Hallo Maytag,
willkommen bei
i4a.
Maytag schrieb am 11.01.2010 um 12:28:25:unser Anwalt meinte das wir gute aussichten auf verkürzung haben wenn er seine Abschiebekosten Bezahlt....
Da hat der Anwalt grundsätzlich Recht. -
Wenn überhaupt erfolgreich ein Visum zum Zwecke der
FZF (Ehegattennachzug) beantragt werden soll, muss in der Tat in der Regel bei der
ABH, die seinerzeit die Abschiebung verfügt hat, ein Antrag auf Befristung der
Einreisesperre gestellt werden. Man sollte diesen auch begründen (eabsichtigte Eheschließung und bzw. Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland nach Eheschließung in der Türkei - so habt Ihr es wohl vor, wenn ich Dich richtig verstanden habe).
Im Kontext mit dieser Beantragung wird die Begleichung der Abschiebekosten ein Thema. Wenn sie sehr hoch sind, kann man Ratenzahlung vereinbaren.
Wie die Sache dann konkret abläuft und ausgeht, bis wann befristet wird, hängt vom Einzelfall - letztlich von der Art der "Vorgeschichte" Deines Mannes ab. Wenn er zum Beispiel früher selbst Drogen genommen hat, wird man von ihm ggf. noch einen Beleg verlangen, dass er auf Entzug war usw. - Aber das erfahrt Ihr dann durch die
ABH.
Wenn die Befristung dann erfolgt ist, weiß er, zu welchem Zeitpunkt er das Visum beantragen kann. - Wichtig: Bei der Antragstellung ist es erforderlich zu klären, ob durch ihn noch ein Zertifikat über Deutschkenntnisse der Stufe
A1 zu erbringen ist. - Ggf. wird ihm das, aber auch erlassen, wenn er, da er schon länger in Deutschland war, offensichtlich schon über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt.
Aber das erfährt er durch die Deutsche Botschaft in der Türkei. - Dort auf der Homepage ist auch nachzulesen, was ansonsten zur Visabeantragung vorzulegen ist.
Soweit erstmal - ich hoffe das hilft schon mal ein wenig weiter.