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welches Recht (von welchem Land) greift bei Heirat? (Gelesen: 3.732 mal)
Themen Beschreibung: Hochzeit im Ausland - auch das Recht dessen Landes für die Ehe?
Jen09
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19.12.2009 um 18:41:10
 
Hallo,

nach langer Pause (sorry, hatte viel Stress und leider auch gesundheitl. Probleme, aber egal) melde ich mich endlich wieder - und gleich mit einer Frage nach erfolgloser Suche.

Es sieht wohl so aus, dass wir (mein Argentinier und ich, Deutsche), wohl doch heiraten werden, wohl nächstes Jahr.

Wie und wo man überall kann und so weiter, das weiß ich jetzt schon...

Nur meine Tante redete mir ins Gewissen, ich solle die Ehe in Deutschland schliessen, da dann auch deutsches Recht greift, im Falle einer späteren Scheidung, das wünscht sie uns zwar nicht, aber heutzutage sollte man ja weit denken... okay, ich hoffe ja auch, dass unsres "ewig" hält, aber ich bin selbst Scheidungskind und bin mir durchaus bewusst, dass jede 2. Ehe geschieden wird...
stimmt das denn, was meine Tante sagt?

Ich meine, wir würden eh einen Ehevertrag machen (den kann man auch nach der Ehe noch machen oder ist es dann nicht gültig? da hab ich noch keine ausreichenden Infos..)

Es wäre schon schön, in D zu heiraten, aber mir ist es egal, ich würde auch in Argentinien heiraten -
nur diese Rechtsfrage hat mich jetzt etwas stutzig gemacht, weiß da irgendwer was darüber?
wir würden die Ehe ja in D anerkennen lassen und dann Ehegattennachzug beantragen, da ich hier mit dem Studium fertig werden muss. Ich meine, Abitur in Bayern, Studium in Bayern... das jetzt aufgeben und in ARG fertig machen... erstens gehts nicht so leicht, zweitens hätt ich das gern noch fertig durch gezogen...

wenn wir die Ehe in D anerkennen lassen, trifft dann nicht auch das dt. Recht für alles Nachfolgende zu?

bevor ich wieder ewig lang weiter labere (sorry... ), mach ich besser Schluss und hoffe, dass jemand die passende Lösung kennt und mir sagt: es gibt kein Problem Smiley das wär das allerbeste...

dankeschön!!
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EgoMorales
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Antwort #1 - 19.12.2009 um 19:02:06
 
Jen09 schrieb am 19.12.2009 um 18:41:10:
stimmt das denn, was meine Tante sagt?


Bedingt, bei einer Scheidung wird das Recht angewandt in dem Staat in dem die Ehe gelebt wurde, also in Eurem Fall Deutschland.

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tapir
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Antwort #2 - 19.12.2009 um 19:06:59
 
Es ist völlig egal, wo die Ehe geschlossen wurde. Auf eine Scheidung wenden deutsche Gerichte, wenn die Ehegatten eine gemeinsame Staatsangehörigkeit haben, das Recht dieses Staates an, sonst das Recht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes. Siehe Art. 17 Abs. 1, 14 Abs. 1 EGBGB.
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Jen09
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Antwort #3 - 19.12.2009 um 19:11:33
 
perfekt!!! danke für die superflinke antwort... wieso hab ich das allein nicht gefunden!! dann könnten wir auch in ARG heiraten, wie süß ist das denn?? Smiley
suuper Smiley danke!! und danach nochmal irgendwas in D, damit mein wunderschönes Kleid zum Einsatz kommen kann, das ich mir schon gefunden habe!!
cool... dann such ich mir meine Dokumente alle zusammen und nehme sie im Februar mit rüber, hihihi!!! Smiley

ihr habt mich richtig glücklich gemacht Smiley
das ist ein schönes vorzeitiges Weihnachtsgeschenk, daaaaanke Smiley
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steini007
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Antwort #4 - 19.12.2009 um 19:55:46
 
Jen09 schrieb am 19.12.2009 um 18:41:10:
Ich meine, wir würden eh einen Ehevertrag machen (den kann man auch nach der Ehe noch machen oder ist es dann nicht gültig? da hab ich noch keine ausreichenden Infos..)

Auch nach der Eheschließung kann ein Ehevertrag geschlossen werden. Es müßte aber vereinbart werden, welches Recht angewandt wird, da sonst das Recht beider Staaten greift und es dann hinterher ein böses Erwachen geben kann.

Aber mal im Ernst, wenn ihr beide nicht gerade vermögend seid, bringt ein Ehevertrag nicht unbedingt viel, denn nach deutschem Recht kann man ohnedies nicht alles ausschließen, vorallem dann, wenn der sozial schwächere Partner auf Sozialhilfeleistungen des Staates angewiesen ist.
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Jen09
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Antwort #5 - 19.12.2009 um 22:22:28
 
Hallo und danke für die Info.
Sozialhilfeleistungen werden ja hoffentlich nicht zutreffen, ich sehe meinee Zukunft eigentlich positiv.. erstens hab ich schon ne abgeschlossene Ausbildung mit einigen Fortbildungen, habe dann Abi über 2. Bildungsweg gemacht, um meinen Traum zu verwirklichen und studiere halt jetzt zügig fertig, damit ich endlich wieder arbeiten kann.
Ehevertrag sehe ich für nötig... ich werde irgendwann mal das Haus erben und es sollte geregelt sein, dass das dann ALLEIN MEINS ist, sorry wenns so hart klingt.. ich teile sehr gern alles mit ihm, aber sollte es irgendwann in die Brüche gehen, was ich nicht hoffe und mir auch nicht so ganz vorstellen kann (aber weiß man, was in 5 oder 10, 15 oder 20  Jahren ist..?? wie gesagt, ich habe es schon bei meinen Eltern gesehen......)... sollte es irgendwann mal auseinander gehen, möchte ich mich nicht auf einmal mit solch Absurditäten rumstreiten müssen... meine Mutter arbeitet sich tot, um mir das blöde Haus sichern zu können.. und es wäre mehr als nur schade, wenn es dann durch eine "jugendliche Unbedachtheit" verloren geht..
Er selbst hat ja auch 2 Ausbildungen und arbeitet seit Jahren in einer super Firma in Argentinien, ist irgendwie das Lateinamerikanische Pendant zur deutschen ZF... haha Zwinkernd
er wird sicher auch flott Arbeit finden.
das mit dem Vertrag kriegen wir sicher hin Smiley
und jetzt lasst mich meine zumindest leicht rosa getönte Brille wieder aufsetzen und mich weiter strahlen Smiley hihi...
mit fast 30 hab ich mir das ja auch mal verdient Zwinkernd
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steini007
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Antwort #6 - 19.12.2009 um 22:30:05
 
Jen09 schrieb am 19.12.2009 um 22:22:28:
Ehevertrag sehe ich für nötig... ich werde irgendwann mal das Haus erben und es sollte geregelt sein, dass das dann ALLEIN MEINS ist,

Auch ohne Ehevertrag wirst du entweder alleinige Erbin durch ein Testament oder da du das einzige Kind der/des Erblassers bist. Durch die Heirat wird der liebe Göttergatte nicht Anteilseigner an deinem Erbe.
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Antwort #7 - 19.12.2009 um 23:13:53
 
steini007 schrieb am 19.12.2009 um 22:30:05:
Auch ohne Ehevertrag wirst du entweder alleinige Erbin durch ein Testament oder da du das einzige Kind der/des Erblassers bist. Durch die Heirat wird der liebe Göttergatte nicht Anteilseigner an deinem Erbe. 

Nach deutschem Recht ist das so. Vermutlich auch nach ausländischem (argentinischem) Recht. Schon, ob das mit dem Zugewinnausgleich dort genau so aussieht und es also nicht insoweit ein böses Erwachen gibt, kann hier nicht beurteilt werden. Daher sollte in jedem Fall ein Ehevertrag gemacht werden, der dann natürlich auch eine Rechtswahlklausel enthalten sollte.
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Antwort #8 - 20.12.2009 um 01:53:42
 
steini007 schrieb am 19.12.2009 um 22:30:05:
(vom TS geschrieben): .... dass das dann ALLEIN MEINS ist,

steini007 schrieb am 19.12.2009 um 22:30:05:
Auch ohne Ehevertrag wirst du entweder alleinige Erbin durch ein Testament oder da du das einzige Kind der/des Erblassers bist. Durch die Heirat wird der liebe Göttergatte nicht Anteilseigner an deinem Erbe. 


passt zwar nicht zu Deinen Zielen, aber zum Thema:
Witzigerweise ist es geradeso, dass wenn Ihr wolltet, dass dein Göttergatte was von Deinem Erbe hat, dafür ein entsprechender Ehevertrag nötig wäre.
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Antwort #9 - 20.12.2009 um 05:41:13
 
Nein, ist trotzdem in dem Fall eine gute Idee. Auch der Zugewinnausgleich für die Immobilie könnte im Zweifelsfalle mal ein Problem werden.
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EgoMorales
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Antwort #10 - 20.12.2009 um 08:13:46
 
Du könntest Dich allerdings auch bei einem guten argentinischen Anwalt informieren, ob nach argentinischem Recht nicht jegliche Unterhaltszahlungen ausgeschlossen werden können, da nachehelicher Unterhalt in Südamerika eher unüblich ist.
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Antwort #11 - 20.12.2009 um 10:23:12
 
EgoMorales schrieb am 20.12.2009 um 08:13:46:
Du könntest Dich allerdings auch bei einem guten argentinischen Anwalt informieren, ob nach argentinischem Recht nicht jegliche Unterhaltszahlungen ausgeschlossen werden können, da nachehelicher Unterhalt in Südamerika eher unüblich ist.


Mit so einer Pauschalaussage wäre ich sehr vorsichtig!
Es ist in Mexiko (OK, beileibe nicht Südamerika, aber Lateinamerika allemal zuzurechnen  Zwinkernd ) zB auch möglich, die FRAU zum nachehelichen Unterhalt zu verdonnern, so sie denn mehr als der Mann verdient und der beispielsweise die Kinder betreut - eher selten, aber eben durchaus möglich...  Zumal es eben Standard ist, dass die Familiengerichte im Scheidungsfalle (welcher ohnehin oft gänzlich anderen Kriterien unterliegt als eine deutschen Scheidung - ich sage nur "Schuldprinzip"...)  Urteile zum nachehelichen Unterhalt aussprechen. Was allerdings oft unüblich ist, ist, dass der Unterhaltspflichtige auch ZAHLT!  Zwinkernd Ärgerlich  Lippen versiegelt
Und das alles hat erst mal gar nichts mit dem Haus der TS zu tun!

Das was ich in diesem Fall raten würde, wäre für die Eheschliessung den Güterstand der Gütertrennung (régimen de separación de bienes) zu wählen. Damit wäre deins deins und seines auch deins - ähm, seins!  Laut lachend
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Antwort #12 - 20.12.2009 um 11:08:18
 
Sphynx schrieb am 20.12.2009 um 10:23:12:
Das was ich in diesem Fall raten würde, wäre für die Eheschliessung den Güterstand der Gütertrennung 


Auf die negativen Folgen im Falle des Erbfalls sollte aber dennoch hingewiesen werden.

Leben die Eheleute in Zugewinngemeinschaft, erfolgt ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung der Erbquote des überlebenden Ehegatten (§ 1371 BGB). Haben die Eheleute Gütertrennung vereinbart, entfällt diese pauschale Erhöhung der Erbquote. § 1931 Abs. 4 BGB trifft für diesen Fall eine Sonderregelung. Bei Vereinbarung von Gütertrennung ist daher auch immer zu überlegen, ob eine Verfügung von Todes wegen errichtet werden soll.
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Antwort #13 - 20.12.2009 um 17:20:03
 
Wobei deutsches Erbrecht (zu dem auch § 1371 gehört) nur gilt, wenn der Erblasser Deutscher ist.
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