Hallo Mat-Goch,
auch Dir ein gute neues Jahr - möge Deine Traurigkeit bald verfliegen können - und willkommen bei i4a!
Zu einer ersten Problematik:
Mat-Goch schrieb am 04.01.2010 um 08:38:06:Ich habe von ein einigen Bekannten die Info bekommen das mein Mann keinen Deutschnachweis braucht, da ich mit ihm in Vietnam lebe und wenn ich nach Deutschland zurück möchte und ihn "mitnehmen" :p will das anderst gehandhabt wird als im Regelfall. Bei den Ausnahmefällen für den Nachweis von Deutschkenntnissen finde ich aber nichts darüber.
Da ist auch nichts mehr zu finden.
Denn eine Passage, die vormals unter der Randnummer 202 der Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI zum AufenthG zu finden gewesen ist, taucht im Wortlaut der nunmehr verbindlichen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
AufenthG gar nicht mehr auf. Es handelt sich dabei um folgenden Wortlaut:
„Wenn ein gewöhnlich im Ausland aufhältiger Deutscher mit seinem ausländischen
Ehegatten seinen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland begründen möchte, findet
§ 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG (Hochqualifizierte, Selbständige) entsprechende
Anwendung. Darüber hinaus ist allgemein in derartigen „Rückkehrerfällen“ regelmäßig
vom Ausnahmetatbestand des § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AufenthG (erkennbar geringer
Integrationsbedarf, s. u.) auszugehen, sofern der Deutsche die deutsche Sprache
beherrscht (Sprachstandsniveau der Stufe C 1 GER). Hintergrund ist das
gesamtpolitische Interesse an der Rückkehr von zumeist hoch- und höherqualifizierten
Deutschen aus dem Ausland nach Deutschland.“
Als Folge dessen war für die ausländischen Ehegatten bei einer solchen Konstellation der sonst grundsätzlich erforderliche Nachweis von A1 – Sprachkenntnissen vor der Einreise entbehrlich."Nunmehr fehlt also eine solche Passage, und das wirft den Gedankengang auf, ob eine Schlechterstellung rückkehrender Deutscher und ihrer ausländischen Ehegatten nunmehr tatsächlich beabsichtigt ist oder ob „nur“ ein unbeabsichtigtes Übersehen dahinter steckt.
Im Zweifel ließe sich das wohl leider nur auf dem Rechtswege klären ...
Mat-Goch schrieb am 04.01.2010 um 08:38:06:etzt meine eigentlichen Fragen:
Haben wir eine Chance das mein Mann diesmal ein Visa bekommt? (Also ist der Verdacht der Scheinehe nach 2 einhalb Jahren in denen wir nun zusammen sind ausgeräumt oder bleibt so ein Verdacht ewig bestehen?)
Nein.
Wenn die Ehe nunmehr bereits zwei Jahre wirklich gelebt worden ist, ist das schon ein gewichtiges Argument gegen den seinerzeitigen Scheineheverdacht. - Eine Garantie, dass das Visum nunmehr erteilt wird, ist das zwar nicht, aber chancenlos ist ein erneuter Versuch keineswegs.
Ein Problem könnte ggf. aber die Frage der Lebensunterhaltssicherung werden. - Grundsätzlich spielt die beim Ehegattennachzug von Ausländern zu Deutschen zwar keine Rolle. - Da Du Dich aber bereits länger in Vietnam aufgehalten hast, könnte das, wenn Du in Vietnam soweit sozialisiert und integriert wärst (dortige Mutter- oder eine dort wesentliche Verkehrssprache beherrschst), dass eine weitere Eheführung dort für Dich als durchaus zumutbar angesehen werden könnte, letztlich doch als Forderung in Eurem Falle stehen.
Zum weiteren Verständnis gib mal die Stichworte "Regelausnahme", "FZF" bzw. "Ehegattennachzug" in die Suchfunktion des Forums ein. - Dann wirst Du eine Reihe von threads finden, die sich mit dem Thema befassen.
=schweitzer=