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Problem bei Fzf (Gelesen: 5.183 mal)
Loma
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Problem bei Fzf
Antwort #15 - 24.12.2009 um 22:27:41
 

das machen wir uns ganz einfach und schalten einen Anwalt ein ( kostet zwar  geld) und  löst evtl. das Problem

reinhard schrieb am 22.12.2009 um 21:09:56:
Trotzdem: Wenn Die ABH einen Verdacht hat, sie wäre damals nicht ausgereist, sondern illegal hier geblieben, kann sie vielleicht das Gegenteil schnell und schmerzlos beweisen.

Es gibt zwar keine Sperre, aber die Diskussion darüber könnte das gesamte Verfahren in die Länge ziehen.

Wenn Deine Frau Interesse daran hat, schnell herzukommen, bitte sie nochmal zu überlegen, ob sie belegen kann, seit wann sie in Georgien gelebt hat.

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Loma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag FZfg Befragung
Antwort #16 - 16.03.2010 um 09:28:38
 
Hallo, wir waren zur gem. Befragung im K onsulat.
ageblich hat dieses  unsere Antworten  nach Deutschland zur Prüfung übersandt.
Kann dies richtig sein?
hat jemand damit Erfahrungen?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #17 - 16.03.2010 um 14:57:23
 
Vermutlich hat eine/r von Euch einen Antrag gestellt, vielleicht auf ein D-Visum?
Das ist vermutlich damit begründet worden, man sei verheiratet.

Einem solchen Visum müsste die Ausländerbehörde, in deren Bereich man zuziehen will, zustimmen. Vielleicht hat diese Ausländerbehörde Zweifel daran, ob die Ehe "echt" ist oder nur geschlossen wurde, um einer Person eine Aufenthaltserlaubnis zu besorgen.

Dann wird solch eine Befragung daraufhin ausgewertet und danach entschieden, ob man dem Visumantrag zustimmen will oder nicht.
Die Botschaft (Konsulat) entscheidet erst danach über den gestellten Visumantrag.
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Emeka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 16.03.2010 um 16:03:48
 
Hallo, wir hatten auch so eine Befragung vor drei Wochen. Die Antworten werden verglichen laut Auskunft meines Anwaltes. Erst danach entscheidet die ABH ob sie positiv oder negativ ihre Stellungnahme abgibt.

Ist die Zustimmung positiv,wird meistens auch das ok der Botschaft gegeben. Ist sie negativ, kann auch die Botschaft das Visum nicht ausstellen.

Mein Anwalt sagte man sollte bei der Befragung schon das wesentliche über den Partner gewusst haben. Allerdings auch nicht alles 100% identisch sein, da es sonst arg nach Absprache aussehen könnte.

Also es liegt natürlich auch an der Sichtweite der prüfenden Person. Das ist ja das fatale, man schwebt in der Ungewissheit und das geht an die Substanz. Die Nerven liegen blank.

Ich sage nur Kopf hoch und versuchen positiv zu denken. Kann dich gut verstehen, da in der gleichen Lage.

LG Durchgedreht

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Loma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag fzfg untätigkeitsklage
Antwort #19 - 18.03.2010 um 21:03:41
 
hallo, nach den nun mehr als 3 Monate seit Antragsabgabe vergangen sin, droht nun eine Untätigkeitsklage
kennst sich jemand, damit aus lohnt sich dieser Weg ?


Daddys' Änderung:
Ich hab mal einen thematischen Strang aus deinen diversen Threads gemacht... ansonsten verzettelst du dich mit deinen Fragen am Ende noch in zig Threads... schließlich geht es ja nur um die eine Frage Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 18.03.2010 um 21:25:29 von Daddy »  
 
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