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Visum für Familienzusammenführung. Mein Mann kommt aus Mazedonien. In Deutschl. geheiratet (Gelesen: 12.278 mal)
LA
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 15.12.2009 um 16:26:29
 
Smiley  Hallo ihr lieben,
es hat sich bei uns was getan.

Also wir haben eine Übersetzte/ Beglaubigte Arbeitsbescheinigung von meinem Mann der Alb abgegeben.

Diese ist leider der Ald nicht ausreichend!

Jetzt habe ich an euch eine Frage wie sieht es mit den Unterlagen aus, die mein Mann für die Standesamtliche Trauung vorlegen musste?
Z.B die ledigkeitsbescheinigung & Familienurkunde.

Wäre das nicht als Beweis genug, dass mein Mann nicht hier war?
Immerhin steht da ja auch das Ausstellungsdatum drauf?

Danke für eure Hilfe!
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LA
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i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 15.12.2009 um 16:56:37
 
Ja das wäre die eine Sache.
Die andere Sache, da das mit dem FZF nicht so wirklich voran geht, möchte ich doch sehr gerne ende Dezember mit meinem Mann zusammen sein.

Da das VISUMFREIHEIT FÜR MAZEDONIEN; SERBIEN & MONTENEGRO AN STEHT!, würden wir das gerne ausnutzen.

Also ich habe heute die Pflichterklärung/ Versicherung für meinen Mann abgeschlossen und an mein Mann verschickt.

Die Frage ist jetzt, können wir uns eine Pause in dieser Angelegenheit gönnen oder bekommen wir noch mehr Schwierigkeiten, wenn dies nicht geregelt wird?

Was macht die ALB wenn wir nichts vorzulegen haben???
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #32 - 15.12.2009 um 17:03:30
 
Wir können doch nicht raten, was Deiner ABH reicht.

Ich hatte damals dazu geraten, systematisch für 2005 bis 2009 Monat für Monat durchzugehen und die Belege zu sammeln, damit Ihr dann eher zuviel als zuwenig abgeben könnt.

Eine Arbeitsbescheinigung und nichts weiter könnte auch aus Gefälligkeit ausgestellt sein, mal aus der Sicht der ABH betrachtet.

Ich denke, es würde sich wirklich lohnen, wenn Du jetzt nicht ein zweites Stück Papier einreichst, sondern Ihr Euch wirklich zusammensetzt (z.B. einige Tage nach dem 19. Dezember) und alle Möglichkeiten für jeden Monat einzeln durchgeht. Die Ausländerbehörde bezweifelt sicherlich nicht, dass er in den fünf Jahren mal für drei Tage dort war.

Andererseits: Es läuft ja darauf hinaus, dass die Ausländerbehörde davon ausgeht, er sei damals nicht ausgereist, sondern (illegal) hier geblieben. Wenn das so war, könnte sie ein Strafverfahren einleiten, und damit könnter erst mal keine AE gegeben werden. Sie müsste das aber nachweisen. Also: Wenn der Nachweis des Aufenthaltes in Mazedonien letztlich nicht erbracht werden kann, wäre die ABH in der Pflicht, den Aufenthalt in DE nachzuweisen, wenn es ihr um den Vorwurf einer Straftat geht.

Mach auf jeden Fall von allem, was Du der ABH übergibst, zwei Kopien. Eventuell muss das, was mit der ABH nicht zu klären ist, später gerichtlich geklärt werden.

Wenn die ABH alles nicht glaubt, muss er nach Ablauf der Sperre ein Visum beantragen, die ABH muss ablehnen, die Botschaft reicht die Ablehnung an ihn weiter und er muss die Botschaft (Außenministerium Berlin) verklagen. Und dann muss eine Richterin / ein Richter entscheiden.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 15.12.2009 um 17:10:13
 
LA schrieb am 15.12.2009 um 16:26:29:
Jetzt habe ich an euch eine Frage wie sieht es mit den Unterlagen aus, die mein Mann für die Standesamtliche Trauung vorlegen musste?
Z.B die ledigkeitsbescheinigung & Familienurkunde.

Wäre das nicht als Beweis genug, dass mein Mann nicht hier war?
Immerhin steht da ja auch das Ausstellungsdatum drauf?


Bilder, Radarphotos, Überwachungsfilme. Ausleihzettel der Bibliothek. Er wird doch Spuren hinterlassen haben.

Bei den von Dir genannten Bescheinigungen müßte geklärt werden, ob die nicht auch über Bevollmächtigte hätten besorgt werden können.

Gruß, ULF
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LA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 16.12.2009 um 11:04:36
 
Danke für eure Antworten!
AugenrollenDas hört sich nach noch mehr Papierkram an. Ärgerlich
Habe ich das richtig verstanden die ALB könnte ein Strafverfahren einleiten? Gegen was? Das ein Formular falsch ausgefüllt wurde? Alles was die ALB hat sind Spekulationen!
Und ich weiß was die ALB beabsichtigt.
Ich glaube so einige vergessen,dass es außerhalb Europa noch andere Politik herrscht.
Wie schaffen es die ganzen Zuhälter, Hütchenspieler und andere Kriminelle nach Deutschland zu kommen?
Mal ganz ehrlich mein Mann ist kein Verbrächer!

Was passiert eigentlich wenn man in diesem ganzen Verfahren schwanger wird?
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maki
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laie!


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Antwort #35 - 16.12.2009 um 12:56:10
 
Zitat:
Habe ich das richtig verstanden die ALB könnte ein Strafverfahren einleiten? Gegen was? Das ein Formular falsch ausgefüllt wurde? Alles was die ALB hat sind Spekulationen!

Tja, und damit könnt ihr dann ganz schnell in der Nachweispflicht sein, dass er eben nicht die ganze Zeit illegal hier war.

Zitat:
Ich glaube so einige vergessen,dass es außerhalb Europa noch andere Politik herrscht.

Ich glaube du vergisst dass MK geographisch gesehen in Europa liegt, meintest du vielleicht EU?

Zitat:
Wie schaffen es die ganzen Zuhälter, Hütchenspieler und andere Kriminelle nach Deutschland zu kommen?

So wie dein Mann doch auch damals, illegal...

Zitat:
Mal ganz ehrlich mein Mann ist kein Verbrächer!

Wie gesagt, illegale Einreise und Asylmissbrauch ist nicht gerade die feine englische Art, verwundert mich wenig dass die ABH da nicht den roten Teppich ausrollt.


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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #36 - 16.12.2009 um 13:12:51
 
Maki, ich denke, da irrst du. Ein Grund, warum ALBs recht selten Strafverfahren einleiten lassen, dürfte sein, dass dann eben nicht der antragstellende Ausländer die Beweislast trägt. Will die Behörde einen Fall wie diesen an die Staatsanwaltschaft abgeben, wird dieser zur Erhebung einer Anklage fragen, wo denn die Beweise der ABH sind, dass der Betreffende sich illegal hier aufgehalten habe. Das ist der Unterschied zwischen Verwaltung- und Strafrecht. Manches Paar, das sich gegen den Verdacht einer Scheinehe wehrt, wäre besser dran, würde die ABH ein Strafverfahren einleiten - denn dann trüge sie - wie hier - die Beweislast. Allerdings müsste sich dann noch ein Staatsanwalt finden, der sich auf so dünnes Eis begäbe - obwohl, hatte man auch schon....
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #37 - 16.12.2009 um 13:16:24
 
Reni schrieb am 16.12.2009 um 13:12:51:
Ein Grund, warum ALBs recht selten Strafverfahren einleiten lassen


So selten nun auch wieder nicht, wenn visapflichtige Ausländer vorsprechen oder aufgegriffen werden und kein oder nur ein längst abgelaufenes Visum vorweisen können oder gar gegen eine Einreisesperre verstoßen haben.

Gruß, ULF
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LA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #38 - 16.12.2009 um 14:25:20
 
Danke Maki!

Mit oder ohne Macke! Augenrollen

maki schrieb am 16.12.2009 um 12:56:10:
So wie dein Mann doch auch damals, illegal... 


Du bist wahrscheinlich derjenige der sein Geld mit Hütchenspiele verdient!

maki schrieb am 16.12.2009 um 12:56:10:
Ich glaube du vergisst dass MK geographisch gesehen in Europa liegt, meintest du vielleicht EU?


Ja ich meinte die EU!
Wie ich sehen kann kommst du auch von da unten.
Also müsstest du genau verstehen was ich damit meine!
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reinhard
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Antwort #39 - 16.12.2009 um 14:42:35
 
@LA

Wenn Ihr Euch jetzt mal ordentlich anstrengt und der ABH bis Ende Januar mindestens 28 Belege gebt, dass Dein Mann 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 in Mazedonien war, seid Ihr vielleicht das gesamte Problem mit einem Schlag los. Und wenn nicht: Bei einem gerichtlichen Verfahren habt Ihr viel bessere Chancen, wenn aus der Akte hervorgeht, dass ihr wirklich sorgfältig gearbeitet und Euch sehr viel Mühe gegeben habt.

Macht es so ausführlich wie möglich, Monat für Monat.
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Antwort #40 - 16.12.2009 um 18:56:04
 
@
LA

LA schrieb am 16.12.2009 um 14:25:20:
Mit oder ohne Macke! Augenrollen


Spar dir das gefälligst !!! Ärgerlich

LA schrieb am 16.12.2009 um 14:25:20:
Du bist wahrscheinlich derjenige der sein Geld mit Hütchenspiele verdient!


Unterlass solche Anschuldigungen !!!  Ärgerlich

Lies dir die NUB durch - dringend.

Sollte dieser Ton hier weitergehen ist Schicht im Schacht
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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