Liebe Community-Mitglieder,
ich habe vor einiger Zeit mein Studium der Wirtschaftswissenschaften in Bochum erfolgreich absolviert (Bachelor of Arts). Nun strebe ich eine Einbürgerung nach § 10
StAG an. Entscheidende Kriterien für die Eibürgerung sind:
* mindestens acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
* Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
* Besitz eines besonderen Statusses oder Aufenthaltstitels ( in meinem Fall: zur Aufnahme eines Studiums)
* Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (ehemaliges Jugoslawien)
* keine Vorstrafen
* Deutschkenntnisse, die nachzuweisen sind und
* der Lebensunterhalt wird aus eigenen Mitteln bestritten
Zu dem letzten Punkt hätte ich allerdings eine Frage und zwar: wie hoch muss das Einkommen eines Akademikers sein - in meinem Fall Absolvent der Wirtschaftswissenschaften (Bachelor of Arts) - damit auch dieses Kriterium erfüllt ist? Ich habe mir von einigen Freunden sagen lassen, dass die Ausländerböherde bzw. die Agentur für Arbeit über interne Lohntariflisten verfügt, die exakt vorschreiben wie hoch das Einkommen sein muss um einen Antrag auf Einbürgerung überhaupt stellen zu können. Ich hoffe, dass jemand unter euch mit dieser Problematik vertraut ist und mir eine Antwort auf meine Frage geben kann. Vielen Dank im Voraus.
Gruß Andreas