Moin Moin,
Meine Frau hat gestern ihre Einbürgerungszusicherung bekommen (freu
)
Nun geht das Spielchen mit der Entlassung aus der russischen Staatsbürgerschaft los.
Nach Aussage des Russischen Konsulats Hamburg wird unter anderem gefordert:
Einbürgerungszusicherung mit Apostille
(imho kein Problem, in S.H. macht dies das Innenministerium in Kiel)
aber nun kommts:
Zitat:Der Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis, muß zusammen mit einer Kopie, die beim deutschen Notar beglaubigt ist, mit der eingetragenen Apostille und auch übersetzt auf das Russische vorgelegt werden.
Wie bekomme ich eine Apostille für die Niederlassungserlaubnis? Die klebt doch im russischen Reisepass.. Und an ein russisches Dokument kann ja schlecht eine deutsche Behörde eine Apostille annähen.. Und auf eine Kopie kann doch m.W. gar keine Apostille angebracht werden...
Hat jemand vielleicht eine Idee?
Wie üblich erhält man vom r. Konsulat keine telefonischen Auskünfte, deren 2 Telefone sind offensichtlich unter Briketts im Kohlenkeller vergraben....
Grüße aus dem Norden
Jetflyer