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Studium mit AE (Gelesen: 2.032 mal)
Werther
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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16.12.2009 um 09:31:29
 
Hallo an alle,
Ich besitze eine AE und gilt bis zum 2012. Diese AE habe ich bekommen wegen meiner deutschen Frau und meines Sohnes, der auch Deutsch ist. Leider habe ich z.Z. wenige Berufschancen, da meine Deutschkenntnisse nicht optimal ist. Ich habe vor drei Monate in einem Restaurant gearbeitet aber nach der Probezeit wurde mir mitgeteilt dass ich in diesem Restaurant nicht arbeiten kann. Außerdem musste ich die Integrationkurs nehmen d .h. ich muss in der Sprachschule vier Stunden täglich sein. Die Integrationkurs ist fast am Ende, genau zu sagen am 17.12.2009 (morgen). Während dieser Zeit musste ich ALG II beantragen und jetzt beziehe ich dieses Geld. Ich habe aber vor, 2010 als selbständig in einem Projekt zu arbeiten und hoffe dass alles gut läuft. Mein Berater in ARGE hat mir gesagt es gibt auch die Möglichkeit einen zusätzlichen brandneuen Sprachkurs nehmen zu können um mein Deutsch zu verbessern. Was wäre wenn ich diese Kurse bestehe und danach ein Studium anfange? Gibt es die Möglichkeit mit einer AE zu studieren und gleichzeitig mein Projekt zu erschafen?
Vielen Dank im voraus
Werther
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.12.2009 um 09:35:49
 
Werther schrieb am 16.12.2009 um 09:31:29:
Gibt es die Möglichkeit mit einer AE zu studieren und gleichzeitig mein Projekt zu erschafen? 

Wenn du die AE nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 hast, kannst du sowohl studieren, als dich auch selbständig machen.

Hierzu gibt es keine aufenthaltrechtlichen Einschränkungen.
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Werther
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.12.2009 um 09:51:30
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Werther
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Sphynx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.12.2009 um 09:54:23
 
Hallo Werther!!!

ich würde dir raten, einen Deutschkurs direkt an der Uni zu machen (DHS-Kurs). Das ist zwar ein wenig teuer, aber Intensiv (6 Stunden am Tag) und so kannst du dich schnell für die Hochschulzulassung qualifizieren!

Cualquier duda, me dices!

Saludos
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No hay mal que dure 100 años, ni pendejo que lo aguante...
 
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.12.2009 um 10:06:18
 
Habe das Ganze mal verschoben, weil es ja doch mehr um die Konditionen, unter denen studiert werden bzw. eine Selbständigkeit laufen könnte als um Belange von Ehe und Familie geht.


=schweitzer=


Änderung:
Zweite Verschiebung erfolgte nach Beratung - nunmehr in dieses Unterforum - da es ja auch nicht um einen Aufenthhalt wegenStudium, ERwerbstätigkeit geht. - Sorry, für das Hin und Her.
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« Zuletzt geändert: 16.12.2009 um 12:06:57 von schweitzer »  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.12.2009 um 10:16:08
 
Werther schrieb am 16.12.2009 um 09:31:29:
Mein Berater in ARGE hat mir gesagt es gibt auch die Möglichkeit einen zusätzlichen brandneuen Sprachkurs nehmen zu können um mein Deutsch zu verbessern. Was wäre wenn ich diese Kurse bestehe und danach ein Studium anfange?


Der Kurs "Deutsch für den Beruf" soll Dich auf B2 bringen. An den meisten Hochschulen wünscht man sich wohl C1, weiß aber nicht, inwiefern man da nach Studienfach differenziert. Frag bei Deiner Wunschochschule nach, auch hinsichtlich Deiner Hochschulzugangsberechtigung.

Gruß, ULF
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Werther
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Antwort #6 - 16.12.2009 um 10:36:20
 
Hallo,
Ja, dieser Kurs "Deutsch für den Beruf" ist was mein Berater mir empfohlen hat. Dieser Kurs möchte ich nehmen damit ich als nächster Schritt in der Uni gehen kann. Außerdem habe ich auch über die Kurse in der Uni erfahren und glaube die sind gut, aber wie Sphynx gesagt hat sind teuer und leider meine finanzielle Situation ist nicht so gut. Ich glaube es könnte eine Art der Finanzierung geben, oder? Ich kann nicht leider meine gewöhnliche Arbeit ausüben, da ich die entsprechende Qualifikation nicht habe, habe nur Gymnasium absolviert und in meiner Heimat es reicht um eine gute Arbeit zu finden. Umschulung, glaube ich, ist nicht mein Fall, da ich keine Uni noch nicht besuchen habe, sodass es nur übrig bleibt in der Uni zu gehen und mich selbständig zu machen, weil ich glaube dass das Arbeitsamt in diesem Fall mich nicht finanzieren kann.
Außerdem meine Frau spricht wenig Deutsch und kann nicht arbeiten, trotzdem das Arbeitsamt wird keine Kurse für meine Frau finanzieren.
Was meint ihr?
Viele Grüsse
Octavio
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Antistatic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 03.01.2010 um 03:26:07
 
steini007 schrieb am 16.12.2009 um 09:35:49:
Werther schrieb am 16.12.2009 um 09:31:29:
Gibt es die Möglichkeit mit einer AE zu studieren und gleichzeitig mein Projekt zu erschafen?

Wenn du die AE nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 hast, kannst du sowohl studieren, als dich auch selbständig machen.

Hierzu gibt es keine aufenthaltrechtlichen Einschränkungen.



Hoffentlich hat man nichts dagegen wenn ich in diesem Thema meine Frage Stelle, da die sehr ähnlich der Frage von Werther ist.

Mich würde interessiern, ob man mit AE nach §30 bzw. 29 zum Studium berechtigt ist. Meine Frau wird bald AE  nach §18 oder §20 bekommen. Darf ich als ihr Eheman und besitzer eínes AE  nach §30 an einer deutschen Hochschule studieren ? (Alle anderen Studiumsvoraussetzungen sind bereits meinerseits erfüllt).

Ich würde mich auf Ihre Antworte und Hinweise freuen.
Danke im Voraus
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #8 - 03.01.2010 um 09:38:16
 
Antistatic schrieb am 03.01.2010 um 03:26:07:
Darf ich als ihr Eheman und besitzer eínes AEnach §30 an einer deutschen Hochschule studieren ? (Alle anderen Studiumsvoraussetzungen sind bereits meinerseits erfüllt).


Ja, das darfst Du.


=schweitzer=
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