Aztig, warum machst du denn 2 Posts zum gleichen Thema auf? Damit ist keinem geholfen.
aztig schrieb am 26.11.2009 um 20:08:53:meine mutter hat mich mit FÜNF jahren nach DEUTSCHLAND geholt und mein STIEFVATER hat mich dann ADOPTIERT bzw. sie haben eine namensänderung durchgeführt
Ich glaube du solltest erst mal deine eigene Familiengeschichte aufklaeren, bevor du dein weiteres Vorgehen entscheidest. Ob du adoptiert wurdest oder ob nur dein Name geaendert wurde macht schon einen gewaltigen unterschied.
Wenn ein Deutscher ein Minderjaehriges Kind adoptiert, dann ist das rechtliche Ergebnis so, als ob der Mann tatsaechlich Vater des Kindes waere. Somit erhaelt das Kind in diesem Fall die deutsche Staatsbuergerschaft quasi "bei Geburt", ohne dass eine Einbuergerung notwendig ist. Falls das bei dir der Fall war, dann koenntest du vielleicht sogar schon immer Doppelstaatler gewesen sein, ohne davon gewusst zu haben.
Wurdest du hingegen NICHT adoptiert sondern EINGEBUERGERT, dann musst du feststellen ob du in diesem Prozess deine alte Staatsangehoerigkeit aufgegeben hast. (Das wird normal fuer eine Einbuergerung verlangt, aber manchmal kommt es vor, dass z.B. Minderjaehrige ihre Staatsangehoerigkeit nicht aufgeben koennen und dann unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebuergert werden.)
Somit musst du zuerst einmal feststellen, ob du vielleicht noch Phillipiner bist. Falls nicht, dann kannst du nur auf dem von Mick angesprochenen Weg zum Doppelstaatler werden:
Mick schrieb am 27.11.2009 um 07:02:22:Du musst einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen.
Aber eine solche Genehmigung wird nur beim vorliegen von sehr speziellen Gruenden erteilt.