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Ausländer heiraten im Konsulat (Gelesen: 1.212 mal)
Themen Beschreibung: wie geht's dann weiter?
nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländer heiraten im Konsulat
20.12.2009 um 13:30:31
 
Hi,

zwei Chinesen wollen sich im chin. Konsulat trauen lassen. Daß das geht ist schon geklärt.
Das ist viel einfacher als der Aufwand mit OLG, geht aber nur wenn beide Chinesen sind.
Aber wie geht es dann weiter bei den deutschen Behörden? (Leben beide in D, Studium/Arbeit)
Meine Vermutung: Sie bekommen eine überbeglaubigte notarielle HU (wie bei Heirat in China nach dem letzten Schritt beim Aussenministerium).
Statt durch die D-Botschaft in China muß diese HU beim Bundesverwaltungsamt in ??? legalisiert werden.
Ist das so richtig?

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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nixwissen
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Antwort #1 - 21.12.2009 um 16:46:01
 
Hi,

ich habe inzwischen herausgefunden, daß eine Nachbeurkundung beim D Standesamt nicht möglich ist. (Beide Chinesen, keine Flüchtlinge o.ä)

Gibt es noch etwas Anderes, "Praktischeres" als die notarielle HU vom Konsulat mit der Legalisierung vom BVA?

Gruß,
Norbert
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