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Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen (Gelesen: 6.708 mal)
Aynur68
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen
04.01.2010 um 14:41:33
 
Mein Mann ist Türke, hat seit 3 Jahren eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, die jetzt Ende Januar ausläuft. Wir haben 2 Kinder (4 Jahre und 2 Jahre). Verheiratet sind wir seit 2 Jahren und 5 Monaten.

Den Aufenthalt hat er aufgrun der Geburt der ersten Tochter bekommen.

Mein Mann arbeitet Vollzeit als Koch mit nur einem freien Tag in der Woche, allerdings bekommen wir ergänzend ALGII, da ich noch in Elternzeit bin, aber trotzdem auf Arbeitssuche.


Heute waren wir bei der Ausländerbehörde und wollten seinen Aufenthalt verlängern. Auskunft der SB: Da wir ergänzend ALGII beziehen, gibt es keine unbefristete AE.

Ist es korrekt? Er ist ja nicht verschuldet in den Bezug von ALGII gekommen....hat einen festen Arbeitsvertrag...

Da er aber seiner Unterhaltspflicht mir und den Kindern gegenüber nicht vollständig nachkommen kann, ist die Unbefristete in weite Ferne gerückt.

Fazit: anderen Job suchen, was aber in diesen Zeiten nicht einfach ist (ausser Minijobs ect..davon gibt es genug)

Wir waren froh, dass er eine feste Arbeit mit festem Arbeitsvertrag bekommt....er hat ein Bruttoeinkommen von 1350 Euro.

Gibt es nicht eine Möglichkeit für die Unbefristete? Denn das würde es uns als Familie wirklich alles leichter machen. Eine Wohnung konnte er nur anmieten, weil jemand für ihn gebürgt hat, denn die Wohnungsgesellschaft wollte aufgrund seiner befristeten Aufenthaltsgenehmigung keinen Mietvertrag mit ihm.
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Antwort #1 - 04.01.2010 um 15:09:18
 
Hallo Aynur, ja die ABh hat korrekt gehandelt. Ein NE gibt es nur, wenn der LU nachhaltig gesichert ist, ihr also keine ALG2 Leistungen (mehr) bezieht. Den dazu notwendigen Verdienst (ggf. von Euch beiden) kannst Du ja leicht berechnen, da dir die ARGE Leistungen ja bekannt sind

Solange der LU nicht vollständig gesichert ist, wird aber die AE problemlos verlängert.

Grüße
Jetflyer
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Aynur68
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Antwort #2 - 04.01.2010 um 15:46:41
 
Uns bleibt die Möglichkeit, Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen....um dann eventuell mit dem Gehalt, das er jetzt hat, von ALGII wegzukommen.

Zählen Wohngeld und Kinderzuschlag auch zu den Leistungen, die eine unbefristete AE verhindern?
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jetflyer
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Antwort #3 - 04.01.2010 um 15:58:56
 
Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann. Dabei bleiben das Kindergeld, der Kindergeldzuschlag und Erziehungsgeld oder Elterngeld sowie öffentliche Mittel außer Betracht, die auf Beitragsleistungen beruhen oder die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen.

Wohngeld gehört m.W. nicht zu den "unschädlichen Leistungen"

Grüße

Jetflyer
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Antwort #4 - 04.01.2010 um 15:59:24
 
Aynur68 schrieb am 04.01.2010 um 15:46:41:
Zählen Wohngeld und Kinderzuschlag auch zu den Leistungen, die eine unbefristete AE verhindern? 


Wohngeld ist schädlich - ebenso wie ALG II.

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung gem. § 6a BKGG. Nur
der Bezug des Kinderzuschlags steht der Erteilung der NE
nicht entgegen.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Aynur68
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Antwort #5 - 04.01.2010 um 19:38:26
 
das würde aber im allgemeinen für uns bedeuten, dass die unbefristete AE ewig lange nicht erteilt wird, da mein Mann als ungelernte Kraft sicherlich keinen besser bezahlten Job bekommen wird. Er arbeitet hart, 14 Stunden täglich, hat nur einen freien Tag. Gibt es da nicht auch Ausnahmeregelungen?

Bei der Anspruchseinbürgerung z.b. gibt es doch eine solche...auch wenn ALGII bezogen wird und man nachweisen kann, dass man es "unverschuldet" bezieht, kann eine Einbürgerung erfolgen....

Mein Mann ist z.b. noch nichtmal arbeitslos.
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Antwort #6 - 04.01.2010 um 20:37:50
 
dazu zitiere ich auch mal folgendes, im Netz gefunden:

Zitat:
Ein Einwanderer, der die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchte, muss grundsätzlich dazu imstande sein sich und seine Angehörigen selber zu ernähren. Seit dem 1.1.2005 kann von dieser Voraussetzung jedoch abgesehen werden, wenn ein öffentliches Interesse hieran besteht oder um besondere Härten zu vermeiden. Erhält jemand, der eine Einbürgerung wünscht, Sozialleistungen, dürften hierbei die Dauer und der Umfang des Leistungsbezuges sowie die Gründe für sein Entstehen entscheidend sein. Quelle: http://www.migrationsrecht.net/beitraege-zum-auslaenderrecht/662-hartz-iv-und-zu...


Mein Mann war seit der Arbeitserlaubnis nie arbeitslos, bzw. suchend......hat seit April einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit und unser Familienleben ist doch sehr belastet durch die befristete AE was Zukunftspläne angeht.
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Antwort #7 - 04.01.2010 um 20:41:41
 
M.W gibt es in diesem Kontext keine Ausnahmeregelungen für die NE. Die "Ausnahme", die der Gesetzgeber hier für Euren Fall macht,  ist die Erteilung einer befristeten AE für den Ehepartner /Vater einer/s Deutschen, obwohl der LU eben nicht vollständig gesichert ist.

Eine der Intentionen des Aufenhaltsgesetzes ist es eben grundsätzlich den Zuzug in die Sozialsysteme möglichst zu verhindern.

Grüße
Jetflyer


Ergänzug: Habe gerade dein Post gelesen.

Bei der Anspruchseinbürgerung nach 8 (bzw 7 Jahren mit I-Kurs) gibt es in der Tat Erleichterungen bei den Anforderungen an die LU Sicherung. Bei einer priviligierten Eibürgerung nach 3 Jahren für dt. Verh. übrigens auch  nicht.
Nebenbei: warum seht Ihr ein "Planungsproblem" für die Zukunft? Die AE wird in eurem Fall definitiv immer wieder verlängert.
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Antwort #8 - 04.01.2010 um 21:00:11
 
wir hatten schon schwierigkeiten mit der Anmietung dieser Wohnung....sie wollten meinen Mann nicht als Mitmieter in den Vertrag nehmen z.b.

Dazu kommt, dass wir vorhaben, uns eventuell selbständig zu machen in der Gastronomie..ist aber noch alles nicht spruchreif...halt eben nur Zukunftspläne....

Dann ist es doch aber so, dass, sobald ich wieder arbeiten gehen kann , wenn auch nur Teilzeit oder auf 400 Euro Basis, es für uns besser aussehen wird?

Einen Kindergartenplatz für die Grosse haben wir seit April.....und für den kleinen habe ich jetzt eine Tagesmutter gefunden....er ist zwar erst 2 jahre...aber wie soll ich anders arbeiten gehen.......da wären nur noch die Daumen zu drücken, dass ich was finde....
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Antwort #9 - 05.01.2010 um 08:28:20
 
Ich drücke euch die Daumen.

Wichtig ist das Gesamteinkommen eurer Familie, wer dazu beiträgt ist im Prinzip egal. Ob ein 400,-€ Job von dir reichen würde, kannst Du selber ausrechnen. Eure ALG2 Aufstockung + ein bischen "Sicherheitsaufschlag" müßt Ihr zusätzliches Einkommen erzielen.

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Antwort #10 - 05.01.2010 um 10:45:55
 
danke.....ich denke, das wäre machbar. Vielleicht klappt es ja auch mit einer normalen Teilzeitstelle......die allerdings hier schwer zu bekommen sind.

Seit Einführung dieser leidlichen 400 Euro Jobs wird ja kaum noch auf Teilzeit eingestellt. Was ich sehr bedenklich und schade finde...für den Arbeitsmarkt und auch für die Arbeitssuchenden.....

Mein Mann hat jetzt schon daran gedacht, sich einen anderen Job zu suchen. Nur ob er 1. als ungelernte Kraft mehr verdient als jetzt....und ob es 2. auch ein unbefristeter Vertrag sein wird, vage ich zu bezweifeln......deshalb soll erstmal alles beim alten bleiben, denn er hat ja eine feste Stelle.....diese zu riskieren wäre meines Erachtens völliger Blödsinn.

Arbeiten wollte ich ja eigentlich erst, wenn Robin in den Kindergarten geht, also wenn er 3 Jahre alt ist....aber es geht eben nicht anders...
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