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Lebenslanger Aufenthalt in Deutschland (Amerikanerin) ohne Lebenspartnerschaft etc? (Gelesen: 2.865 mal)
Themen Beschreibung: siehe Betreff und Nachricht :)
Angeloi
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10.01.2010 um 23:32:33
 
Hallo ihr Lieben,
ich bin neu hier und hoffe, dass ich das richtige Unterforum für meine Frage erwischt habe Smiley
Meine Freundin kommt aus Amerika (USA) und möchte lebenslang in Deutschland bleiben (ich will das natürlich auch Smiley )!
Sie macht in 3 Monaten ihr Au-Pair Jahr zu ende und müsste dann wieder zurück nach Amerika.
Schüleraustausch hat sie auch schon hinter sich!
Wir sehen im Moment nur die Lebenspartnerschaft als einzige Möglichkeit!!
Natürlich wollen wir diese irgendwann eventuell eingehen, jedoch nicht jetzt, da wir beide erst 19 sind!!
Das einzige was sonst noch offen steht (wovon wir wissen) ist ein Visum zum studieren, doch ob sie dies bekommt.. das ist doch auch ziemlich schwer oder? Und wie sollte es danach weitergehen? Dann hätten wir doch das selbe Problem?
Meine Frage ist nun.. was können wir tun, damit sie weiterhin in Deutschland bleibt, ohne eine Lebenspartnerschaft einzugehen? Und wäre dies die einzige Möglichkeit... gäbe es dann gravierende Nachteile für uns was das finanzielle angeht (im Gegensatz zum "ledigen" Status?)
Denn wie schon geschrieben sind wir beide erst 19 und es stellt sich die Frage, ob wir eine Lebenspartnerschaft auf Dauer finanzieren können..
Danke schonmal für eure Antworten Smiley
LG,
Lisa ^^
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nixwissen
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Antwort #1 - 11.01.2010 um 00:06:07
 
Hi,

Studium geht natürlich wenn die Vorraussetzungen erfüllt werden und wenn sie danach eine passende Anstellung findet kann sie auch weiterhin in D bleiben.

Was müsstet Ihr denn in einer Partnerschaft finanzieren? Wenn sie studiert, muss der LU gesichert sein (durch ihre Eltern in den USA oder sonstwie), in einer Partnerschaft reicht es, daß Du Deutsche bist.
Allerdings seid ihr dann gegenseitig für einander verantwortlich und als Studentin bekommt sie kein Hartz4.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Angeloi
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Antwort #2 - 11.01.2010 um 00:11:42
 
Hallo Norbert Smiley
Wegen der Lebenspartnerschaft.. all die Steuern, die wir dann bezahlen müssen.. gibt es da nicht einen Unterschied als wenn man "ledig" ist? Ich bin da nicht wirklich informiert, aber im Moment lebe ich ja noch bei meinen Eltern und die regeln das ja noch alles für mich!

Und was das Studium angeht.. ist es denn so einfach an einer Uni angenommen zu werden, wenn sie nicht perfekt Deutsch spricht? Sie versteht sehr sehr viel und beherrscht meiner Meinung die deutsche Sprache relativ gut!
Doch müsste sie nicht dann auf ein sogenanntes Studienkolleg oder sowas?

Gibt es denn keine anderen Möglichkeiten, dass sie hier bleiben kann ohne Lebenspartnerschaft bzw. einem Studium?
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Antwort #3 - 11.01.2010 um 00:43:56
 
Hi,

viele andere Möglichkeiten gibt es eigentlich nicht.
Eigentlich gar keine.

Von was für Steuern redest Du?
Wenn einer verdient und der Andere nicht ist Heirat oder Partnerschaft immer günstiger.
Wenn einer viel verdient und der Andere wenig auch.
Es wird das Einkommen zusammengeworfen und gemeinsam besteuert. Als wenn beide jeweils die Hälfte vom Gesamten verdienen.

Gruß,
Norbert
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Angeloi
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Antwort #4 - 11.01.2010 um 00:57:52
 
Ich rede von Steuern in jeder Hinsicht... weil wir beide doch dann noch gar nichts verdienen, da wir ein Studium bzw. eine Ausbildung machen!
Und gibt es nicht auch Unterschiede bei einer Lebenspartnerschaft und einer "normalen Ehe"?
Also würden wir in unserem Alter keine negativen Aspekte davontragen, würden wir eine Lebenspartnerschaft eingehen?
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Antwort #5 - 11.01.2010 um 01:10:21
 
Angeloi schrieb am 11.01.2010 um 00:57:52:
Ich rede von Steuern in jeder Hinsicht... weil wir beide doch dann noch gar nichts verdienen, da wir ein Studium bzw. eine Ausbildung machen!

Wenn Ihr nichts verdient, dann braucht Ihr auch keine Steuern bezahlen (abgesehen von der Mehrwertsteuer, die man Euch sicher nicht erlassen wird).
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Antwort #6 - 11.01.2010 um 03:36:15
 
Ich vermute die TS verwechselt Steuern mit Gebühren!
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Angeloi
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Antwort #7 - 11.01.2010 um 07:29:47
 
TS?
Falls du mich meinst.. nein ich verwechsel Steuern nicht mit Gebühren ^^
Nur ich dachte, dass man nach einer Lebenspartnerschaft irgendwelche Steuern zahlen muss oder sonstiges!
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Antwort #8 - 11.01.2010 um 10:31:54
 
Angeloi schrieb am 11.01.2010 um 07:29:47:
Nur ich dachte, dass man nach einer Lebenspartnerschaft irgendwelche Steuern zahlen muss oder sonstiges! 

Inzwischen hat es mit Auslaenderrecht ja nicht mehr so viel zu tun Zwinkernd Aber vielleicht solltest du dir mal das hier anschauen: http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenspartnerschaftsgesetz
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Antwort #9 - 11.01.2010 um 10:50:02
 
nixwissen schrieb am 11.01.2010 um 00:06:07:
Studium geht natürlich wenn die Vorraussetzungen erfüllt werden und wenn sie danach eine passende Anstellung findet kann sie auch weiterhin in D bleiben.


Nach bestandener Vorrangprüfung ginge Erwerbstätigkeit auch ohne Studienabschluß; bei der derzeitigen Lage sind die aussichten allerdings nicht rosig.

Gruß, ULF
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Antwort #10 - 11.01.2010 um 13:51:19
 
Falls die Deutschkenntnisse der Freundin zum Studium nicht ausreichen könnte sie auch erstmal einen Sprachkurs in Deutschland machen. Sie müßte nachweisen, dass sie 643 EUR/Monat zur Verfügung hat, sie hier krankenversichert ist, sowie eine Unterkunft hat (das letztere könnte auch bei dir/deinen Eltern sein).

Falls sie keinen Schulabschluss hat, der zum Studium berechtigt, ist die eingetr. Partnerschaft wahrscheinlich die einzige Möglichkeit.
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Angeloi
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Antwort #11 - 12.01.2010 um 02:26:34
 
conducteur schrieb am 11.01.2010 um 13:51:19:
Falls die Deutschkenntnisse der Freundin zum Studium nicht ausreichen könnte sie auch erstmal einen Sprachkurs in Deutschland machen. Sie müßte nachweisen, dass sie 643 EUR/Monat zur Verfügung hat, sie hier krankenversichert ist, sowie eine Unterkunft hat (das letztere könnte auch bei dir/deinen Eltern sein).


Den Deutschkurs hat sie jetzt während ihres Au-Pair Jahres gemacht Smiley Ich glaube C1 müsste es sein.. sie bekommt in ca. 1 Monat Bescheid, ob Sie die Prüfung bestanden hat oder nicht!
Und einen Abschluss an ihrer High School (bis 12. Klasse) hat sie auch, der eigentlich soweit einem Abitur gleich sein müsste.
Das Problem mit den 643€/Monat ist das Problem... denn ihre Eltern haben nicht das Geld sie so zu unterstützen. Und arbeiten darf sie in Deutschland ja nicht ohne einem Visum zum Arbeiten... von daher ist es schwer ein Studium hier zu machen und gleichzeitig das Geld aufweisen zu können..



Daddys' Änderung:
Nachdem sich dieser Thread nun endgültig vom Thema "Ehe und Familie" verabschiedet hat, hab' ich ihn mal hierher verschoben...
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« Zuletzt geändert: 12.01.2010 um 07:52:56 von Daddy »  
 
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Antwort #12 - 12.01.2010 um 10:59:56
 
Angeloi schrieb am 12.01.2010 um 02:26:34:
Das Problem mit den 643€/Monat ist das Problem... denn ihre Eltern haben nicht das Geld sie so zu unterstützen. Und arbeiten darf sie in Deutschland ja nicht ohne einem Visum zum Arbeiten... von daher ist es schwer ein Studium hier zu machen und gleichzeitig das Geld aufweisen zu können..

Sie kann den Nachweis der Studienfinanzierung eventuell ueber eine VE erbringen, wenn deine Eltern bereit waeren eine solche abzugeben.

Sobald die dann eine AE zum Studium hat darf sie studienbegleitende Nebenjobs annehmen und so selbst Geld hinzuverdienen.
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