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Eibürgerung nach erfolgreich abgeschlossenem Studium in Deutschland (Gelesen: 1.027 mal)
MaxCosmopolitan
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eibürgerung nach erfolgreich abgeschlossenem Studium in Deutschland
04.12.2009 um 17:09:30
 
Liebe Community-Mitglieder,

ich habe vor einiger Zeit mein Studium der Wirtschaftswissenschaften in Bochum erfolgreich absolviert (Bachelor of Arts). Nun strebe ich eine Einbürgerung nach § 10 StAG an. Entscheidende Kriterien für die Eibürgerung sind:

    * mindestens acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
    * Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
    * Besitz eines besonderen Statusses oder Aufenthaltstitels ( in meinem Fall: zur Aufnahme eines Studiums)
    * Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (ehemaliges Jugoslawien)
    * keine Vorstrafen
    * Deutschkenntnisse, die nachzuweisen sind und
    * der Lebensunterhalt wird aus eigenen Mitteln bestritten

Zu dem letzten Punkt hätte ich allerdings eine Frage und zwar: wie hoch muss das Einkommen eines Akademikers sein - in meinem Fall Absolvent der Wirtschaftswissenschaften (Bachelor of Arts) - damit auch dieses Kriterium erfüllt ist? Ich habe mir von einigen Freunden sagen lassen, dass die Ausländerböherde bzw. die Agentur für Arbeit über interne Lohntariflisten verfügt, die exakt vorschreiben wie hoch das Einkommen sein muss um einen Antrag auf Einbürgerung überhaupt stellen zu können. Ich hoffe, dass jemand unter euch mit dieser Problematik vertraut ist und mir eine Antwort auf meine Frage geben kann. Vielen Dank im Voraus.

Gruß Andreas
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Ralf
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Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eibürgerung nach erfolgreich abgeschlossenem Studium in Deutschland
Antwort #1 - 04.12.2009 um 22:01:11
 
.MaxCosmopolitan schrieb am 04.12.2009 um 17:09:30:
mindestens acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland

Rechtmäßiger und "gewöhnlicher"!
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/rm_aufenthalt.htm

MaxCosmopolitan schrieb am 04.12.2009 um 17:09:30:
Besitz eines besonderen Statusses oder Aufenthaltstitels ( in meinem Fall: zur Aufnahme eines Studiums)

Eine AE fürs Studium (nach § 16 AufenthG) reicht für die
Einbürgerung nicht aus.

MaxCosmopolitan schrieb am 04.12.2009 um 17:09:30:
der Lebensunterhalt wird aus eigenen Mitteln bestrittenZu dem letzten Punkt hätte ich allerdings eine Frage und zwar: wie hoch muss das Einkommen eines Akademikers sein 

Wenn du ins Gesetz unter § 10 schaust, wirst du feststellen,
dass das so nicht richtig ist. Es kommt lediglich darauf an,
keine Leistungen nach SGB II oder SGB XII zu beziehen
(also kein ALG II oder Grundsicherung) oder einen solchen
Bezug nicht selbst zu vertreten zu haben.
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