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Abmeldung UA, Anmeldung D (Gelesen: 2.337 mal)
Erika1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukraine
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05.01.2010 um 11:23:56
 
Ich bin Ukrainerin und kann nun aufgrund meiner deutschen Kinder (Vater ist Deutscher) nach Deutschland übersiedeln.
Muss ich bitte um mich in Deutschland korrekt anmelden zu können vorher in der Ukraine abmelden?

Danke für Eure Bemühungen.

Erika
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 05.01.2010 um 11:30:29
 
Erika1 schrieb am 05.01.2010 um 11:23:56:
Muss ich bitte um mich in Deutschland korrekt anmelden zu können vorher in der Ukraine abmelden?

Dem deutschen Einwohnermeldeamt wird dein Status in der Ukraine ziemlich egal sein. Bei den ukrainischen Behoerden kann das aber schon wieder ganz andes aussehen.

So koennen meines Wissens z.B. Russen ihre Reisepaesse nicht beim Konsulat in Deutschland beantragen wenn sie sich nicht in Russland ab- und beim Konsulat angemeldet haben. Das faellt manchen erst nach einigen Jahren auf und fuehrt dann zu einem Haufen Aerger.

Informiere dich also am besten bei deinen ukrainischen Behoerden und bei der ukrainischen Botschaft in Deutschland bevor du uebersiedelst.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 05.01.2010 um 11:32:38
 
Das solltest Du keinesfalls vergessen, weil ansonsten das ukrainische Konsulat sich für unzuständig erklären wird, wenn Du irgendwelche Dinge (z.B. Passverlängerung) zu regeln hast und Dich an die Behörden im Heimatland verweist.
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erne
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Antwort #3 - 05.01.2010 um 23:45:07
 
@ Saxonius:
weisst du das sicher bzw. aus Erfahrung für UA oder leitest du das aus Erfahrungen mit Ru ab?
(Stefan-TR schrieb ja eindeutig, dass er das nur für RU weiss und für UA nur befürchtet)

Meine Erfahrung mit dem Generalkonsulat der UA ist:
1. Abmeldung in UA nicht nötig.
2. Anmeldung im Konsulat als in D lebender UA nötig (kostet was, ist eine angenehme Einnahmequelle)
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Saxonicus
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Antwort #4 - 06.01.2010 um 01:01:22
 
erne schrieb am 05.01.2010 um 23:45:07:
@ Saxonius:
weisst du das sicher bzw. aus Erfahrung für UA oder leitest du das aus Erfahrungen mit Ru ab?
(Stefan-TR schrieb ja eindeutig, dass er das nur für RU weiss und für UA nur befürchtet)

Zitat: @Mikael321 (Februar 2009)
Nach Ukrainischem Recht, muss man sich aber in der Heimat abmelden, und dann bei der zuständigen Botschaft anmelden, um im Ausland zu leben. Und damit, ist immer die Botschaft zuständig.


Zudem meine ich mich zu erinnern, daß es schon einige male ein Thema im Forum war.

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Budweiser
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Antwort #5 - 06.01.2010 um 02:31:23
 
Stell deine Frage hier:
http://www.ukraina.at/forum.html

Ist ein Forum in dem auch Exilukrainer/innen posten und Dir sicher wegen der ukrainischen Problematik weiter helfen können.

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Erika1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukraine
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Antwort #6 - 06.01.2010 um 08:37:53
 
Danke an alle die geantwortet haben für die Bemühungen.

Erika1
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erne
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Antwort #7 - 12.01.2010 um 23:29:00
 
Saxonicus schrieb am 06.01.2010 um 01:01:22:
Zitat: @Mikael321 (Februar 2009)
Nach Ukrainischem Recht, muss man sich aber in der Heimat abmelden, und dann bei der zuständigen Botschaft anmelden, um im Ausland zu leben. Und damit, ist immer die Botschaft zuständig.


eben das zweifele ich so an.
Man kann sich bei einer UA Botschaft/Konsulat anmelden, ohne in UA abgemeldet zu sein.
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