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Bedarfsgemeinschaft (Gelesen: 1.806 mal)
babagump
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Rheydt, Morocco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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28.11.2009 um 19:29:22
 
Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage und hoffe, dass jemand diese richtig beantworten kann.
Ich moechte gerne wissen, wieviel Geld eine Frau(32 Jahre) mit Ehemann (31 Jahre) und Tochter(ca. 8 Moante) als Sozialhilfe bekommen wuerden, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft lebeb wuerden.


Vielen DAnk im Voraus.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.11.2009 um 19:45:17
 
Das Leben in einer Bedarfsgemeinschaft verbietet es nicht, mit eigener Arbeit die Hilfsbedürftigkeit zu verringern. Somit ist es nicht verboten Geld zu verdienen. Nach oben gibt es natürlich keine Grenze. Jede Form des Erwerbseinkommen muß der ARGE/Jobcenter gemeldet werden.

Wenn die Familie arbeitsfähig ist, gibt es keine Sozialhilfe, sondern ALG II.
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babagump
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Staatsangehörigkeit: Nordafrikanisch
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Antwort #2 - 28.11.2009 um 20:02:24
 
Vielen DAnk steini007 fuer deine Antwort.
Ich hab bestimmt den falschen Begriff benutzt. KAnnst du mir vielleicht sagen, wieviel ALG II diese 3koepfige FAmilie bekommen wuerde ,wenn niemand von ihnen Einkuenfte hat. und das  in NRW.

Vielen DAnk im Voraus.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.11.2009 um 20:07:21
 
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babagump
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Antwort #4 - 28.11.2009 um 20:18:44
 
Vielen DAnk fons. DAs hat mir weitergeholfen.
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