Wir können doch nicht raten, was Deiner
ABH reicht.
Ich hatte damals dazu geraten, systematisch für 2005 bis 2009 Monat für Monat durchzugehen und die Belege zu sammeln, damit Ihr dann eher zuviel als zuwenig abgeben könnt.
Eine Arbeitsbescheinigung und nichts weiter könnte auch aus Gefälligkeit ausgestellt sein, mal aus der Sicht der
ABH betrachtet.
Ich denke, es würde sich wirklich lohnen, wenn Du jetzt nicht ein zweites Stück Papier einreichst, sondern Ihr Euch wirklich zusammensetzt (z.B. einige Tage nach dem 19. Dezember) und alle Möglichkeiten für jeden Monat einzeln durchgeht. Die Ausländerbehörde bezweifelt sicherlich nicht, dass er in den fünf Jahren mal für drei Tage dort war.
Andererseits: Es läuft ja darauf hinaus, dass die Ausländerbehörde davon ausgeht, er sei damals nicht ausgereist, sondern (illegal) hier geblieben. Wenn das so war, könnte sie ein Strafverfahren einleiten, und damit könnter erst mal keine
AE gegeben werden. Sie müsste das aber nachweisen. Also: Wenn der Nachweis des Aufenthaltes in Mazedonien letztlich nicht erbracht werden kann, wäre die
ABH in der Pflicht, den Aufenthalt in DE nachzuweisen, wenn es ihr um den Vorwurf einer Straftat geht.
Mach auf jeden Fall von allem, was Du der
ABH übergibst, zwei Kopien. Eventuell muss das, was mit der
ABH nicht zu klären ist, später gerichtlich geklärt werden.
Wenn die
ABH alles nicht glaubt, muss er nach Ablauf der Sperre ein Visum beantragen, die
ABH muss ablehnen, die Botschaft reicht die Ablehnung an ihn weiter und er muss die Botschaft (Außenministerium Berlin) verklagen. Und dann muss eine Richterin / ein Richter entscheiden.