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Visum für Familienzusammenführung. Mein Mann kommt aus Mazedonien. In Deutschl. geheiratet (Gelesen: 11.862 mal)
LA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum für Familienzusammenführung. Mein Mann kommt aus Mazedonien. In Deutschl. geheiratet
27.11.2009 um 11:34:30
 
Hallo an alle info4alien Mitglieder!
Zuerst einmal möchte ich unbedingt sagen, wie dankbar ich bin, dass es so eine Seite gibts.
In den letzten Monaten konnte ich mir hier sehr viele hilfreiche Tipps holen. Danke, Danke, Danke.

Jetzt aber zu meiner Problematik.--Ich hoffe es kann mir jemand helfen---
Ich habe deutsche Staatsbürgerschaft.
Ich habe mein Mann 2005 in dt. kennengelernt.
Damals war er mit einem Touristenvisum für 30T in Dt.
Nach dem Monat ist mein Mann nach Mazedonien zurück.

Wir haben weiterhin (sms,msn,telefonate) den Kontakt gehalten. Letztes Jahr haben wir uns entschieden zu heiraten. Aber ich bestand drauf hier in dt. zu heiraten. (Erfahrungen im Freundeskreis-meine Freundin hat da unten geheiratet-hat 1,5 Jahre auf ihren Mann gewartet)

Wir beide wussten, dass es Probleme geben wird für mein Mann ein Visum zum heiraten zu kriegen.
Im März 09 ist mein Mann so gekommen u dann einen Asylantrag gestellt.

Nach einem sehr kompliziertem (psycho-Mist) langen weg, haben wir endlich unseren Termin für die Trauung gekriegt.
Wir hatten 12 Tage für die Trauung alles zu organisieren. Familien einzuladen, einen Tisch zu reservieren.Aber alles geschafft.

Im 17 Juli 2009 haben wir dann in Düsseldorf geheiratet.
Im August musste mein Mann wieder zurück nach Mazedonien, da er einen Sogenannten "Grenzüber....." von der Alb bekommen hat.

Im Oktober bin ich für 2 Wochen zu meinem Mann geflogen.

In Mazedonien hat er dann das Visum für FZF beantragt.
Darauf hin bestand die ALB auf eine Befragung auf Scheineheverdacht.
Im Nov. hatten wir unsere Befragung. Es ist alles gut gelaufen.
-Dank dieser Seite- hatte ich jegliche Belege, alle Fotos von unserer Trauung usw.

Alles schön und gut.

Aber jetzt hat die ALB denn Verdacht, dass mein Mann von 2005-2009 in dt. illegal war.
Mein Mann muss jetzt Belegen dass er sich von 2005-2009 in mazed. aufgehalten hat.

Das ist aber sehr schwer, weil mein Mann nicht Versichert ist, keine offizielle arbeit hat , und die Politik da unten ganz anders ist. Da wird nicht 10 Jahre Protokolliert und aufbewahrt!

Ich bin wirklich am ende meiner Kräfte. Ich weiß nicht weiter. Ich vermisse u möchte endlich mit meinem Mann normales Eheleben führen. Ich hoffe da kann mir jemand weiter helfen.
Man kommt sich so hilflos vor.

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Mick
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Antwort #1 - 27.11.2009 um 11:40:12
 
LA schrieb am 27.11.2009 um 11:34:30:
Ich hoffe da kann mir jemand weiter helfen.

Wie ist denn die Frage?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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LA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.11.2009 um 12:31:11
 
ja. denkst du gibts da keine Möglichkeiten ?


Achso. Gibt es einen Weg? Oder muss ich einen Rechtsanwalt einschalten?
Hat die ALB das Recht so weit zu gehn?
Oder gehn die über ihre Grenzen hinaus?
Wie sieht es in Rechtlicher hinsicht aus?


Daddys' Änderung:
Folgebeitrag angefügt... du hast eine 15-minütige Editiermöglichkeit eurer Posts Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 27.11.2009 um 12:43:26 von Daddy »  
 
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ingo_001
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Antwort #3 - 27.11.2009 um 12:47:33
 
LA schrieb am 27.11.2009 um 11:34:30:
Aber jetzt hat die ALB denn Verdacht, dass mein Mann von 2005-2009 in dt. illegal war.
Mein Mann muss jetzt Belegen dass er sich von 2005-2009 in mazed. aufgehalten hat.

Das ist aber sehr schwer, weil mein Mann nicht Versichert ist, keine offizielle arbeit hat , und die Politik da unten ganz anders ist. Da wird nicht 10 Jahre Protokolliert und aufbewahrt!

Wie kommt denn die ALB zu diesem Verdacht?
M.E. müssten dafür stichhaltige (belegbare) Verdachtsmomente vorliegen.
Wenn dem nicht so sein sollte, greift doch wohl die juristisch ansonsten gültige Unschuldsvermutung (bis zum Beweis des Gegenteils).
Oder sehe ich das jetzt falsch?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.11.2009 um 12:53:37
 
ingo_001 schrieb am 27.11.2009 um 12:47:33:
Wie kommt denn die ALB zu diesem Verdacht?
M.E. müssten dafür stichhaltige (belegbare) Verdachtsmomente vorliegen.
Wenn dem nicht so sein sollte, greift doch wohl die juristisch ansonsten gültige Unschuldsvermutung (bis zum Beweis des Gegenteils).
Oder sehe ich das jetzt falsch? 


Stell dir bitte mal selbst die Frage, ob deine Antwort in
irgendeiner Weise hilfreich war oder nur Blabla?
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Antwort #5 - 27.11.2009 um 12:53:46
 
Wenn es geht, sollte Dein Mann erst mal genau das machen, was die ABH fordert.

Du schreibst, er sei 2005 als Tourist hier gewesen und anschließend zurückgefahren. Die ABH vermutet, er sei nicht zurückgefahren, sondern geblieben.

Wenn er zurückgefahren ist, hat er einen Stempel im Pass. Kann er diese Seite aus seinem Pass kopieren und an die ABH schicken?

Hat er die Fahrkarte aufgehoben? Hat er sich in Mazedonien um Arbeit beworben und gearbeitet? Gibt es notfalls Zeugenaussagen, dass Dein Mann 2005 in Mazedonien angekommen ist und sich bis 2009 dort aufgehalten hat? Hat er Lohn bekommen, hat er Miete bezahlt, hat er mit Behörden Kontakt gehabt?

Das Problem ist: Wenn er 2009 "ohne alles" hier war und bei einer Kontrolle einen Asylantrag gestellt hat, der sich bei der Behörde als unbegründet herausgestellt hat, prüft die ABH, ob er nicht vielleicht 4 Jahre lang unentdeckt hier war. Dann müsste zuerst dieses Problem (Strafverfahren mit Unmöglichkeit eine AE zu bekommen) abschließend bearbeitet werden, bevor ein Visum zur FZF gegeben werden kann. Denn das kann nur gegeben werden, wenn anschließend auch eine AE gegeben werden kann.
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Antwort #6 - 27.11.2009 um 12:54:33
 
Als mein Mann das Formular zum Visum (bei der Botschaft) ausgefüllt hat, war da eine Frage.--Waren sie in Deutschland schon mal gewesen? -- Da hat mein Mann mit ja ingekreuzt. Dann war da die nächste Frage-- von  ____ bis____.
Und bei dem Teil hat mein Mann reingeschrieben 2005 u 2009.
So hat er das gemeint u verstanden.
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Antwort #7 - 27.11.2009 um 12:58:23
 
Ja sein Ticket hat er nicht mehr. Genauso wie ich meins auch nicht mehr habe. Wie gesagt er hat unoffieziell gearbeitet.
Aber in welcher Form sollen wir die Zeugen beweisen. In Schriftlicher Form?
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reinhard
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Antwort #8 - 27.11.2009 um 13:00:15
 
LA schrieb am 27.11.2009 um 12:54:33:
Als mein Mann das Formular zum Visum (bei der Botschaft) ausgefüllt hat, war da eine Frage.--Waren sie in Deutschland schon mal gewesen? -- Da hat mein Mann mit ja ingekreuzt. Dann war da die nächste Frage-- von  ____ bis____.
Und bei dem Teil hat mein Mann reingeschrieben 2005 u 2009.
So hat er das gemeint u verstanden.



Dann teile der Ausländerbehörde, ggf. in einem gemeinsamen Brief mit Deinem Mann, mit, dass das Formular ggf. missverständlich ausgefüllt war und es eben nicht 2005 bis 2009, sondern 2005 und 2009 heißen sollte.

Den Stempel aus dem Pass zu kopieren wäre zur Unterstützung trotzdem sinnvoll, wenn das möglich ist.
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Antwort #9 - 27.11.2009 um 13:02:01
 
Denn Pass musste er dieses Jahr erneuern. Weil er abgelaufen ist u weil sie eine neue Form gekriegt haben
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Antwort #10 - 27.11.2009 um 13:06:27
 
Und der alte Pass wurde eingezogen?

Dann sprich doch am Wochenende in Ruhe mit Deinem Mann und überlege, welche Beweise es für sein Leben in Mazedonien für 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 gibt. Wenn er den neuen Pass in Mazedonien bekommen hat, ist das ja schon ein Datum, an dem er dort und nicht hier war. Geht einfach Monat für Monat durch und überlegt ganz in Ruhe, was es gibt. Versucht das möglichst vollständig bis Mitte Dezember bei der ABH einzureichen.

Es ist für Euch sinnvoller, jetzt sorgfältig zu arbeiten, auch wenn es drei Wochen länger dauert als erhofft. Wenn das Visum erstmal abgelehnt wird, würde sehr viel mehr Zeit ins Land gehen, bis die Unstimmigkeiten geklärt sind.
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Antwort #11 - 27.11.2009 um 13:19:04
 
Was anderes bleibt uns nicht übrig, oder?
Worauf kommt jetzt an. Also diese Belege müssen von behörden ausgestellt werden?
Ich habe da noch ne Frage. Und zwar wissen sie bescheid über diese EU erweiterung? So viel ich weiß wird ab 19.12.2009 in Mazedonien das Visumerteilung abgeschaft, oder?
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Antwort #12 - 27.11.2009 um 13:31:50
 
@ LA

Vielleicht bekommst du über das Reisebüro, bei dem die Tickets gekauft wurden, etwas in die Hand, was dir weiterhilft oder von der Airline.

Die könnten die alten Passagierlisten noch haben. Es kann sein, dass es hierzu eine Aufbewahrungsfrist besteht, schon alleine wegen diverser Sicherheitsvorkehrungen um später nachvollziehen zu können, wer wann wohin geflogen ist.
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Antwort #13 - 27.11.2009 um 13:34:54
 
Smiley
Aha ja stimmt, da bin ich nicht drauf gekommen. Dankeschön
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Mick
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Antwort #14 - 27.11.2009 um 13:44:23
 
LA schrieb am 27.11.2009 um 13:19:04:
Und zwar wissen sie bescheid über diese EU erweiterung? So viel ich weiß wird ab 19.12.2009 in Mazedonien das Visumerteilung abgeschaft, oder? 

Das ist noch nicht offiziell. Soweit ich weiß, muss das in
Brüssel noch entschieden werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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