@ Stefanix
Stefanix schrieb am 11.01.2010 um 04:12:32:Mikael321 schreibt, "einfach ohne Visum mit der Familie nach D reisen". Das geht ja wohl nicht. Schon beim check-in duerfte das scheitern. Andere Moeglichkeit waere, mit Besuchsvisum einzureisen and dann den Rest von D aus zu machen. Das waere illegal und duerfte die
ABH nicht lustig finden. Bestimmt nicht foerderlich fuer die weitere Bearbeitung.
Visafreie Einreise geht in Eurem Fall nicht, da Thailänder nicht Staatsangehörige eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates sind.
Und richtig, die "Idee" mit dem Besuchsvisum ist keine gute, abgesehen davon, dass die Chancen auf Erteilung eines solchen bei einer Konstellation wie Eurer sehr gering sein dürften. Zweifel an hinreichender Rückkehrbereitschaft Deiner Partnerin lägen sehr nahe ...
Stefanix schrieb am 11.01.2010 um 04:12:32:Waere es besser, wenn ich zuerst mit den Kindern nach D gehe, und meine Frau eine
FZF zu ihren Kindern beantragt? Aber ich denke, das bringt sie nicht uebers Herz.
Du kannst auch ohne die Kinder zunächst nach D gehen und Deine Frau beantragt alsdann ein Visum zur Ausübung der Personensorge über ihre deutschen Kinder in Deutschland und im selben Zuge auch Visa für die Kinder. Sie könnte dann mit den Kindern gemeinsam nach Deutschland reisen, wo Du "das Nest schon bereitet" hättest in der Zwischenzeit. - Diese Variante ist schon zig-tausendmal praktiziert worden.
@ Quintana Roo
Quintana Roo schrieb am 11.01.2010 um 07:39:19:Nun ist das Kind aber schon im Brunnen.
Nö, warum denn?
Quintana Roo schrieb am 11.01.2010 um 07:39:19:Denn meine Frau hat ja schon
FZF beantragt.
Sie könnte den Antrag
IMHO abändern in einen für eine
FZF zum Zwecke der Ausübung der Personensorge über ihre deutschen Kinder in Deutschland, wenn der Antrag bislang als Antrag zum Zwecke des Ehegattennachzugs gestellt worden ist.
Quintana Roo schrieb am 11.01.2010 um 07:39:19:Außerdem haben die Kinder - neben der deutschen - auch die mexikanische Staatsangehörigkeit. Würde das nicht wieder eine
Regelausnahme fördern?
Wenn das Visum zum Zwecke der Ausübung der Personensorge beantragt wird, spielt das keine Rolle - auch dann nicht, wenn die Kinder neben der deutschen noch eine andere Staatsangehörigkeit haben. Als Deutsche haben sie einen Anspruch darauf, in Deutschland zu leben.
Quintana Roo schrieb am 11.01.2010 um 07:39:19:Also jetzt einfach herkommen, wäre ja nicht korrekt, oder?
Nicht wirklich, da die visafreie Einreise eigentlich nur für Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten vorgesehen ist. Alles Weitere wäre "Good Will" der
ABH, kann, muss aber letztlich nicht gut gehen. (Michael hat zwar angedeutet, dass er meint, dass in einem Falle wie Eurem eine nochmalige Ausreise Deiner Frau zum Nachholen des erforderlichen Visaverfahrens letztlich nicht zumutbar wäre - ich bin allerdings mit solchen Äußerungen eher vorsichtiger - die Dinge werden einzelfallbezogen betachtet, und deshalb gibt es insoweit keine wirklich "sichere" Vorhersage - so jedenfall meine persönliche Meinung.)
Quintana Roo schrieb am 11.01.2010 um 07:39:19:Also, was würdet ihr raten, als nächstes zu tun? Gleich bei der
ABH reinschauen und betonen, dass die Kinder deutsch sind? (Vielleicht haben die das gar nicht mitgekriegt; siehe Frage nach
A1 für meine Frau)
Es geht darum, welches Visum Deine Frau beantragt hat. - Ist es das Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs, ist die A1-Forderung korrekt, egal ob es auch deutsche Kinder gibt, die miteinreisen.
Nur im Kontext des Visums zum Zwecke der Ausübung der Personensorge über deutsche Kinder in Deutschland spielen die Fragen "Regelausnahme" und A1-Deutschkenntnisse keine Rolle.
Quintana Roo schrieb am 11.01.2010 um 07:39:19:Touristen-Visum ist für Mexikaner kein Problem
Nochmal: Für bis zu drei-monatige Kurzaufenthalte benötigen Mexikaner überhaupt kein Visum, da sie zu den Staatsangehörigen eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates gehören. -
=schweitzer=