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Frage wg. Apostille auf NE (Gelesen: 2.448 mal)
Themen Beschreibung: Apostille auf Niederlassungserlaubnis?
jetflyer
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03.12.2009 um 18:26:29
 
Moin Moin,

Meine Frau hat gestern ihre Einbürgerungszusicherung bekommen (freu Augenrollen  )

Nun geht das Spielchen mit der Entlassung aus der russischen Staatsbürgerschaft los.

Nach Aussage des Russischen Konsulats Hamburg wird unter anderem gefordert:

Einbürgerungszusicherung mit Apostille
(imho kein Problem, in S.H. macht dies das Innenministerium in Kiel)

aber nun  kommts:
Zitat:
Der Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis, muß zusammen mit einer Kopie, die beim deutschen Notar beglaubigt ist, mit der eingetragenen Apostille und auch übersetzt auf das Russische vorgelegt werden.


Wie bekomme ich eine Apostille für die Niederlassungserlaubnis? Die klebt doch im russischen Reisepass.. Und an ein russisches Dokument kann ja schlecht eine deutsche Behörde eine Apostille annähen.. Und auf eine Kopie kann doch m.W. gar keine Apostille angebracht werden...

Hat jemand vielleicht eine Idee?

Wie üblich erhält man vom r. Konsulat keine telefonischen Auskünfte, deren 2 Telefone sind offensichtlich unter Briketts im Kohlenkeller vergraben....

Grüße aus dem Norden

Jetflyer
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tapir
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Antwort #1 - 04.12.2009 um 08:28:19
 
jetflyer schrieb am 03.12.2009 um 18:26:29:
Hat jemand vielleicht eine Idee? 

Hört sich so an, als solle eine Apostille für den notariellen Beglaubigungsvermerk eingeholt werden. Die gibt es natürlich schon, da der Beglaubigungsvermerk eine deutsche Urkunde ist. Für Apostillen für notarielle Urkunden ist der Landgerichtspräsident zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat.
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jetflyer
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Antwort #2 - 04.12.2009 um 17:26:41
 
Vielen Dank Tapir!

So wie ich Dich verstehe:
zum Notar mit dem Pass und der eingeklebten NE  und mir dann eine Kopie davon notariell beglaubigen lassen, anschließend eine Apostille auf diese notarielle Kopie?



Grüße aus dem Norden

jetflyer

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tapir
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Antwort #3 - 06.12.2009 um 23:51:01
 
jetflyer schrieb am 04.12.2009 um 17:26:41:
zum Notar mit dem Pass und der eingeklebten NEund mir dann eine Kopie davon notariell beglaubigen lassen, anschließend eine Apostille auf diese notarielle Kopie?

Im Prinzip ja. Die Apostille bezieht sich dann ja nicht auf die Kopie, sondern auf den Beglaubigungsvermerk des Notars. Dieser muss dem Landgerichtspräsidenten natürlich im Original vorgelegt werden.
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Antwort #4 - 07.12.2009 um 19:50:56
 
Nochmals dankeschön.

haben wir inzwischen so erledigt! Nun bin ich ja gespannt, wie die Russen mit der Übersetzung von dem Ganzen umgehen. Die Übersetzung trägt natürlich keine Apostille, sondern nur den Stempel "vereidigte Übersetzung durch  beim Schweriner Amtsgericht  zugelassenen Übersetzer"...Würde ja ggf. auch einen Übersetzer nehmen, der beim russischen Konsulat zugelassen ist nehmen... aber den finde ich im Internet nicht...

Wie immer, telefonische Antworten vom r. Konsulat gibt es nicht...

Nächste Woche werden wir wohl mal dort aufkreuzen müssen, schaun wir mal..

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