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Student--> Arbeit--> Einbürerungs (Gelesen: 1.815 mal)
PJ
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Indisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Student--> Arbeit--> Einbürerungs
03.12.2009 um 19:00:45
 
Hallo zusammen,

ich bin sehr dankbar dass ihr dieses Forum gegründet, diese forum hat mir schön geholfen Smiley

Folgende Situation:

Vom  10/99 -02/05 meine erste studium Diplom-Ing abgeschlossen.

Am 10/05  - 02/12/09  zweite studium(nicht abgeschlossen).

Seit 15/9/09 arbeit ich als vollseit softwareentwickler.

Heuet 03/12/09 Meine AE vom §16 zu §18 geändert.

3 monat Einkommensnachweis (kein problem). (brutto 2800€)

richtige Ich wohne Mainz.

Ist daß genug  für Einbürgerungs.

Vielen Dank.


Mit freundlichen Grüßen
PJ.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 04.12.2009 um 08:20:44
 
PJ schrieb am 03.12.2009 um 19:00:45:
Ist daß genugfür Einbürgerung


Ich meine, das sieht gut aus.

Mindestens acht Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Voraufenthalt sind offensichtlich vorhanden - Studienzeiten werden in Rheinland-Pfalz als gewöhnliche Aufenthaltszeiten angerechnet, AE nach § 18 AufenthG ist eine "einbürgerungsfähige AE" - damit sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG erfüllt.

Ich empfehle Dir einen "Sondierungstermin" bei Deiner EBH zu machen - Sage dort, dass Du Dich mit dem Gedanken der Einbürgerung trägst, Dich aber zuvor einzelfallbezogen über die notwendig zu erfüllenden Bedingungen informieren möchtest. - Danach wirst Du klar sehen und kannst entscheiden, ob Du einen Einbürgerungsantrag stellen möchtest oder (noch) nicht.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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PJ
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.12.2009 um 12:00:32
 
Veilen Dank Schweitzer

da gibt etwas,

vom Feb 2007 - Sep 2007 Ich war mit meine freundin zusammen gewessen und hab ich deise zeit vergessen zu anmeldung zu machen( bei rathaus)..
(10/99 - 01/07 im X stadt)
(02/07 - 10/07 Ich war mit meine freundin zusammen und vergessen dort zu anmelden(bei rathaus))
(11/07-  heute im Y stadt)


am Sep 2008 Ich auslanderamt ein brief gekriegt..wegen wo bin Ich zwishen (02/07-10/07).
Ich habe behörde erklärt dass Ich war in deise zeit mit meine freundin gewessen und schriftlich geben und behorde hat akzeptiert.

Meine frage...
kann dieses, Problem bei Einbugerung machen.

Vielen Dank.

Mit fruendlich Grüß,
PJ.
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 04.12.2009 um 12:19:34
 
PJ schrieb am 04.12.2009 um 12:00:32:
Meine frage...
kann dieses, Problem bei Einbugerung machen.

Das dürfte wohl zu keinem Problem führen, da die ABH damals bereits geklärt hat, wo dein Aufenthalt gewesen ist.

Eine nicht ordnungsgemäße Ummeldung ändert vorerst nichts am rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt.
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schweitzer
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Antwort #4 - 04.12.2009 um 12:22:24
 
Entscheidend ist, dass ununterbrochen ein rechtmäßiger Aufenthalt vorgelegen hat, Du also immer eine gültige AE hattest.

Wenn das so ist und die ABH das insoweit auch bestätigt, wird es keine Schwierigkeiten geben.

=schweitzer=

edit: steini war ein bisserl schneller, in der Sache haben wir nun ganz Ähnliches gesagt ...
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PJ
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Antwort #5 - 04.12.2009 um 12:32:40
 
Vielen Dank leute....
Ihr sind die Beste Smiley

Nocheinmal vielenDank.
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