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Elternnachzug möglich? (Gelesen: 3.206 mal)
dadoiza
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Elternnachzug möglich?
02.01.2010 um 09:27:47
 
Hallo,

meine Frage ist sehr speziell, deswegen hab ich nichts passendes gefunden.

Ich bin Geborener Kroate, lebe seit 15 Jahren in Dt. und habe auch den dt. Pass. Ich habe eine Firma seit 10 Jahren.

Ich würde gern meine Eltern nachholen. Die Idee ist, das ich meinen Vater bei mir in der Firma anstelle ( er ist gerade 60) und ich ihnen eine Wohnung kaufe.

So wäre er Krankenversichert und meine Mutter mit ihm. Könnte sich die Behörde darauf einlassen?

Ich habe außerdem 2 kleine Kinder, man könnte ja daruf pochen, das wir sie zur Kinderbetreuung brauchen, meine Frau ist auch sehr krank.

Das einzige ist die Arbeitserlaubnis. Ich habe auch einen guten Anwalt, ich weiß nicht, hat da jemand von euch schon Erfahrungen?
Es wird auch immer von außergewöhnlicher Härte gesprochen, meine Eltern werden ja auch nicht jünger, die brauchen ja dann auch Pflege, warum ist das nicht einfacher?

Danke, entschuldigt, falls es etwas chaotisch formuliert ist.
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.01.2010 um 09:57:05
 
Eine aussergewöhnliche Härte liegt nicht darin, dass deine Eltern älter werden und irgendwann einmal Hilfe benötigen, sondern eine aussergewöhnliche Härte wäre dann gegeben, wenn ein Leben in Kroatien jetzt lebensbedrohlich oder unzumutbar wäre.

Auch die Sache mit der Anstellung deines Vaters als Mitarbeiter in deiner Firma würde vermutlich daran scheitern, dass er keine Arbeitserlaubnis bekommt.

Das Argument der Kinderbetreuung wäre kein Grund, deine Eltern dauerhaft in Deutschland leben zu lassen. Man würde dir/euch zumuten, die Betreuung anderweitig zu organisieren.

Im Moment schaut es nicht so positiv aus, was die FZF anbelangt.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 02.01.2010 um 11:28:32
 
dadoiza schrieb am 02.01.2010 um 09:27:47:
Staatsangehörigkeit: Kroatien

Ich bin Geborener Kroate, lebe seit 15 Jahren in Dt. und habe auch den dt. Pass.

Was denn nun, Deutscher, Kroate oder Doppelstaater ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 02.01.2010 um 12:43:51
 
dadoiza schrieb am 02.01.2010 um 09:27:47:
Die Idee ist, das ich meinen Vater bei mir in der Firma anstelle ( er ist gerade 60)

Du hast ja schon selbst gesagt, dass die Arbeitserlaubnis dabei vermutlich das Problem ist. Wenn du eienen guten Anwalt hast, dass lass ihn doch mal machen und schaue was dabei am Ende rauskommt.

Bevor du deinen Vater einstellen kannst musst du einen Job ueber das Arbeitsamt ausschreiben und falls es bevorrechtigte Arbeitslose gibt, so kannst du deinen Vater nicht einstellen.

Ich erinnere mich dunkel, dass bei einer aehnlichen Frage mal folgender Gedankengang im Spiel war: Eine kleine Unternehmung (Familienunternehmen) braucht einen Mitarbeiter zur Unterstuetzung. Da der Mitarbeiter Zugriff auf Kasse/Finanzen hat, muss man ihm voll vertrauen koennen. Aus diesem Grund sollte es ein (auslaendischer) Familienangehoeriger sein. Ob es damals mit dieser Argumentation geklappt hat oder nicht, wurde aber glaube ich nicht berichtet...
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dadoiza
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatien
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Antwort #4 - 02.01.2010 um 12:57:15
 
Ich bin gebürtiger Kroate und habe vor 5 Jahren die dt. Staatsangehörigkeit angenommen. Alleinige dt. SA.

Aber wenn wir jetzt sagen, das wir die kompletten Unterhaltskosten übernehmen, die entstehen, gäbe es dann eine Möglichkeit? Das hauptproblem ist ja die Krankenversicherung, das wollten wir mit der Anstellung in der eigenen Firma umgehen. Gibt es eigentlich eine Altergrenze, das z.B. das Arbeitsamt sagt, der ist zu alt, den dürfen wir nicht einstellen?
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 02.01.2010 um 13:16:12
 
Damit du nicht in irgendwelchen Illusionen hängen bleibst, solltest du einfach einmal das Gesetz mit den entsprechenden VwV studieren.

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#36

Der Nachzug der Eltern ist nur in Härtefällen gedacht, die hier aber nicht erkennbar sind.

dadoiza schrieb am 02.01.2010 um 12:57:15:
Gibt es eigentlich eine Altergrenze, das z.B. das Arbeitsamt sagt, der ist zu alt, den dürfen wir nicht einstellen? 

Die Arbeitsagentur gibt kein Höchstalter vor.
Trotzdem ist auch dieser Gedanke nicht durchführbar, weil dein Vater die Vorrangprüfung durchlaufen müßte und sofern es sich nicht um eine hochqualifizierte Anstellung handelt, dürften andere Bewerber den Vorrang bekommen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 02.01.2010 um 13:17:00
 
dadoiza schrieb am 02.01.2010 um 12:57:15:
Ich bin gebürtiger Kroate und habe vor 5 Jahren die dt. Staatsangehörigkeit angenommen. Alleinige dt. SA.


Das bedeutet also, Du hast einen Fehler beim Profil gemacht – direkt neben Deinem Beitrag steht unter Deinem Namen, dass Du allein die kroatische Staatsangehörigkeit hast. Das kann zu Antworten führen, die gar nicht zu Dir passen.

Zitat:
Gibt es eigentlich eine Altergrenze, das z.B. das Arbeitsamt sagt, der ist zu alt, den dürfen wir nicht einstellen?


Du musst die Stelle beim Arbeitsamt als "frei" melden und als Arbeitgeber im Arbeitserlaubnisantrag angeben, dass Du auch jeden anderen einstellen würdest. Dann würde das Arbeitsamt Dir versuchen Arbeitslose zu Vorstellungsgesprächen zu schicken. Ergibt diese "Vorrangprüfung", dass es mögliche andere Bewerber (Deutsche, Ausländer mit Arbeitserlaubnis) gibt, dann bekommt Dein Vater keine Arbeitserlaubnis.

Insgesamt: Ein solcher Familiennachzug ist im Gesetz nur als seltene Ausnahme vorgesehen, also bei Lebensgefahr und Ähnlichem. "Wir wollen das" reicht nach dem Gesetz leider nicht aus.
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