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seit 19 jahren eigebürgert und... (Gelesen: 4.490 mal)
aztig
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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27.11.2009 um 06:41:25
 
jetzt würde ich gerne einen doppelpass beantragen aber wie?

ich habe es schon in einer anderen kategorie geschildert...wollte jetzt kein doppel post machen...

nochmal kurz...

mein mutter + mein leiblicher vater pinoys...mutter nach dt gekommen und dort auch geheiratet....mit 5 jahren hat meine mutter mich nach dt geholt...wurde dann eingebügert und habe dann auch den namen von meinem stiefvater übernommen...
und jetzt würde ich gerne einen ph. pass beantragen ohne den dt pass zu verlieren!!!...wie muss ich da jetzt vorgehen??
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 27.11.2009 um 07:01:52
 
aztig schrieb am 27.11.2009 um 06:41:25:
pinoys


da nicht alle die Terminologie kennen:

pinoy = philippinischer Staatsbürger

hge
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Mick
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Antwort #2 - 27.11.2009 um 07:02:22
 
Du musst einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsange-
hörigkeit stellen. Siehe § 25 Abs. 2 StAG und lies Dir auch die VAH zu
der Vorschrift durch.

Danke hge2001, der "Verdacht" bestand schon Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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aztig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.11.2009 um 20:08:53
 
..vorweg ich habe mir schon all die anderen threads darüber gelesen...bei mir ist es ein wenig anders, ich hoffe ihr könnt mir schnelle antworten geben.

...also meine mutter und mein richtiger vater sind pinoys, ich wurde auch auf den phillys geboren.
als meine mutter nach deutschland gekommen ist (ohne mich) hat sie einen deutschen geheiratet, mein STIEFVATER!!!
meine mutter hat mich mit FÜNF jahren nach DEUTSCHLAND geholt und mein STIEFVATER hat mich dann ADOPTIERT bzw. sie haben eine namensänderung durchgeführt, habe demnach jetzt den nachnamen von meinem stiefvater...ich wurde dann auch eingebürgert!!!!

UND JETZT möchte ich oder brauche ich damit ich auf den philippinen studieren/einen beruferlernen kann einen philippinischen PASS, wie muss ich da vorgehen?°?!?!


ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen...


Daddys' Änderung:
Ich hab' das mal an deinen anderen Thread angehängt, da es um einen Lebenssachverhalt geht... bitte keine Mehrfachposts zu einer Geschichte...
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« Zuletzt geändert: 27.11.2009 um 09:55:22 von Daddy »  
 
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pinoy Pass/Doppelpass beantragen WIE??
Antwort #4 - 26.11.2009 um 22:00:42
 
Die philippinische Botschaft (www.philippine-embassy.de) fordert im Ausland lebende Philippiner auf, sich registrieren zu lassen. Unter ‚Konsularisches’ kannst du ein Antragsformular herunterladen.

Um deine Identität und Staatsangehörigkeit nachzuweisen und überprüfen zu lassen, musst du mit den entsprechenden Unterlagen persönlich auf der Botschaft erscheinen.

Wirst du aufgrund des Ergebnisses der Überprüfung in der Botschaft registriert, bekommst du eine entsprechende Bescheinigung und kannst damit einen philippinischen Reisepass beantragen.

Ergibt die Überprüfung, dass du kein Philippiner bist, kannst du nur mit dem deutschen Reisepass auf die Philippinen einreisen.

Mono
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Stefan-TR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 27.11.2009 um 09:24:11
 
Aztig, warum machst du denn 2 Posts zum gleichen Thema auf? Damit ist keinem geholfen.

aztig schrieb am 26.11.2009 um 20:08:53:
meine mutter hat mich mit FÜNF jahren nach DEUTSCHLAND geholt und mein STIEFVATER hat mich dann ADOPTIERT bzw. sie haben eine namensänderung durchgeführt

Ich glaube du solltest erst mal deine eigene Familiengeschichte aufklaeren, bevor du dein weiteres Vorgehen entscheidest. Ob du adoptiert wurdest oder ob nur dein Name geaendert wurde macht schon einen gewaltigen unterschied.

Wenn ein Deutscher ein Minderjaehriges Kind adoptiert, dann ist das rechtliche Ergebnis so, als ob der Mann tatsaechlich Vater des Kindes waere. Somit erhaelt das Kind in diesem Fall die deutsche Staatsbuergerschaft quasi "bei Geburt", ohne dass eine Einbuergerung notwendig ist. Falls das bei dir der Fall war, dann koenntest du vielleicht sogar schon immer Doppelstaatler gewesen sein, ohne davon gewusst zu haben.

Wurdest du hingegen NICHT adoptiert sondern EINGEBUERGERT, dann musst du feststellen ob du in diesem Prozess deine alte Staatsangehoerigkeit aufgegeben hast. (Das wird normal fuer eine Einbuergerung verlangt, aber manchmal kommt es vor, dass z.B. Minderjaehrige ihre Staatsangehoerigkeit nicht aufgeben koennen und dann unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebuergert werden.)

Somit musst du zuerst einmal feststellen, ob du vielleicht noch Phillipiner bist. Falls nicht, dann kannst du nur auf dem von Mick angesprochenen Weg zum Doppelstaatler werden:
Mick schrieb am 27.11.2009 um 07:02:22:
Du musst einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen.

Aber eine solche Genehmigung wird nur beim vorliegen von sehr speziellen Gruenden erteilt.
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aztig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 28.11.2009 um 10:33:01
 
also ich wurde eingebürgert und eine namensänderung wurde druchgeführt..

ehh
wo/wie??stelle ich einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Mono schrieb am 26.11.2009 um 22:00:42:
Die philippinische Botschaft (www.philippine-embassy.de) fordert im Ausland lebende Philippiner auf, sich registrieren zu lassen. Unter ‚Konsularisches’ kannst du ein Antragsformular herunterladen.

Um deine Identität und Staatsangehörigkeit nachzuweisen und überprüfen zu lassen, musst du mit den entsprechenden Unterlagen persönlich auf der Botschaft erscheinen.

Wirst du aufgrund des Ergebnisses der Überprüfung in der Botschaft registriert, bekommst du eine entsprechende Bescheinigung und kannst damit einen philippinischen Reisepass beantragen.

Ergibt die Überprüfung, dass du kein Philippiner bist, kannst du nur mit dem deutschen Reisepass auf die Philippinen einreisen.



d.h. ich muss nach BERLIN fahren und mich persönlich melden oder wie?!?!
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 28.11.2009 um 10:42:10
 
aztig schrieb am 28.11.2009 um 10:33:01:
ich muss nach BERLIN fahren und mich persönlich melden oder wie?!?!

So sieht es auch. Steht hier auch ganz deutlich und unmissverständlich. Zwinkernd

http://www.philippine-embassy.de/bln/index.php?option=com_content&task=view&id=1...

aztig schrieb am 28.11.2009 um 10:33:01:
wo/wie??stelle ich einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Der Antrag ist bei Bundesverwaltungsamt zu stellen.

Deine Beiträge sind besser zu lesen - vorallem für die vielen ausländischen User - wenn du die GROSSBUCHSTABEN der deutschen Sprache sinnvoll und richtig - nicht wahllos - verwendest. Zwinkernd
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Ralf
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Antwort #8 - 28.11.2009 um 11:24:27
 
steini007 schrieb am 28.11.2009 um 10:42:10:
Der Antrag ist bei Bundesverwaltungsamt zu stellen.

Das gilt aber nur, wenn man im Ausland lebt. Wer in
Deutschland lebt, stellt den Antrag bei seiner Staats-
angehörigkeitsbehörde. Je nachdem, wo man wohnt,
ist das die Stadt- oder Kreisverwaltung.

Aber wie schon erwähnt wurde: Zuerst wird zu klären
sein, ob die phil. Staatsangehörigkeit noch besteht
oder nicht.
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aztig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 29.11.2009 um 12:07:17
 
danke leute, für die ganzen tipps.

@steini007

...also du meinst so ne art ortsamt??

...und klären, ob ich noch die phil. staatsbürgerschaft habe, mache ich besten beim phil. konsulat, also anrufen und nachfragen..oder wie??
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 29.11.2009 um 12:13:39
 
Zitat:
...und klären, ob ich noch die phil. staatsbürgerschaft habe, mache ich besten beim phil. konsulat, also anrufen und nachfragen..oder wie??


Die deutsche GROSS- und kleinschreibung scheint wohl an dir vorbeizugehen.  Ärgerlich

Ohne Nachfragen - am einfachsten telefonisch - wirst du wohl keinen Millimeter weiterkommen oder was denkst du?
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reinhard
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Antwort #11 - 29.11.2009 um 13:49:07
 
aztig schrieb am 29.11.2009 um 12:07:17:
...und klären, ob ich noch die phil. staatsbürgerschaft habe, mache ich besten beim phil. konsulat, also anrufen und nachfragen..oder wie??


Guck noch mal oben bei Deinen Fragen und den Antworten:

Dir scheint ja unklar, ob es eine Adoption oder eine Einbürgerung war. Vielleicht hat Dein Vater noch Unterlagen, aus denen hervorgeht, ob Du die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich oder stattdessen bekommen hast.
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aztig
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Antwort #12 - 29.11.2009 um 22:53:49
 
achso hier ist es also wichtig mit der groß und klein schreibung
ich werde jetzt darauf achten, sonst versteht man mich ja anscheineind  nicht.
sorry!

ich danke euch für die tipps die ihr mir gegeben habt.


salamat!!!
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Tippi
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Antwort #13 - 04.12.2009 um 22:40:38
 
aztig schrieb am 29.11.2009 um 22:53:49:
achso hier ist es also wichtig mit der groß und klein schreibung


Nicht nur wichtig - sondern auch höflich.
Als Deutscher sollte man sich auch der deutschen Sprache
etwas gepflegter annehmen.

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