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Wiedereinreise (Gelesen: 1.139 mal)
Demian
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wiedereinreise
07.01.2010 um 19:30:34
 
Folgender Sachverhalt:
Meine Frau (Argentinierin, ich Deutscher) hat letztes Jahr nach Ablauf Ihres Studentenvisums (zum damaligen Zeitraum bestand die Ehe noch nicht) ihren Aufenthalt um 3 Monate ohne legalen Status verlängert um ihr Studium abschließen zu können. Wir haben uns leider bezüglich der Verlängerung des Studentenvisums sehr ungeschickt verhalten, so dass es zu dieser heiklen Situation kam. Nach Beendigung ihres Studiums ist sie unverzüglich und ohne (!) Probleme aus Spanien (unser damaliges Studienland) ausgereist.
Nun steht ihre Einreise (nach vorheriger in Argentinien vollzogener Eheschließung) nach Deutschland an. Die Sachbearbeiterin bei der zuständigen Ausländerbehörde  gestattet uns die Aufenthaltsformalitäten hier in Deutschland zu klären, so dass meine Frau in die BRD als Touristin einreisen wird.
Was uns jedoch Sorge bereitet ist die Möglichkeit dass die Beamten bei der Einreise bei gründlicher Durchsicht des Passes auf die zeitliche Differenz zwischen der Gültigkeitsdauer des Studentenvisums und des Ausreisedatums stoßen könnten. Würde dies ggf. zu Problemen führen oder sind diese durch die unbeanstandete Ausreise nicht mehr zu erwarten?
Vielen Dank im Voraus für ihre Auskünfte.
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Daddy
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Beiträge: 1.960
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 07.01.2010 um 19:53:51
 
Hi...

Also so wie ich es lese, hat der illegale Aufenthalt in Spanien stattgefunden (am Rande: visumsfreie Anschlussaufenthalte eines sog. Positivstaaters sind nach Lesart der BPOL und vieler Bundesländer nicht ohne vorherige Ausreise möglich).

Nun fehlen hier leider die konkreten Reisedaten, um einschätzen zu können, wie diese sich möglicherweise auf eine Einreiseüberprüfung auswirken.
Sollte die Einreise ins Schengengebiet nicht direkt über D stattfinden, kann hier ohnehin keiner eine seriöse Aussage treffen.

Demian schrieb am 07.01.2010 um 19:30:34:
Die Sachbearbeiterin bei der zuständigen Ausländerbehördegestattet uns die Aufenthaltsformalitäten hier in Deutschland zu klären, so dass meine Frau in die BRD als Touristin einreisen wird.

Das ist allerdings eine sehr mutige Aussage der Sachbearbeiterin, da sie hinsichtlich der Einreiseüberprüfung resp. -gestattung aber so gar keine Aktien im Spiel hat.
Ich möchte dir keine Angst machen... aber für einen beabsichtigten Daueraufenthalt ohne zwischenzeitliche Ausreise ist auch ein argentinischer Staatsangehöriger vom ersten Tag an visumspflichtig.

Daddy

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Demian
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 07.01.2010 um 20:13:25
 
Vielen Dank für die rasche Antwort.

Das Ausreisedatum ist nur durch einen Stempelaufdruck dokumentiert (welcher auch eine Datumsangabe beinhaltet). Es fand keine Einspeisung in ein elektronisches System statt (bei der Ausreise in Spanien).
Bei der Einreise jedoch (die damals in Dt. stattfand) war dies der Fall (samt Stempelaufdruck).


Zitat:
Das ist allerdings eine sehr mutige Aussage der Sachbearbeiterin, da sie hinsichtlich der Einreiseüberprüfung resp. -gestattung aber so gar keine Aktien im Spiel hat.


Wenn dies der Fall ist muss ich mich natürlich bei ihr melden und nachhaken. Danke für den Hinweis!
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