37
 
reinhard schrieb am 12.01.2010 um 12:54:28:
Ich sehe auch keine Probleme, aber ich weiß ja nicht mehr als Du geschrieben hast. Der Anwalt kennt vermutlich die gesamte Akte und kann es sicherer beurteilen.

Der blaue Pass gibt generell einen höheren Abschiebeschutz – das wäre aber nur wichtig, wenn tatsächlich staatliche Leistungen bezogen würden, Kriminalität im Spiel wäre oder so etwas.

Ansonsten könnte Deine Mutter einfach die Ausländerbehörde fragen, ob es Probleme gibt. Sie verzichtet eben auf die Aufenthaltszweck "Schutz vor Verfolgung", aber die NE ist ja generell nicht an einen Zweck gebunden, sondern soll der endgültige Aufenthaltstitel (bis zu einer Einbürgerung) sein.


Ich würde am liebsten auch einfach in der ABH persönlich vorsprechen und nachfragen. Nur habe ich die befürchtung, das ich mir mit so einer Anfrage evtl. auch einen unfreiwilligen Wiederruf der Asylanten Status meiner Mutter einhandeln könnte. Schließlich gebe ich ja mit der nachfrage indirekt weiter, das meine Mutter erwägt freiwillig auf den Status zu verzichten...
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reinhard
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Antwort #4 - 12.01.2010 um 13:12:38
 
Ja, klar, aber mit einer NE sehe ich da keine Probleme. Deine Mutter kann m.M. offen mit der ABH sprechen und einfach erzählen, dass sie das überlegt, und die ABH wird dann ganz normal antworten.

Deine Mutter könnte ja auch besprechen / überlegen, ob sie einen afghanischen Pass beantragt oder sich einbürgern lässt und einen deutschen Pass beantragt. Oder hat sie sich schon entscheiden?

Wie gesagt: NE ist normalerweise ein völlig sicherer Status, solange sie keine Bank überfällt.
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Antwort #5 - 12.01.2010 um 13:49:15
 

Ich würde auf jeden Fall vorher mit der ABH Kontakt aufnehmen, denn in diesen Fällen kann die Ausländerbehörde einen Widerruf des Aufenthaltstitels prüfen (s. § 52 Absatz 1 Nr.4 AufenthG).
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Shahpur
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Antwort #6 - 12.01.2010 um 14:27:35
 
Ok, ich werde mal demnächst persönlich bei der ABH vorsprechen...werde erst noch warten bis der neue Ausweis mit der NE da ist. Das dauert wohl noch ein bisschen...
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Linda.1001
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Antwort #7 - 13.01.2010 um 17:01:12
 
Lieber Shapur,

ich bin zwar nur Laie, dennoch würde ich dir trotzdem empfehlen, die EB zu beantragen anstatt die NE übertragen zu wollen.

Soweit ich mitgelesen habe, ist deine Mutter ja afghanische Staatsbürgerin und soweit ich weiss, bürgert Afghanistan nicht aus. D.h. die EB würde unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit passieren.
Es spricht doch eigentlich nichts gegen eine EB...und dann hätte sie beide Pässe.

Wozu den komplizierteren Weg gehen?
Versteh mich nicht falsch, das ist nur meine Ansicht der Dinge.

Lg
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Shahpur
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Antwort #8 - 13.01.2010 um 17:32:04
 
Das habe ich auch zunächst verfolgt. Leider gab es mehrere Komplikationen.

Es scheiterte als allererstes an den afgh. behörden, da das Einbürgerungsamt eine aktuelle Eheurkunde haben wollte. Diese wollten/konnten die afgh. Behörden nicht ausstellen. Die alte Eheurkunde die ich von meinen Eltern habe, beruht auf der alten afgh. Regierung vor vielen Jahren, und wird mittlerweile in Afghanistan nicht mehr in der Form anerkannt. Mein vater ist 2003 verstorben, deswegen ist die ganze situation etwas kompliziert.

Meine Mutter ist 60 und versteht alltägliches deutsch recht gut. Sprechen kann sie auch, aber weniger als sie versteht. Ihre kenntnisse reichen aber definitiv nicht für die aktuellen Tests. D.h. sie müsste hier evtl. 2 Jahre nachlernen, da man in dem Alter einfach nicht mehr so einfach lernen kann.

Sie ist nicht arbeitstätig, bekommt eine kleine rente, und aufgrund körperlicher probleme kann sie auch nicht arbeiten. (Tuberkulose in den Wirbelknochen mit anschließende Not OP da zwei wirbel eingebrochen sind - Nach zwei jahren meinten der Arzt vom Sozialamt das meine Mutter eingeschränkt arbeitsfähig ist, was aber einfach nicht der fall ist da sie aufgrund fehlender Bildung nur körperlich fordernde arbeit machen könnte und dafür ist sie nicht im entsprechenden Körperlichen Zustand).

D.h. ich übernehme ihre weiteren Lebenskosten, neben dem was von der Rente übrig bleibt. Da ich der Meinung bin das die Feststellung der Arbeitsfähigkeit falsch ist (und ich sehe das tagtäglich an ihren schmerzen), aber ich nicht das Geld für den Rechtsweg habe.

Mit diesen Voraussetzungen ist es sehr langwierig und schwierig eine EB zu bekommen. Ich möchte einfach das meine Mutter in ihrem hohen Alter mal Ihren bruder und den rest der familie in kabul besuchen kann. Und das auf dem möglichst einfachstem Wege.

Ich hoffe das ist nachvollziehbar. EB würde ich auch bevorzugen, ich will aber dafür nicht weitere 3 lebensjahre meine Mutter beanspruchen bis sie wieder nach afghanistan darf...

Linda.1001 schrieb am 13.01.2010 um 17:01:12:
Lieber Shapur,

ich bin zwar nur Laie, dennoch würde ich dir trotzdem empfehlen, die EB zu beantragen anstatt die NE übertragen zu wollen.

Soweit ich mitgelesen habe, ist deine Mutter ja afghanische Staatsbürgerin und soweit ich weiss, bürgert Afghanistan nicht aus. D.h. die EB würde unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit passieren.
Es spricht doch eigentlich nichts gegen eine EB...und dann hätte sie beide Pässe.

Wozu den komplizierteren Weg gehen?
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Antwort #9 - 13.01.2010 um 18:09:31
 
Hallo Shapur,

hast du dich mal nach Ausnahmegenehmigungen bzw. regelungen erkundigt? Da sie ja wirklich schwer krank ist und keine Sozialleistungen (so wie ich das verstanden habe, sondern nur Rente und Unterstützung durch dich) in Anspruch nimmt, wäre das Thema ja evtl. abzuhaken.

Das Ehezeugnis, da gibt es hier eigentlich Spezialisten, die sich auf diesem Gebiet auskennen. Vllt durch eine eidesstattliche Vers. zu ersetzen??? (ich weiss es nicht)

Bzgl. Integrations/Sprach- und EB Kurs weiss ich leider auch keinen Rat, aber da sie ja ziemlich körperlich eingeschränkt ist, vor allem durch die Wirbel-OP, würde ich mal nach einer Ausnahmeregelung fragen.

Gruß
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Antwort #10 - 13.01.2010 um 18:16:58
 
Ich konnte herausfinden das es wohl ausnahmeregelungen gibt, aber entweder bzgl. einkommen, oder bzgl. sprachkenntnisse.

Beides zusammen wird schwierig zu erreichen sein...

Linda.1001 schrieb am 13.01.2010 um 18:09:31:
Hallo Shapur,

hast du dich mal nach Ausnahmegenehmigungen bzw. regelungen erkundigt? Da sie ja wirklich schwer krank ist und keine Sozialleistungen (so wie ich das verstanden habe, sondern nur Rente und Unterstützung durch dich) in Anspruch nimmt, wäre das Thema ja evtl. abzuhaken.

Das Ehezeugnis, da gibt es hier eigentlich Spezialisten, die sich auf diesem Gebiet auskennen. Vllt durch eine eidesstattliche Vers. zu ersetzen??? (ich weiss es nicht)

Bzgl. Integrations/Sprach- und EB Kurs weiss ich leider auch keinen Rat, aber da sie ja ziemlich körperlich eingeschränkt ist, vor allem durch die Wirbel-OP, würde ich mal nach einer Ausnahmeregelung fragen.

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Antwort #11 - 13.01.2010 um 20:57:44
 
Shahpur schrieb am 13.01.2010 um 18:16:58:
Ich konnte herausfinden das es wohl ausnahmeregelungen gibt, aber entweder bzgl. einkommen, oder bzgl. sprachkenntnisse.

Beides zusammen wird schwierig zu erreichen sein...



Ich denke, Ihr könnt Euch ganz ruhig an die ABH wenden. Ich denke, beides ist möglich, Übertragung der NE oder Einbürgerung. Besprecht einfach beides und entscheidet danach, was Ihr macht.
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Antwort #12 - 15.01.2010 um 10:29:28
 
reinhard schrieb am 13.01.2010 um 20:57:44:
Ich denke, Ihr könnt Euch ganz ruhig an die ABH wenden. Ich denke, beides ist möglich, Übertragung der NE oder Einbürgerung. Besprecht einfach beides und entscheidet danach, was Ihr macht.


Ich werde nochmal das Thema EB mal auch ansprechen, das letzte mal gab es einfach nur die pauschale Antwort. "machen sie erstmal den deutschkurs, danach schauen wir weiter..."

Ich warte jetzt erstmal bis der neue Reiseausweis mit der NE ankommt, danach besuche ich die ABH.

Ist auch denkbar: afghanischen pass holen und danach irgendwann einbürgerung machen? Oder sind die Gesetze bei einem Asylberechtigten bzgl. Einbürgerung einfacher?
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Antwort #13 - 15.01.2010 um 11:58:03
 
Ich würde die EB vor dem afghanischen Pass beantragen, da sie dann ja Flüchtlingsstatus hat, was einiges erleichtert!Mit dem afghanischen Pass wirds wohl schwieriger werden.

Nicht abwimmeln lassen von wegen 'machen Sie erstmal den Deutschkurs und dann kommen Sie wieder'.
Ich kenne einen Fall, ähnlich dem deiner Mutter, indem da eine Ausnahme gemacht wurde aufgrund der Schwere der Krankheit.


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Antwort #14 - 15.01.2010 um 12:47:42
 
Shahpur schrieb am 15.01.2010 um 10:29:28:
afghanischen pass holen und danach irgendwann einbürgerung machen? Oder sind die Gesetze bei einem Asylberechtigten bzgl. Einbürgerung einfacher? 


Beachten: Mit dem Betreten der afghanischen Botschaft, ist der Flüchtlingsstatus faktisch verwirkt !!!

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