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Visum für Familienzusammenführung. Mein Mann kommt aus Mazedonien. In Deutschl. geheiratet (Gelesen: 12.277 mal)
LA
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 27.11.2009 um 14:05:03
 
Weiß man auch ob da irgendwelche Vorraussetzungen erfüllt werden müssen. So hab ich gehört.Z.B. wenn das Visum abgeschaft wird. so muss der jenide der jetzt ausreißt eine gewisse Summe aufm Konto haben????
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steini007
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Antwort #16 - 27.11.2009 um 14:13:08
 
LA schrieb am 27.11.2009 um 14:05:03:
So hab ich gehört.Z.B. wenn das Visum abgeschaft wird. so muss der jenide der jetzt ausreißt eine gewisse Summe aufm Konto haben???? 

Die Visumsfreiheit betrifft nur touristische oder Besuchszwecke zu.

Für die FZF wird weiterhin ein Visum benötigt.

In Sachen Visumsfreiheit solltest du dir nicht unnötige Zeit verschwenden, weil es für das Endziel (dauerhaftes Leben in Deutschland) nicht zutrifft.
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LA
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 27.11.2009 um 14:19:59
 
weinend Aber dann kann mein Mann wenigstens für kurze Zeit kommen. Gerade jetzt in dieser schönen Winterzeit. Einfach zusammen sein. Ich weiß ja nicht was noch alles auf uns zukommen wird.
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steini007
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Antwort #18 - 27.11.2009 um 14:30:10
 
LA schrieb am 27.11.2009 um 14:19:59:
Aber dann kann mein Mann wenigstens für kurze Zeit kommen.

Einmal hast du hierzu schon eine Antwort erhalten:
Mick schrieb am 27.11.2009 um 13:44:23:
LA schrieb am Heute um 13:19:04:
Und zwar wissen sie bescheid über diese EU erweiterung? So viel ich weiß wird ab 19.12.2009 in Mazedonien das Visumerteilung abgeschaft, oder?
Das ist noch nicht offiziell. Soweit ich weiß, muss das in
Brüssel noch entschieden werden.

... und zum anderen wird er mit großer Wahrscheinlichkeit kein Besuchervisum erhalten, wenn die FZF bereits angelaufen ist.

Übe dich in Geduld, auch wenn's schwer fällt und versuche die letzten warmen Sonnenstrahlen dieses Jahres zu genießen. Zwinkernd
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ingo_001
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Antwort #19 - 27.11.2009 um 14:34:47
 
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Lernen, ohne zu denken, ist eitel; denken, ohne zu lernen, gefährlich.

Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
 
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Antwort #20 - 27.11.2009 um 14:40:31
 
Zitat:
Stell dir bitte mal selbst die Frage, ob deine Antwort in
irgendeiner Weise hilfreich war oder nur Blabla?

Also: Blabla ist m.E. was Anderes. In sofern ist die Frage also beantwortet, wenn vielleicht auch nicht in Deinem Sinn.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 27.11.2009 um 17:09:43
 
[Admin_Modus an]

Du schreibst hier oft nichtssagebdes Blabla das Keinem
hilft, außer deine Beitragszahlen zu erhöhen. Ist hart an
der Grenze zu SPAM!

Unterlasse das bitte! Es beschweren sich sogar schon an-
dere User bei uns über dich.

Kein Kommentar hier! Ggf per PN oder mail - halte dich dran,
sonst flattert dir ne Gelbe Karte entgegen - Lies auch mal die
NUB.

[Admin_Modus aus]
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reinhard
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Antwort #22 - 27.11.2009 um 18:34:03
 
LA schrieb am 27.11.2009 um 14:19:59:
weinend Aber dann kann mein Mann wenigstens für kurze Zeit kommen. Gerade jetzt in dieser schönen Winterzeit. Einfach zusammen sein. Ich weiß ja nicht was noch alles auf uns zukommen wird.


Der Visumantrag zur Familienzusammenführung läuft ja, und da gibt es jetzt ganz konkrete Probleme. Ihr solltet in den nächsten zwei bis drei Wochen versuchen, diese Probleme zu lösen.

Für den Nachweis des Aufenthalts in Mazedonien sind behördliche Bestätigungen sicherlich am besten. Zeugenaussagen von Freunden oder Kollegen müssten schriftlich (und dann übersetzt) sein, aber die Ausländerbehörde kann ja nicht überprüfen, ob diese zeugen glaubwürdig sind. Wenn Ihr nichts anderes habt, ist das aber besser als nichts.

Die Reisefreiheit (Visumfreiheit) für Kurzbesuche kommt oder kommt später – das kannst Du nicht beeinflussen, deshalb solltest Du die Nachrichten verfolgen, aber Dich ansonsten auf das FZF-Verfahren konzentrieren. Das könnt Ihr beeinflussen, und außer Euch kann das niemand.
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LA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 30.11.2009 um 15:15:56
 
Hallo ihr alle!
Ich bin noch mal. In Bezug auf meine Problematik.
Also mein Mann hat jetzt ein sog. Arbeits-Schein bekommen.
Was genau muss da stehen?
Reicht das aus oder will die Alb mehr sehen?
Was wird noch alles gemacht?
Wird das noch rum geschickt (z.B. Dt. Botschaft) ???

Vielen lieben Dank im Voraus!
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reinhard
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Antwort #24 - 30.11.2009 um 16:35:36
 
Was die Ausländerbehörde sehen will, wissen wir ja nicht.

Deshalb noch mal der Tipp:

  • Kläre mit ihm, welche Belege er dafür hat, dass er 2005 dort (und nicht hier) war.
  • Kläre mit ihm, welche Belege er dafür hat, dass er 2006 dort (und nicht hier) war.
  • Kläre mit ihm, welche Belege er dafür hat, dass er 2007 dort (und nicht hier) war.
  • Kläre mit ihm, welche Belege er dafür hat, dass er 2008 dort (und nicht hier) war.
  • Kläre mit ihm, welche Belege er dafür hat, dass er 2009 dort (und nicht hier) war.


Guck Dir die jetzige Arbeitsbescheinigung einfach an. Wenn Du bei der Ausländerbehörde arbeiten würdest und den Verdacht hättest, er war in Wirklichkeit illegal hier und hat dort nur einen Kumpel, der für ihn Zettel fälscht – findest Du, diese Arbeitsbescheinigung ist ausreichend für die Zeit von 2005 bis 2009?

Ich glaube, es wäre besser, drei Bestätigungen aus drei ganz verschiedenen Quellen zu haben. Was ist mit dem Passantrag, ist bewiesen, dass er ihn persönlich beantragt hat? Was ist mit der Buchung damals, kann das Reisebüro diese Buchung bestätigen?
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steini007
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Antwort #25 - 30.11.2009 um 17:29:06
 
@ LA

Was mir gerade noch einfällt, um dein Aufenthalt in Mazedonien nachzuweisen.

Hat er vielleicht ein Bankkonto gehabt und von dort Geld abgehoben oder Überweisungen getätigt?

Gibt es andere Gelegenheiten, wo er für irgendetwas eine Unterschrift leisten mußte (Kaufvertrag, Empfangsbestätigung oder sonst irgend etwas)?
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janetm
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Antwort #26 - 30.11.2009 um 18:04:46
 
steini007 schrieb am 30.11.2009 um 17:29:06:
Hat er vielleicht ein Bankkonto gehabt und von dort Geld abgehoben oder Überweisungen getätigt?


Oder Telefonrechnungen, Handy oder internet-Rechnungen, irgendwelche anderen Rechnungen auf seinen Namen mit einer Addresse in Mazedonien, Post von Behörden, Arztbesuche, etc.

Ihr habt ja auch Kontakt gehalten während der 5 Jahre, gibt es dazu keine Dokumente aus denen sein Aufenthalt in Mazedonien ersichtlich ist?

In den 5 Jahren werden bestimmt auch in Mazedonien einige Dokumente angefallen sein.

Beste Grüße
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 30.11.2009 um 18:12:19
 
@ janetm

Den Belegen, die er nicht selber unterschrieben - am besten mit Datum - würde ich weniger Glaubwürdigkeit schenken, weil es den Aufenthalt nicht nachweist.

Wieviele Telefonrechnungen und Telefonbucheintragungen laufen hier noch auf den Namen des verstorbenen oder ausgezogenen Ehepartner, nur weil der Hinterbliebene bzw. Verbliebene es unterlassen hat, dies zu melden?
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reinhard
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Antwort #28 - 01.12.2009 um 12:02:49
 
Zitat:
Keine Visumpflicht für Serbien, Montenegro und Mazedonien

Bürger aus Serbien, Mazedonien und Montenegro können noch vor Weihnachten ohne Visum in den grenzfreien Schengen-Raum einreisen. Die Innenminister der EU-Staaten gaben in Brüssel grünes Licht für die Visafreiheit, die am 19. Dezember in Kraft treten soll. Damit könnten die Bürger aus den drei Balkanländern bereits zu den Feiertagen in der EU lebende Angehörige besuchen, sagte der schwedische Integrationsminister Tobias Billstrom. Dem Schengen-Raum gehören neben Deutschland 21 weitere EU-Staaten sowie die Schweiz, Norwegen und Island an.


http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/jha/111601.pdf
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Antwort #29 - 02.12.2009 um 12:30:19
 
Sehr sehr Vielen Dank für eure Ratschlage!

Ich hoffe wir kriegen das hin.
Auf jeden Fall gehen wir alles durch.
Was dabei rauskommt infomiere ich euch, auf jeden Fall.

Bis bald Smiley
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