Ich suche Rat für folgende Situation:
Ich bin deutsche Staatsbürgerin und seit drei Jahre mit meinem Mann (Australier) verheiratet. Er hatte vor unserer Hochzeit bereits eine Aufenthaltsgenehmigung, die allerdings an seinen Job gebunden war. Nach der Ehe erhielt er dann eine neue Aufenthaltsgenehmigung, die nun bald abläuft.
Wir haben bald einen Termin bei der
ABH zur Verlängerung des Aufenthaltstitels und sollen zu diesem jeweils Einkommensnachweise über die letzten 24 Monate, Krankenversicherungsbescheinigung, Mietvertrag, etc. mitbringen.
1) Ich wundere mich, dass sie Einkommensnachweise über 24 Monate verlangen (normal sind laut Angaben auf der Webseite der
ABH 3-6 Monate). Hat das etwas zu bedeuten?
2) Da ich mich über die 24 Monate gewundert hatte, habe ich angefangen, etwas zur recherchieren und bin dabei auf folgendes Problem gestoßen (ich entschuldige mich für die ausführliche Schilderung, aber ihr sollt ja alle Fakten haben): Mein Mann und ich waren nach der Eheschließung zunächst in Deutschland wohnhaft (ich habe studiert, er hatte einen Job), dann bekam er allerdings einen Job in den USA, und wir haben dann teils dort, teils in Deutschland gelebt (er konnte seinen Job teils von Deutschland aus erledigen, hat allerdings in den USA Steuern gezahlt). Wir haben unseren Wohnsitz in Deutschland zunächst nicht abgemeldet, da ich weiterhin dort studiert habe, und wir unsere gemeinsame Wohnung dort behalten wollten (außerdem wollten wir langfristig immer in Deutschland leben, der Job in den USA war nur Übergangslösung), haben aber beide auch viel Zeit in den USA verbracht. Ende 2008 meldeten wir uns dann aber doch ab, da es so aussah, als ob wir längerfristig in den USA bleiben würden. Daraus wurde allerdings dann doch nichts, da mein Mann Anfang 2009 einen neuen Job in Deutschland bekam, woraufhin wir unseren Wohnsitz wieder komplett hierher verlegten und uns hier mit einer neuen gemeinsamen Wohnung anmeldeten. Wir sind beide davon ausgegangen, dass seine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund der Ehe weiterhin bestehen bleibt, wurden auch nie darauf hingewiesen, dass dies nicht der Fall sein könnte und hatten bei keiner Ein- und Ausreise je Probleme. Ich habe mich Anfang 2009, nachdem wir unseren Wohnsitz wieder in Deuschland angemeldet hatten, auch an die
ABH gewendet, um zu erfahren, ob wir bzgl. seiner Aufenthaltsgenehmigung etwas unternehmen müssen (da wir vorher in einem anderen Ort wohnten), und mir wurde nach Akteneinsicht von der Sachbearbeiterin per email mitgeteilt, dass wir nichts unternehmen müssen, und alles in Ordnung ist (die
ABH wusste, dass wir uns aus beruflichen Gründen Ende 2008 aus Deutschland abgemeldet hatten). Nun habe ich allerdings bei meinen Recherchen erfahren, dass der Aufenthaltstitel eigentlich erlischt, wenn man länger als 6 Monate im Ausland ist. Könnte dies nun zu einem Problem für uns bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung werden? Wie gesagt, wir waren uns dieser Tatsache nicht bewusst, haben daher auch nichts unternommen, und wir sind ja nun bereits wieder seit einem Jahr in Deutschland, und mein Mann war während des ganzen letzten Jahres berufstätig. Könnte es sein, dass wir nun im Nachhinein Probleme bekommen? Denn wenn wir Einkommensnachweise über die vergangenen 24 Monate vorlegen müssen, würde die
ABH ja sehen, dass mein Man zwar die letzten 12 Monate in Deutschland tätig war, zuvor aber einen US-Arbeitsvertrag hatte. Er war zwar häufig in Deutschland und wir haben unseren gemeinsamen Wohnsitz hier, wie gesagt, bis Ende 2008 nicht aufgegeben (und dann Anfang 2009 wieder aufgenommen), zwischenzeitlich waren wir aber sicher mehr als 6 Monate im Ausland (allerdings ist dies nicht eindeutig nachzuweisen, da es bei der Einreise nach Deutschland keine Stempel gibt). Ich selbst hatte während der gesamten vergangenen drei Jahre ein (nicht steuerpflichtiges) deutsches Stipendium (welches theoretisch auch genug Einkommen für 2 Personen bieten würde).
Welches Vorgehen ratet ihr uns? Sollen wir der
ABH den amerikanischen Arbeitsvertrag auch vorlegen, und erklären, dass wir in 2008 eine Wohnung in den USA und Deutschland hatten, oder nur mein Stipendium sowie seinen Einkommensnachweis über die letzten 12 Monate, und den USA-Aufenthalt nicht erwähnen? (Wobei wir natürlich ein US-Visum im Pass haben, und uns ja Ende 2008 auch abgemeldet hatten.)
Ich Nachhinein ist mir natürlich klar, dass wir uns vorher besser hätten informieren müssen, aber ich dachte, da wir verheiratet sind, muss ich mir keine weiteren Gedanken machen (dumm, ich weiß, aber jetzt nicht mehr zu ändern). Was sollen wir jetzt tun? Ich hoffe wirklich, dass uns durch diese Dummheit keine größeren Schwierigkeiten entstehen... Vielen Dank schonmal im voraus für die Hilfe!