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Problem bei Fzf (Gelesen: 5.173 mal)
Loma
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21.12.2009 um 15:42:00
 
hallo,
meine Frau hat beim Konsulat die Familien zusammenführung beantragt.
Heute hat sich bei ir die Ausländerbehörde gemeldet und etwas davon gefasselt " Herr .. Ihre Farau war schon einnmal in Deutschland und nach Aktenlage ist die Auusreise nicht nachgewiesen.
Okay sie hat damals Deutschland freiwillig verlassen,
was nun ? : hä?
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reinhard
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Antwort #1 - 21.12.2009 um 16:13:50
 
Du solltest mit ihr schnell darüber sprechen, ob und wie sie ihre Ausreise nachweisen kann. Wenn sie das kann, wäre es der einfachste Weg.

Vermutlich sollte sie damals Deutschland verlassen und hat sich einfach nicht mehr bei der ABH gemeldet. Die ABH kann (ohne Informationen) dann entweder glauben, dass sie wohl ausgereist ist, oder sie zur Fahndung (untergetaucht) ausschreiben. Oder sowas in die Akte schreiben.
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Loma
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Antwort #2 - 21.12.2009 um 16:35:45
 
hallo Reinhard,
herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort,
ja sollte damals deutschland verlassen und ist auf dem Landweg ( Auto ))ausgereist, da wird der Nachweis schwierig werden
reinhard schrieb am 21.12.2009 um 16:13:50:
Du solltest mit ihr schnell darüber sprechen, ob und wie sie ihre Ausreise nachweisen kann. Wenn sie das kann, wäre es der einfachste Weg.

Vermutlich sollte sie damals Deutschland verlassen und hat sich einfach nicht mehr bei der ABH gemeldet. Die ABH kann (ohne Informationen) dann entweder glauben, dass sie wohl ausgereist ist, oder sie zur Fahndung (untergetaucht) ausschreiben. Oder sowas in die Akte schreiben.

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« Zuletzt geändert: 21.12.2009 um 17:11:34 von Mick » 
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reinhard
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Antwort #3 - 21.12.2009 um 17:15:10
 
Frag sie!

Es kommt ja nicht darauf an, den Grenzübertritt zu beweisen, sondern die Tatsache, dass sie zwei Tage / zwei Wochen später irgendwo außerhalb von Deutschland war.

Ob das schwierig zu beweisen ist, soll sie Dir erst mal sagen. Wenn sie es einfach beweisen kann, seid Ihr das Problem sofort los.
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nixwissen
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Antwort #4 - 21.12.2009 um 17:19:28
 
Hi,

spätestens als sie damals den Schengenraum verlassen hat müsste es doch nen Stempel in den Pass gegeben haben, oder?

Gruß,
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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steini007
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Antwort #5 - 21.12.2009 um 18:02:53
 
nixwissen schrieb am 21.12.2009 um 17:19:28:
spätestens als sie damals den Schengenraum verlassen hat müsste es doch nen Stempel in den Pass gegeben haben, oder?

Auf dem Landweg gibt es immer noch die Möglichkeit, dass man "durchgewunken" wird, ohne daran zu denken, dass ein Stempel sinnvoll und wichtig werden könnte.

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Zak
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Antwort #6 - 21.12.2009 um 18:46:15
 
Loma schrieb am 21.12.2009 um 15:42:00:
meine Frau hat beim Konsulat die Familien zusammenführung beantragt.

Hi,

wenn das das Konsulat in ihrem Heimatland ist,
ist die Ausreise doch spätestens mit der Antragsabgabe nachgewiesen.
Wenn keine Ausweisung verfügt wurde und
nur eine Abschiebungsandrohung,  stehen somit
keine Sperrwirkungen im Raum.

Ende
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Saxonicus
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Antwort #7 - 21.12.2009 um 20:16:25
 
steini007 schrieb am 21.12.2009 um 18:02:53:
Auf dem Landweg gibt es immer noch die Möglichkeit, dass man "durchgewunken" wird, ohne daran zu denken, dass ein Stempel sinnvoll und wichtig werden könnte.

Gestempelt wird doch auch bei der Ausreise am deutschen Flughafen nicht, da dürfte es ebenfalls schwer werden eine Ausreise nachzuweisen.
Glücklicherweise stempeln viele andere Länder aber ob so ein ausländischer Stempel von den deutschen Behörden akzeptiert wird, da wäre ich mir nicht so sicher.

Auf Grund der gemachten Erfahrungen habe ich allerdings den Eindruck gewonnen, daß es mit der "Grenzstempelei" auch bei den deutschen Grenzpolizisten keine einheitlichen Regelungen gibt bzw. daß sie nicht allen  Polizisten bekannt sind.
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Daddy
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Antwort #8 - 21.12.2009 um 20:34:13
 
Saxonicus schrieb am 21.12.2009 um 20:16:25:
Gestempelt wird doch auch bei der Ausreise am deutschen Flughafen nicht, da dürfte es ebenfalls schwer werden eine Ausreise nachzuweisen.

So absolut = falsch... Die Dokumente von Schengen- AT- Inhaber werden nicht gestempelt... alle andern (sog. Positivstaater oder Visumsinhaber) bekommen einen Stempel...

Saxonicus schrieb am 21.12.2009 um 20:16:25:
Auf Grund der gemachten Erfahrungen habe ich allerdings den Eindruck gewonnen, daß es mit der "Grenzstempelei" auch bei den deutschen Grenzpolizisten keine einheitlichen Regelungen gibt

Auch falsch, die gibt es... in Form der Umsetzung des SGK...

Saxonicus schrieb am 21.12.2009 um 20:16:25:
bzw. daß sie nicht allen Polizisten bekannt sind.

Möglich, aber unwahrscheinlich...

Loma schrieb am 21.12.2009 um 16:35:45:
ja sollte damals deutschland verlassen und ist auf dem Landweg ( Auto ))ausgereist, da wird der Nachweis schwierig werden

BTW... wo zum Geier hat Deutschland auf dem Landweg noch eine Schengenaußengrenze, an der ein Stempel (von einem deutschen Grenzer) angebracht werden könnte???

Daddy

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Zak
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Antwort #9 - 21.12.2009 um 20:52:03
 
Hmmm, aber müßig drüber zu diskutieren,
wenn der Antrag im Heimatland gestellt wurde.
Dann liegt ein Nachweis der tatsächlich erfolgten
Ausreise vor und alles ist gut, oder??

Und ist wohl das Ansinnen des TS.

Ende
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Saxonicus
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Antwort #10 - 22.12.2009 um 00:15:04
 
Daddy schrieb am 21.12.2009 um 20:34:13:
So absolut = falsch... Die Dokumente von Schengen- AT- Inhaber werden nicht gestempelt... alle andern (sog. Positivstaater oder Visumsinhaber) bekommen einen Stempel...

Auch falsch, die gibt es... in Form der Umsetzung des SGK...

Möglich, aber unwahrscheinlich...

Als Tschechien noch nicht in Schengen war, bin ich mit meiner Frau (Drittstaatlerin) mindestens zwanzig mal Transit gefahren und die Stempelei war jedesmal eine andere.
Einmal wurde von den Deutschen die Ausreise gestempelt und die Einreise nicht, ein anderes mal umgekehrt, manchmal bei Ein- und Ausreise, bei der nächsten Reise dann garnicht.

Bei den tschechischen Beamten war die Konfusion ähnlich.
Einmal wurde gestempelt, ein anderes mal nicht.

Eine Regel konnte ich dabei nicht feststellen. Habe die Grenzbeamten daraufhin auch mehrfach angesprochen aber jeder Beamte erzählte mir, daß er entsprechend der Stempelordnung handele.

Bei der Einreise ins Schengengebiet über Paris/Flughafen Charles de Gaulle wurde die NE meiner Frau ebenfalls abgestempelt, nachdem der Beamte verzweifelt das Visum gesucht, mich danach gefragt hat und ich ihm auf den NE-Sticker hingewiesen habe.

Nach diesen Erfahrungen hat sich mein Eindruck verfestigt, daß eben doch nicht alle Grenzpolizisten auf dem aktuellen Stand der Dinge sind.

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« Zuletzt geändert: 22.12.2009 um 00:31:04 von Saxonicus »  

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Antwort #11 - 22.12.2009 um 19:00:16
 
Hallo,
stimmt, als ich  zu meiner Frau nach Georgien geflogen binm hat all e Ausreise formalitäten die Flug gesellschaft erledigt, vom Zol o. ä. war nichts zu sehen
Saxonicus schrieb am 21.12.2009 um 20:16:25:
Gestempelt wird doch auch bei der Ausreise am deutschen Flughafen nicht, da dürfte es ebenfalls schwer werden eine Ausreise nachzuweisen.
Glücklicherweise stempeln viele andere Länder aber ob so ein ausländischer Stempel von den deutschen Behörden akzeptiert wird, da wäre ich mir nicht so sicher.

Auf Grund der gemachten Erfahrungen habe ich allerdings den Eindruck gewonnen, daß es mit der "Grenzstempelei" auch bei den deutschen Grenzpolizisten keine einheitlichen Regelungen gibt bzw. daß sie nicht allen  Polizisten bekannt sind.

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Antwort #12 - 22.12.2009 um 21:09:56
 
Loma schrieb am 22.12.2009 um 19:00:16:
Hallo,
stimmt, als ich  zu meiner Frau nach Georgien geflogen bin, hat alle Ausreise-Formalitäten die Fluggesellschaft erledigt, vom Zol o. ä. war nichts zu sehen


Trotzdem: Wenn Die ABH einen Verdacht hat, sie wäre damals nicht ausgereist, sondern illegal hier geblieben, kann sie vielleicht das Gegenteil schnell und schmerzlos beweisen.

Es gibt zwar keine Sperre, aber die Diskussion darüber könnte das gesamte Verfahren in die Länge ziehen.

Wenn Deine Frau Interesse daran hat, schnell herzukommen, bitte sie nochmal zu überlegen, ob sie belegen kann, seit wann sie in Georgien gelebt hat.
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Antwort #13 - 22.12.2009 um 21:21:06
 
Zak schrieb am 21.12.2009 um 18:46:15:
Hi,

wenn das das Konsulat in ihrem Heimatland ist,
ist die Ausreise doch spätestens mit der Antragsabgabe nachgewiesen.
Wenn keine Ausweisung verfügt wurde und
nur eine Abschiebungsandrohung,stehen somit
keine Sperrwirkungen im Raum.


Ich weiß ja nicht, warum meine Postings bisher
hartnäckig ignoriert wurden, aber der Nachweis
der Ausreise liegt immer noch mit der Antragstellug
im Heimatland vor (wenn er in der dortigen Botschaft
gestellt wurde.)

Kann ja daran liegen, dass hier alles mit Stempeln
belegt werden muss.

Ende
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reinhard
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Antwort #14 - 22.12.2009 um 21:28:38
 
Zak schrieb am 22.12.2009 um 21:21:06:
Ich weiß ja nicht, warum meine Postings bisher
hartnäckig ignoriert wurden, aber der Nachweis
der Ausreise liegt immer noch mit der Antragstellug
im Heimatland vor (wenn er in der dortigen Botschaft
gestellt wurde.)

Kann ja daran liegen, dass hier alles mit Stempeln
belegt werden muss.

Ende



Dass sie bei Antragstellung in Georgien war, ist klar. Wir wissen ja auch nicht, was die Ausländerbehörde mit dieser telefonischen Mitteilung aussagen wollte (und ob überhaupt).

Ich denke trotzdem: Wenn der Nachweis der Ausreise damals (die Antragstellung beweist letztlich nur die Ausreise jetzt) tatsächlich zum Haken wird, der Nachweis aber einfach zu führen ist, sollte »Loma« das zur Sicherheit beim Termine bei der ABH dabei haben.

Die Frau hat beim Visumantrag ja sicherlich ausgefüllt, von wann bis wann sie in DE war und damit auch angegeben, dass sie damals ordnungsgemäß ausgereist ist. Die ABH könnte das bezweifeln, weil die Ausreise damals bezweifelt wird, und falsche Angaben im Visumantrag unterstellen (was zur Ablehnung führen könnte).

Natürlich kann "loma" auch ohne alles zur ABH gehen und sagen: Beweist doch, dass sie hier geblieben ist. Damit steht er natürlich auf der sicheren Seite, es könnte das ganze Verfahren aber verzögern. Mein Tipp soll also nicht Deinen richtigen Hinweis ignorieren, sondern ergänzen.
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