Guten Morgen -
ich versuche mich an Deinen Fragen, elie:
elie schrieb am 15.12.2009 um 20:41:06:Wird es Probleme geben wegen Wohgeld bei der nächsten Verlängerung? Ich glaube, ich verdiene auch nicht genung um meinen Lebensunterhalt zu sichern, das hat mir die AB letztes Mal mitgeteilt, es fehlten um die 150 euro...
In einem Falle, in dem der
LU nicht (vollständig) gesichert ist, existiert kein Anspruch auf Verlängerung der
AE nach § 31 (1)
AufenthG. - Allerdings kann die
ABH dennoch verlängern - ist also eine Frage der einzelfallbezogenen, pflichtgemäßen Ermessensausübung. Insoweit kann von hier aus keiner eine wirklich genaue Prognose abgeben. -
So schlecht sehe ich die Chancen in Deinem Falle aber nicht, denn damit, dass Du eine Ausbildung machst und fortsetzt, belegst Du m.E. an sich, dass Du gegenwärtig das Dir Mögliche tust, um (perspektivisch) unabhängig von Sozialleistungen zu leben.
Sollte die
ABH also Deinen Verlängerungsantrag ablehnen, wäre zu überlegen, ob Du Rechtamittel einlegst (in dem Kontext würde geprüft, ob die
ABH das ihr eigeräumte Ermesen tatsächlich hinreichend ausgeübt hat.)
elie schrieb am 15.12.2009 um 20:41:06:besteht in meinem Fall die Mögl. die
AE zu verlängern weil ich Vater eines deutschen Kindes (meine Partnerin ist deutsche und das Kind auch autom.) ?
Wenn Du das Recht zur Personensorge über das deutsche Kind hättest und ausüben würdest, würdest Du eine
AE gemäß § 28 (1) Nr. 3
AufenthG beanspruchen können. - Die Vaterschaft allein reicht dazu allerdings nicht aus. - Eine "Zwischengeschichte" wäre, wenn Du zumindest das Recht auf Umgang bezogen auf das Kind hättest. - Soweit mir bekannt ist, wäre auch dann (vor allem im Kontext der notwendigen Berücksichtigung des Kindeswohls) eine AE-Erteilung möglich. - Ich hatte zuletzt keinerlei solche Fälle in der Beratung- insoweit warte mal ab, ob da ein anderer user unmittelbarere Erkenntnisse bzw. Erfahrungen weitergeben kann als ich.
Ich hoffe aber, ich konnte dennoch schon ein Stückchen weit helfen.
=schweitzer=