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Verpflichtungserklärung (Gelesen: 3.231 mal)
m1988aria
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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14.12.2009 um 21:24:13
 
Hallo!
ich komme aus Russland und möchte gern in Deutschland an der Universität ein Studium aufnehmen (Magisterstudiengang). Ich habe mich schon an Ausländerbehörde gewenden, wo ich nötige Information über Unterlagen und Voraussetzungen bekommen habe. Unter anderem ist es verlangt, eine Verpflichtungserklärung oder Kontostand (etwa 7.600 Euro) für Lebensunterhalt nachzuweisen. Könnten Sie mir bitte sagen, ob meine Eltern, die russische Staatsangehörigkeit haben, alle Kosten übernehmen und diese Verpflichtungserklärung unterschreiben dürfen.
Herzlichen Dank im Voraus
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Rombay40
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Antwort #1 - 14.12.2009 um 22:57:11
 
Ja, das ist möglich. Du findest die Infomationen auf der Web-Seite der deutschen Botschaft in Moskau:

http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/01/Visabestimmungen/Merkblaetter...

Hier ist das spezielle Merkblatt für das Studien-Visa:
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/01/Visabestimmungen/Visa-Merkbla...

Deine Eltern müssen beweisen, das sie deine Eltern sind: Geburtsurkunde und dass Sie über das Geld verfügen, Bankauszüge oder Lohnabrechnung bzw. Arbeitsvertrag
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.12.2009 um 18:07:43
 
m1988aria schrieb am 14.12.2009 um 21:24:13:
ob meine Eltern, die russische Staatsangehörigkeit haben, alle Kosten übernehmen und diese Verpflichtungserklärung unterschreiben dürfen. 

Deine Eltern wohnen aber schon in Deutschland, oder?
Die VE wird gegenueber der ABH in Deutschland abgegeben.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.12.2009 um 19:10:36
 
erne schrieb am 15.12.2009 um 18:07:43:
Die VE wird gegenueber der ABH in Deutschland abgegeben. 

Die VE könnte auch gegenüber der Botschaft abgegeben werden. Allerdings ändert das nichts daran, dass die Eltern in Deutschland ihren Wohnsitz haben müssen.
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m1988aria
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.12.2009 um 19:24:20
 
Meine Eltern wohnen in Russland und ich im Moment in Deutschland (bis Juni). Deswegen würde gern hier in Deutschland alles erledigen, wenn es möglich ist (ich meine alle Unterlagen für Visum zu ABH einreichen). Bei ABH wurde ich mitgeteilt, dass ich nur Kontostand (7600 euro) als Finanzierungsnachweis vorlegen darf. Wäre sehr dankbar für irgendwelche Information!!
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.12.2009 um 03:30:32
 
Wenn du im Moment in Deutschland wohnst, welchen AT hast du dann im Moment, als Au-Pair?

Evtl. benötigst du gar kein neues Visum (wird von der Botschaft in Russland ausgestellt), sondern es kann eine Änderung des Aufenthaltzwecks beantragt werden.

Der Finanzierungsnachweis von 7600 Euro wird auf ein Sperrkonto bei der Bank deines Vertrauens einbezahlt, von dem du dann jeden Monat 600 Euro zur Bestreitung des LU abheben darfst.
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m1988aria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.12.2009 um 16:19:18
 
Vielen Dank für die Antwort!
Beantworten Sie bitte noch eine Frage: Habe ich richtig verstanden, wenn es bei mir nicht um Konto, sondern um Verpflichtungserklärung geht, darf ich die direkt bei ABH einreichen (mit anderen Unterlagen)?

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...

Ach ja, entschuldigung, ich bin im Moment hier als Au-pair.
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« Zuletzt geändert: 16.12.2009 um 18:49:43 von Tippi »  
 
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 16.12.2009 um 20:47:06
 
m1988aria schrieb am 16.12.2009 um 16:19:18:
sondern um Verpflichtungserklärung geht, darf ich die direkt bei ABH einreichen (mit anderen Unterlagen)?


die  VE wird vom VE-geber direkt bei der ABH (oder wie Steini ausführte wohl auch in der Botschaft/Konsulat im Ausland) gegeben. Dafür sind Unterlagen, die das Einkommen und Wohnraum nachweisen, notwendig. Die VE wird dann vom Amt ausgedruckt, von beiden (Dir und SB der Behörde) unterschrieben und abgestempelt.
Die VE können nicht nur die Eltern abgeben, sondern auch andere.
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m1988aria
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Antwort #8 - 16.12.2009 um 21:25:52
 
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steini007
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Antwort #9 - 16.12.2009 um 22:08:26
 
erne schrieb am 16.12.2009 um 20:47:06:
Die VE wird dann vom Amt ausgedruckt, von beiden (Dir und SB der Behörde) unterschrieben und abgestempelt.

Die TS kann doch nicht für sich selber eine VE unterschreiben.  hä?
Wie soll das denn funktionieren?

erne schrieb am 16.12.2009 um 20:47:06:
Die VE können nicht nur die Eltern abgeben, sondern auch andere.

... die Eltern wohl weniger, wenn sie in Russland wohnen.

Es kommt aber immer wieder mal vor, dass die Au-Pair Eltern mit dem Au-Pair so zufrieden waren und sie die VE bei der ABH abgeben. Da die Familie der ABH bereits bekannt ist, dürfte sich der bürokratische Aufwand auch in Grenzen halten.
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