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Erwerb eines Eigentumswohnung im Zusammenhang mit Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 3.065 mal)
cemox
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19.12.2009 um 21:14:14
 
habe nach diesem Thema gesucht, aber nichts gefunden. Daher poste ich mal hierein.

Ich arbeite seit 2006 hier und besitze das (befristete) Aufenthaltserlaubnis. Da wir seit Kurzem Nachwuchs bekomme, brauche ich seitdem eine größere Wohnung und habe eine Überlegung, "kaufen" statt "mieten". Inzwischen habe ich ein Objekt gefunden, das uns sehr gefällt, weiss jedoch nicht, ob ein Ausländer mit befristetem AE doch eine Wohnung kaufen darf. Erst nächste Woche beabsichtige ich, zum ABH nachzufragen. Wenn aber jemand hier vorab schon mal eine Info geben kann, wäre mich sehr sehr hilfreich.

Hintergrund: In Singapur darf nur Ausländer mit permanent residence (vergleichbar mit Niederlassungserlaubnis???) Immobilien erwerben. Ob es in Deutschland auch so ist, ist mir völlig unbekannt.

Danke + Gruß
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reinhard
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Antwort #1 - 19.12.2009 um 21:22:17
 
In Deutschland darfst Du alles kaufen (außer unsere Werft in Kiel).

Es nützt Dir nur nichts bei der AE – falls die AE endet, musst Du ausreisen und Dein Eigentum, soweit es immobil ist, zurücklassen. Du bleibst aber Eigentümer.
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fons
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Antwort #2 - 19.12.2009 um 21:29:38
 
Ausländerrecht spielt da eher keine Rolle, daher mal hierher
verfrachtet.

Kleine Ergänzung: ein Problem könnte evtl die Bank bei der
Finanzierung machen.
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jivan
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Antwort #3 - 20.12.2009 um 00:54:11
 
Ja Finanzierung bei einer Bank kann problematisch werden. Eine Bekanntin die bei einer großen Deutschen Bank in der Kreditabteilung hat schon das bestätigt.

Aber ist von Bank zu Bank und von deinem 'Risikoprofil' abhängig.
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cemox
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Antwort #4 - 20.12.2009 um 19:30:13
 
danke für die Antworten. Morgen habe ich einen Termin bei der ABH und im Anschluß einen Beratungstermin bei meiner Hausbank und werde dies auch direkt nachfragen!
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reinhard
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Antwort #5 - 20.12.2009 um 20:11:41
 
Aber denk an die Antworten: Die Ausländerbehörde hat überhaupt nichts damit zu tun. Um Eigentum zu erwerben, brauchst Du überhaupt keine Aufenthaltserlaubnis!
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cemox
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Antwort #6 - 24.12.2009 um 21:46:14
 
jivan schrieb am 20.12.2009 um 00:54:11:
Ja Finanzierung bei einer Bank kann problematisch werden. Eine Bekanntin die bei einer großen Deutschen Bank in der Kreditabteilung hat schon das bestätigt.

Aber ist von Bank zu Bank und von deinem 'Risikoprofil' abhängig.


habe bereits bei ausländerbehörde, notariat und grundbuchamt nachgefragt und alle haben eigentlich nichts dagegen, wenn es finanziell möglich ist. In der Tat lehnt bereits eine Bank bereits am ersten Gespräch ab wg. meiner Aufenthaltserlaubnis, ist vielleicht zu riskant... aber theoretisch hat die Bank ja die Immobilien als Pfandrecht...

versuche noch bei einigen Banken mein Glück, wer weiß....! Ansonsten muss ich mich gedulden bis ich die Niederlassungserlaubnis erteilt bekomme.

habe zwar unbefristete Arbeitsvertrag, besitze aber immer noch die (befristete) Aufenthaltserlaubnis.. Griesgrämig

Aber danke trotzdem für die Information!
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