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Arbeitsberechtigung EU und Arbeitsstunden als Student (Gelesen: 926 mal)
Ieva
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18.12.2009 um 22:46:25
 
Hallo,
ich komme aus Litauen, habe eine Arbeitsberechtigung EU, wurde in Deutschland versicherungspflichtig eingestellt. Bin aber auch noch als Studentin immatrikuliert, mir wurde gekündigt und ich muss zum Arbeitsamt. Mir sind die Zweifel kommen ob ich mehr arbeiten durfte als 90 volle Tage? Ich dachte ich darf mit der Arbeitsberechtigung mehr arbeiten als 90 volle und 180 halbe Arbeitstage, wo kann man das genau erfahren?
Darf man überhaupt arbeiten wenn man 1 Semester beurlaubt ist?
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C_Devil
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Antwort #1 - 18.12.2009 um 23:01:52
 
Hi Ieva,

Ieva schrieb am 18.12.2009 um 22:46:25:
Mir sind die Zweifel kommen ob ich mehr arbeiten durfte als 90 volle Tage?

mit der Arbeitsberechtigung-EU (AB-EU) kannst du bedenkenlos mehr als 90 ganze/180 halbe Tage arbeiten.

Ieva schrieb am 18.12.2009 um 22:46:25:
wo kann man das genau erfahren? 

Auf deiner AB-EU stehen keinerlei Einschränkungen, sondern sie gilt für Tätigkeiten jeder Art, ist unbefristet und gültig für die Bundesrepublik Deutschland = du darfst arbeiten, was, wo und solange du willst - auch während des Studiums.

Du solltest so schnell wie möglich zur Agentur für Arbeit gehen, dich arbeitslos melden und den Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen.


Gruß
C_Devil
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Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
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Ieva
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Antwort #2 - 18.12.2009 um 23:18:50
 
Hallo C_Devil,

danke, ich wollte noch vorsichtshalber wissen wieso überall die Information steht, dass die Studenten nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten dürfen? Ich habe etwas mehr gearbeitet.
Und zu meiner zweiten Frage wegen der Beurlaubung bei der Uni gilt dasselbe, was du schon geschrieben hast?
Muss ich dem Arbeitsamt mitteilen, dass ich noch als Studentin eingeschrieben bin? Das ist mein zweites Studium, ich weiss grad gar nicht ob ich das aus persönlichen Gründen (gesundheitlich)weitermachen werde.

Gruss Ieva
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C_Devil
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Antwort #3 - 18.12.2009 um 23:40:13
 
Hi Ieva,

Ieva schrieb am 18.12.2009 um 23:18:50:
ich wollte noch vorsichtshalber wissen wieso überall die Information steht, dass die Studenten nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten dürfen?

Betrifft nur die Studenten, die auch ihren Aufenthalt "nur" als Studenten haben, sei es bei Drittstaatsangehörigen im AT oder bei Neu-EUlen in der Freizügigkeitsbescheinigung entsprechend vermerkt.

In deinem Daueraufenthalt sind keine Auflagen, die besagen, dass du nur studieren darfst und deine AB-EU enthält ebenfalls keine Auflagen, also brauchst du dir darüber keine Sorgen machen.


Gruß
C_Devil
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Ieva
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Antwort #4 - 18.12.2009 um 23:47:27
 
ich bin dir sehr sehr dankbar, und freue mich sehr, dass ich die Antwort so schnell erhalten habe:)
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