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"Regelausnahme" zu §28 AufenthG (Gelesen: 3.796 mal)
Quintana Roo
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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10.01.2010 um 22:07:06
 
Hallo liebe Leute. Tolles Forum ist das hier! Es konnte schon die meisten meiner Fragen beantworten. Aber eine bleibt: Was passiert, wenn die ABH eine Regelausnahme zu §28 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen) annimmt?

Hier meine Situation: Ich bin Deutscher, mit einer Mexikanerin seit mehr als 4 ½ Jahren verheiratet und wir haben zwei gemeinsame Kinder (2 u. 3 Jahre), die sowohl die deutsche als auch die mexikanische Staatsangehörigkeit haben. In den letzten 5 ½ Jahren habe ich in Mexiko gelebt und gearbeitet.

Nun wurde ich im Oktober 09 von meinem mexikanischen Arbeitgeber gekündigt, und bin seit Anfang November 09 wieder in Deutschland. Hier in Deutschland bin ich auf Jobsuche und beziehe ALG II (Hartz IV). Meine Frau hat Ende Oktober 09 FZF beim Konsulat beantragt, um mit den Kindern zu mir nach Deutschland zu kommen. Allerdings wird sie auch sofort ALG II beziehen müssen.

Nachdem ich jetzt hier viel im Forum gelesen habe, mache ich mir erstmal keine Sorgen wegen eines Einkommensnachweis oder eines Nachweis für ausreichenden Wohnraum. (Obwohl beides von der ABH bereits nachgefragt wurde.)

Worum ich mir Sorgen mache, ist die „Regelausnahme“ zu §28 AufenthG, von der ich inzwischen auch einiges gelesen habe. Diese besagt wohl, dass wenn ich auch mit meiner Familie weiter im Ausland leben könnte (die Sprache spreche ich, lange genug habe ich dort auch gelebt und gearbeitet), könnte das FZF meiner Frau verweigert werden. (Wirklich Sinn macht das Leben in Mexiko allerdings nicht für uns, da die Jobsituation in Mexico auch sehr schlecht ist; ganz abgesehen von der Schulbildung und Sicherheit.)

Und hier ist dann wieder meine Frage: Was passiert, wenn die ABH eine Regelausnahme zu §28 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen) annimmt?

Müssen wir dann warten, bis ich einen Job gefunden habe? Macht es Sinn, dass meine Frau Widerspruch einlegt? Hilft es, dass meine Kinder die deutsche Staatsgehörigkeit haben?

Ich mache mir große Sorgen, auf unbestimmte Zeit von meiner Familie getrennt sein zu! Also alles nochmal auf den Punkt gebracht: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die FZF abgelehnt wird? Und was für Möglichkeiten haben wir in diesem Falle?
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 10.01.2010 um 22:22:21
 
Quintana Roo schrieb am 10.01.2010 um 22:07:06:
Und hier ist dann wieder meine Frage: Was passiert, wenn die ABH eine Regelausnahme zu §28 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen) annimmt?
Das könnten sie, wenn schon denn schon, höchstens bei einem Antrag nach 28.1 machen. Ihr ( Deine Frau natürlich ) habt aber sozusagen 2 Ansprüche, auf eine AE. Neben dem 28.1 ( Ehegatten eines Deutschen ) noch den 28.3 (  Mutter Deutsches Kind ) Und da ist alles egal. Einkommen / A1 u.s.w. Da kann nicht abgelehnt werden .

Michael

PS: An deiner Stelle, hätte ich die Botschaft gar nicht mit ins Boot geholt. Ich wäre mit der kompletten Familie nach D. geflogen , und hätte bei der ABH einen Antrag auf eine AE gestellt. Wegen der Kinder hätten sie keine nachträgliche Beantragung in Mexiko verlangen können ( Unzumutbare Härte ), und die AE, wäre auch ohne FZV genehmigt worden.
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nixwissen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 10.01.2010 um 22:45:41
 
Hi,

das ist vielleicht nicht klar formuliert, auch wenn Mikael eigentlich alles gesagt hatte.

Die Kinder sind Deutsch, somit dürfen sie jederzeit ohne Wenn und Aber nach D einreisen. Die Mutter kümmert sich um die Kinder, also darf sie es auch im Rahmen der FZF zu den Kindern.
LU, A1 spielt dabei alles keine Rolle.

Die Mutter kann ohne Visum nach D kommen und die Kinder mitbringen. Dann kann sie direkt die AE bekommen. Es ist nicht zumutbar, daß sie wieder nach Mexico fliegt um die FZF zu den Kindern nachzuholen. Ausser, daß sie die Mutter ist und sich um die Kinder kümmert, gibt es ohnehin keine weiteren Vorraussetzungen.

Fazit: Flugtickets kaufen, Familie herholen und zur ABH gehen und für die Mutter AE abholen.
Bei allen Fragen nach LU, Wohnung, Krankenvers. oder so antwortest Du "die Kinder sind Deutsch!".

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Stefanix
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.01.2010 um 04:12:32
 
Hallo,

ich bin in einer aehnlichen Situation, lebe und arbeite in Thailand, und erwaege die Rueckkehr nach D.
Ich denke, prinzipiell sollte meine Frau das Visum und spaeter die Aufenthaltserlaubnis bekommen. Wir haben in D geheiratet, sie hatte frueher schon eine AE, wir haben Kinder mit beiden Paessen, D und TH. Hartz IV werden wir wohl nicht bekommen, da ein Umzug nur mit neuem Job in D in Frage kommt, ausserdem muessten wir im Fall des Falles wohl erst unsere finanziellen Reserven aufbrauchen.

Meine Sorge gilt einer langen, unbestimmten Trennung von der Familie im Rahmen der ganzen Prozedur.
Woanders hoerte ich, dass ich erst einen Wohnsitz in D haben muss, d.h. erst mal alleine vorausreisen, bevor meine Frau das Visum beantragen kann.

Ein "normaler" Ablauf waere ja, Job in D von hier in TH aus suchen. Evtl. Vostellungsgespraech. Dann GEMEINSAM nach D und eine Wohnung suchen, zwischendurch bei meiner Familie in D wohnen.
Das scheint aber so nicht zu gehen.

Mikael321 schreibt, "einfach ohne Visum mit der Familie nach D reisen". Das geht ja wohl nicht. Schon beim check-in duerfte das scheitern. Andere Moeglichkeit waere, mit Besuchsvisum einzureisen and dann den Rest von D aus zu machen. Das waere illegal und duerfte die ABH nicht lustig finden. Bestimmt nicht foerderlich fuer die weitere Bearbeitung.

Waere es besser, wenn ich zuerst mit den Kindern nach D gehe, und meine Frau eine FZF zu ihren Kindern beantragt? Aber ich denke, das bringt sie nicht uebers Herz.

Oder mache ich mir zu viele Gedanken, und das Visum wird schneller als ich befuerchte erteilt?

Auswandern war einfacher...

Gruss
Stefanix
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Quintana Roo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 11.01.2010 um 07:39:19
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das klingt ja erstmal ganz gut.

Nun ist das Kind aber schon im Brunnen. Denn meine Frau hat ja schon FZF beantragt. Also jetzt einfach herkommen, wäre ja nicht korrekt, oder? Außerdem haben die Kinder - neben der deutschen - auch die mexikanische Staatsangehörigkeit. Würde das nicht wieder eine Regelausnahme fördern?

Übrigens hat die Botschaft (eigentlich ein Konsulat) auch gesagt, dass meine Frau kein A1 braucht. Das wollte die ABH aber dann doch noch haben. (Sie spricht genug Deutsch und A1 hatten wir auch schon fertig; war also kein Problem).

Also, was würdet ihr raten, als nächstes zu tun? Gleich bei der ABH reinschauen und betonen, dass die Kinder deutsch sind? (Vielleicht haben die das gar nicht mitgekriegt; siehe Frage nach A1 für meine Frau) Oder abwarten, was ABH entscheidet? Und bei Negativ-Bescheid hol ich dann die Familie her und wir machen es über AE?

Aber was ist dann mit dem Einwand von Stefanix, dass die am Flugschalter komisch gucken könnten? Touristen-Visum ist für Mexikaner kein Problem, allerdings wollten wir One-Way-Tickets für die Familie kaufen. (Ich checke seit Monaten sämtliche Reise-Portale und glaubt mir: Es ist wirklich billiger so!)

Danke nochmal für Eure Unterstützung!
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.01.2010 um 08:04:07
 
@ Stefanix

Stefanix schrieb am 11.01.2010 um 04:12:32:
Mikael321 schreibt, "einfach ohne Visum mit der Familie nach D reisen". Das geht ja wohl nicht. Schon beim check-in duerfte das scheitern. Andere Moeglichkeit waere, mit Besuchsvisum einzureisen and dann den Rest von D aus zu machen. Das waere illegal und duerfte die ABH nicht lustig finden. Bestimmt nicht foerderlich fuer die weitere Bearbeitung.


Visafreie Einreise geht in Eurem Fall nicht, da Thailänder nicht Staatsangehörige eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates sind.

Und richtig, die "Idee" mit dem Besuchsvisum ist keine gute, abgesehen davon, dass die Chancen auf Erteilung eines solchen bei einer Konstellation wie Eurer sehr gering sein dürften. Zweifel an hinreichender Rückkehrbereitschaft Deiner Partnerin lägen sehr nahe ...

Stefanix schrieb am 11.01.2010 um 04:12:32:
Waere es besser, wenn ich zuerst mit den Kindern nach D gehe, und meine Frau eine FZF zu ihren Kindern beantragt? Aber ich denke, das bringt sie nicht uebers Herz.


Du kannst auch ohne die Kinder zunächst nach D gehen und Deine Frau beantragt alsdann ein Visum zur Ausübung der Personensorge über ihre deutschen Kinder in Deutschland und im selben Zuge auch Visa für die Kinder. Sie könnte dann mit den Kindern gemeinsam nach Deutschland reisen, wo Du "das Nest schon bereitet" hättest in der Zwischenzeit.  - Diese Variante ist schon zig-tausendmal praktiziert worden.

@ Quintana Roo

Quintana Roo schrieb am 11.01.2010 um 07:39:19:
Nun ist das Kind aber schon im Brunnen.


Nö, warum denn?

Quintana Roo schrieb am 11.01.2010 um 07:39:19:
Denn meine Frau hat ja schon FZF beantragt.


Sie könnte den Antrag IMHO abändern in einen für eine  FZF zum Zwecke der Ausübung der Personensorge über ihre deutschen Kinder in Deutschland, wenn der Antrag bislang als Antrag zum Zwecke des Ehegattennachzugs gestellt worden ist.

Quintana Roo schrieb am 11.01.2010 um 07:39:19:
Außerdem haben die Kinder - neben der deutschen - auch die mexikanische Staatsangehörigkeit. Würde das nicht wieder eine Regelausnahme fördern?


Wenn das Visum zum Zwecke der Ausübung der Personensorge beantragt wird, spielt das keine Rolle - auch dann nicht, wenn die Kinder neben der deutschen noch eine andere Staatsangehörigkeit haben. Als Deutsche haben sie einen Anspruch darauf, in Deutschland zu leben.

Quintana Roo schrieb am 11.01.2010 um 07:39:19:
Also jetzt einfach herkommen, wäre ja nicht korrekt, oder?


Nicht wirklich, da die visafreie Einreise eigentlich nur für Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten vorgesehen ist.  Alles Weitere wäre "Good Will" der ABH, kann, muss aber letztlich nicht gut gehen. (Michael hat zwar angedeutet, dass er meint, dass in einem Falle wie Eurem eine nochmalige Ausreise Deiner Frau zum Nachholen des erforderlichen Visaverfahrens letztlich nicht zumutbar wäre - ich bin allerdings mit solchen Äußerungen eher vorsichtiger - die Dinge werden einzelfallbezogen betachtet, und deshalb gibt es insoweit keine wirklich "sichere" Vorhersage - so jedenfall meine persönliche Meinung.)

Quintana Roo schrieb am 11.01.2010 um 07:39:19:
Also, was würdet ihr raten, als nächstes zu tun? Gleich bei der ABH reinschauen und betonen, dass die Kinder deutsch sind? (Vielleicht haben die das gar nicht mitgekriegt; siehe Frage nach A1 für meine Frau)


Es geht darum, welches Visum Deine Frau beantragt hat. - Ist es das Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs, ist die A1-Forderung korrekt, egal ob es auch deutsche Kinder gibt, die miteinreisen.

Nur im Kontext des Visums zum Zwecke der Ausübung der Personensorge über deutsche Kinder in Deutschland spielen die Fragen "Regelausnahme" und A1-Deutschkenntnisse keine Rolle.

Quintana Roo schrieb am 11.01.2010 um 07:39:19:
Touristen-Visum ist für Mexikaner kein Problem


Nochmal: Für bis zu drei-monatige Kurzaufenthalte benötigen Mexikaner überhaupt kein Visum, da sie zu den Staatsangehörigen eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates gehören. -

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Quintana Roo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.01.2010 um 08:17:49
 
@ schweitzer: Vielen Dank! Alles klar soweit.

Meine Frau hat FZF zum Zwecke des Ehegattennachzugs beantragt. (Ich dachte, was anderes geht nicht, weil die Kinder ja bei ihr sind, eben in Mexiko).

Also, was sollten wir jetzt machen? Abwarten, ob es mit FZF Ehegattennachzug gut geht? Oder gleich das FZF auf Personensorge abändern? (Müssten dazu unsere Kinder bei mir in D sein?)

Wenn wir uns für abwarten entscheiden sollten, was machen wir dann, falls die ABH das FZF Ehegattennachzug ablehnt?

Gruß
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Antwort #7 - 11.01.2010 um 09:27:05
 
Die Kinder können so oder so bei Deiner Frau sein. - Ich hatte doch in der vorigen Antwort schon für Stefanix gepostet, dass  es durchaus nicht unüblich ist, dass die Mutter gemeinsam mit den Kindern nach D einreist, wenn sie ein Visum zum Zwecke der Ausübung der Personensorge beantragt hat. - Die Kinder müssen also nicht schon in Deutschland sein.

Quintana Roo schrieb am 11.01.2010 um 08:17:49:
Also, was sollten wir jetzt machen? Abwarten, ob es mit FZF Ehegattennachzug gut geht? Oder gleich das FZF auf Personensorge abändern?


Hmm, abschließend wird das keiner wirklich sagen können, denke ich. - Ggf. lohnt es sich, mal mit der ABH zu sprechen. (Fakt ist aber, dass für das Ehegattenvisum, auch, wenn die ABH "Entgegenkommen" signalisiert, grundsätzlich die A1-Sprachkenntnisse Deutsch nachzuweisen wären ...)

Quintana Roo schrieb am 11.01.2010 um 08:17:49:
Wenn wir uns für abwarten entscheiden sollten, was machen wir dann, falls die ABH das FZF Ehegattennachzug ablehnt?



Du meinst, wenn die ABH die Zustimmung verweigert und daraus folgend die Botschaft ablehnt. -

Dann gäbe es zwei Möglichkeiten. Entweder gegen die Entscheidung remonstrieren bzw. klagen (was nur bei einigermaßen Erfolgsaussicht Sinn machen würde) oder eben dann in der Folge das Visum zum Zwecke der Ausübung der Personensorge beantragen.


=schweitzer=
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Quintana Roo
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Antwort #8 - 11.01.2010 um 09:41:48
 
Super! Alles klar!

Dann gehe ich heute zur ABH und frag mal nach, was wir machen sollten. FZF von Ehegattennachzug auf Personensorge abändern oder auf das Entgegenkommen der ABH hoffen.

(A1 ist klar und den haben wir ja auch schon eingereicht)

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Quintana Roo
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Antwort #9 - 11.01.2010 um 16:10:17
 
Also, ich bin von der ABH zurück und alles ist in Ordnung, FZF wird bewilligt.

Die SB hat aber klar gesagt, dass das Visum nur wegen der Kinder bewilligt wird. Ohne Kinder würde sie das FZF ablehnen. (Ich wollte dann nicht wirklich hinterfragen wieso. Aber ich nehme mal an wegen "Regelausnahme"?)

Wie auch immer, ich bin froh. Meine Familie ist bald wieder zusammen.

Vielen Dank nochmal an das Forum und an die obigen Poster für die kompetente Beratung und für´s Händchen halten Zwinkernd
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