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Einkommensnachweis und Sprachtest für eine Aufenthaltsgenehmigung (Gelesen: 1.345 mal)
feiersinger
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einkommensnachweis und Sprachtest für eine Aufenthaltsgenehmigung
15.12.2009 um 15:42:53
 
Hallo zusammen,

kurz zu meiner Person und dem Problem:

Ich bin deutscher Staatsbürger und seit Juni 09 mit einer Koreanerin verheiratet. Ich arbeitet seit dem Umzug aus Irland freiberuflich.
Meine Ehefrau hat einen koreanischen Hochschulabschluss, spricht fließend Englisch und  ist im sechsten Monat schwanger.

Wir haben zuvor in Irland zusammen gelebt und sind im September nach Deutschland gezogen.
Die deutsche Botschaft in Dublin und die Ausländerbehörde haben uns bestätigt das die Einreise mit einem Touristenvisum, 3 Monate,  in Ordnung ist.
Das hat meine Frau dann auch im Sep 09 gemacht.

Als  wir mit der zuständigen Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde gesprochen haben um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen , meinte diese, es wäre nicht  der richtige Weg gewesen, aber meine Frau könnte innerhalb der 3  Monate den A1 Deutschkurs nachholen und dann wäre das mit der falschen Einreise wieder in Ordnung.
Zusätzlich möchte die Sachbearbeiterin eine Einkommesnachweis von meinem Steuerberater für die letzten drei Monate.
Ich hatte zu dem Zeitpunkt bereits meine irischen Einkommensnachweise, aber davon wollte die Sachbearbeiterin nichts wissen. Sie wollte einen deutschen Nachweis.

Das hat mich ein wenig stutzig gemacht, weil ich hier gelesen habe das ein deutscher Staatsbürger nach §28 AufenthG keinen Nachweis erbringen muss.

Meine Frage ist, muss ich den Einkommensnachweis erbringen und ist es richtig das meine Ehefrau den A1-Test in den drei Monaten nachweissen muss.

Den Test hat sie am Freitag und wird ihn wahrscheinlich auch bestehen, aber ich glaube die Sachbearbeiterin kann uns nicht so gut leiden.

Vielen Dank im voraus,

Grüsse

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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einkommensnachweis und Sprachtest für eine Aufenthaltsgenehmigung
Antwort #1 - 15.12.2009 um 15:53:54
 
Hi,

oha, da seid Ihr ja an eine Spezialexpertin  Augenrollen geraten.

Koreaner dürfen:
-Ohne Visum auch für längerfristigen Aufenthalt einreisen
-Brauchen kein A1

Dazu:
-Mit Hochschulabschluss braucht man kein A1
-Bei FZF zu Deutschen braucht in der Regel kein Einkommen nachgewiesen werden (such mal nach Regelausnahmegrund)

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einkommensnachweis und Sprachtest für eine Aufenthaltsgenehmigung
Antwort #2 - 15.12.2009 um 15:58:08
 
nixwissen schrieb am 15.12.2009 um 15:53:54:
Koreaner dürfen:
-Ohne Visum auch für längerfristigen Aufenthalt einreisen
-Brauchen kein A1

Dazu:
-Mit Hochschulabschluss braucht man kein A1
-Bei FZF zu Deutschen braucht in der Regel kein Einkommen nachgewiesen werden (such mal nach Regelausnahmegrund)


Ferner geht auch eine Freizügigkeitskarte. Dafür ist es undabhängig von der Staatsangehörigkeit egal, ob die Einreise mit passendem Daueraufenthaltsvisum erfolgte.

Gruß, ULF
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