Hallo zusammen,
kurz zu meiner Person und dem Problem:
Ich bin deutscher Staatsbürger und seit Juni 09 mit einer Koreanerin verheiratet. Ich arbeitet seit dem Umzug aus Irland freiberuflich.
Meine Ehefrau hat einen koreanischen Hochschulabschluss, spricht fließend Englisch und ist im sechsten Monat schwanger.
Wir haben zuvor in Irland zusammen gelebt und sind im September nach Deutschland gezogen.
Die deutsche Botschaft in Dublin und die Ausländerbehörde haben uns bestätigt das die Einreise mit einem Touristenvisum, 3 Monate, in Ordnung ist.
Das hat meine Frau dann auch im Sep 09 gemacht.
Als wir mit der zuständigen Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde gesprochen haben um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen , meinte diese, es wäre nicht der richtige Weg gewesen, aber meine Frau könnte innerhalb der 3 Monate den
A1 Deutschkurs nachholen und dann wäre das mit der falschen Einreise wieder in Ordnung.
Zusätzlich möchte die Sachbearbeiterin eine Einkommesnachweis von meinem Steuerberater für die letzten drei Monate.
Ich hatte zu dem Zeitpunkt bereits meine irischen Einkommensnachweise, aber davon wollte die Sachbearbeiterin nichts wissen. Sie wollte einen deutschen Nachweis.
Das hat mich ein wenig stutzig gemacht, weil ich hier gelesen habe das ein deutscher Staatsbürger nach §28
AufenthG keinen Nachweis erbringen muss.
Meine Frage ist, muss ich den Einkommensnachweis erbringen und ist es richtig das meine Ehefrau den A1-Test in den drei Monaten nachweissen muss.
Den Test hat sie am Freitag und wird ihn wahrscheinlich auch bestehen, aber ich glaube die Sachbearbeiterin kann uns nicht so gut leiden.
Vielen Dank im voraus,
Grüsse