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Auswandern - was ist zu beachten? (Gelesen: 6.422 mal)
classic
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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26.11.2009 um 22:14:54
 
Meine Frau (türksiche Nationalität mit 3jährigem Aufenthaltstitel) und ich (deutscher Staatsbürger) werden demnächst auswandern. Meine Frau kurfristig schon Mitte Dezember, ich werde Mitte März folgen.

Ich beantrage im Moment meine Arbeitsgenehmigung.

Meine Frage ist reicht es sich einfach beim Bürgeramt abzumelden oder gibt es weiteres zu beachten? Bleibt der Aufenthaltstitel weiterhin erhalten? Was ist, wenn wir uns in 5 Jahren wieder entscheiden zurückzukehren?

Wird die Krankenkasse beispielsweise automatisch von meinem jetzigen Arbeitsgeber gekündigt oder muss ich das nochmal seperat machen?

Alles andere Arbeitsvertrag, Wohnung, Handy Verträge usw... das ist alles schon erledigt.

Da ich zum ersten Mal auswandere bin ich natuerlich fuer jeden Tipp dankbar.

Gruss,
classic
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.11.2009 um 22:28:20
 
classic schrieb am 26.11.2009 um 22:14:54:
Bleibt der Aufenthaltstitel weiterhin erhalten?

Die AE würde bereits mit der Ausreise erlöschen.


Zitat:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
1. Ablauf seiner Geltungsdauer,

2. Eintritt einer auflösenden Bedingung,

3. Rücknahme des Aufenthaltstitels,

4. Widerruf des Aufenthaltstitels,

5. Ausweisung des Ausländers,

5a. Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a,

6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
...


... wobei hier bereits Nr. 6 erfüllt ist.

Mit der Beendigung deines Arbeitsverhältnis endet auch die Pflichtversicherung. Trotzdem würde ich der KK mitteilen, dass du nicht mehr in Deutschland wohnst, da man dich dann sonst freiwillig versichern würde.

classic schrieb am 26.11.2009 um 22:14:54:
Was ist, wenn wir uns in 5 Jahren wieder entscheiden zurückzukehren?

Dann müßte ein neuer Antrag auf FZF gestellt werden.

Zitat:
Da ich zum ersten Mal auswandere bin ich natuerlich fuer jeden Tipp dankbar.

Vielleicht läßt sich das bei einem Fernsehsender vermarkten. Zwinkernd
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.11.2009 um 23:41:43
 

Hilfreich könnte auch eine Kontaktaufnahme zu einer Beratungsstelle für Auswanderer sein:

http://www.bva.bund.de/nn_385530/DE/Aufgaben/Abt__II/InfostelleAuswanderungundAu...

Mono
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 27.11.2009 um 00:46:19
 
Mono schrieb am 26.11.2009 um 23:41:43:
Beratungsstelle für Auswanderer 

Das BVA bietet uebrigens eine Reihe von Heftchen an, die zu Auswanderungs-Themen von Interesse sein koennen. Des weiteren bietet die Arbeitsagentur ueber die Zentrale Auslandsvermittlung (ZAV) eine Anlaufstelle, ueber welche man Info-Material bekommt.

Ich wuerde hier empfehlen zuerst mal bei der ZAV nachzufragen. Ich habe von dort einige BVA Hefte (die ich mir vorher bestellt hatte) als getackerte Kopie bekommen. Somit haette ich mir das Geld fuer die BVA Publikation auch sparen koennen Zwinkernd
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C_Devil
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"Boardteufelchen"


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
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Antwort #4 - 27.11.2009 um 01:10:05
 
Moin classic,

Stefan-TR schrieb am 27.11.2009 um 00:46:19:
Ich wuerde hier empfehlen zuerst mal bei der ZAV nachzufragen.


Vielleicht sind hier schon ein paar nützliche Info's für dich dabei:
Übersicht über Publikationen zum Thema Leben und Arbeiten im Ausland

Alternativ hier die direkten Kontaktdaten zu den Kollegen:

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Villemombler Str. 76
D - 53123 Bonn
Tel: 0 228/ 713 - 0
Fax: 0 228/ 713 - 270 1111
ZAV@arbeitsagentur.de


Gruß
C_Devil
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Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 27.11.2009 um 15:39:04
 
Sachkundige Beratung in Auswandererangelegenheiten findest Du auch hier:

http://www.raphaels-werk.de/site/de/auswanderung.html
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classic
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 11.12.2009 um 15:25:54
 
vielen vielen dank für die hilfreichen infos und kontakte...

so bin jetzt um einiges schlauer... wgn dem aufenthaltstitel... punkt 6: wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist... ist der denn wirklich erfüllt?

ich ziehe wgn eines job angebots um... meine frau muss mir folgen weil ihr aufenthaltstitel an mich gebunden ist... dass heisst auch wenn sie hier bleiben möchte... würde das garnicht gehen... könnte man da die frist zum beispiel nicht auf ein jahr verlängern und evtl. später eine unbefristete aufenthaltsgenehmigung beantragen, die nicht mehr an mich gebunden ist?

das problem was ich halt nur sehe ist, dass wenn wir beispielsweise über weihnachten meine eltern besuchen wollen meine frau erstmal ein touristen visum beantragen müsste... und das ist immer ein sehr langwieriger prozess bei türkischen staatsbürgern...

gruss,
classic

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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 11.12.2009 um 16:32:55
 
classic schrieb am 11.12.2009 um 15:25:54:
punkt 6: wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist... ist der denn wirklich erfüllt?

Ja, es wird alles in Deutschland aufgeben. Sichtbarer kann dieser Punkt gar nicht erfüllt werden.


classic schrieb am 11.12.2009 um 15:25:54:
ich ziehe wgn eines job angebots um... meine frau muss mir folgen weil ihr aufenthaltstitel an mich gebunden ist... dass heisst auch wenn sie hier bleiben möchte... würde das garnicht gehen... 

Doch, warum nicht?

Nur durch eine Auslandstätigkeit endet nicht automatisch die eheliche LG. So ein Fall ist nicht ungewöhnlich, sollte aber im Vorfeld mit der ABH besprochen werden, damit es hier nicht zu Problemen kommt.
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classic
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i4a rocks!


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Antwort #8 - 01.02.2010 um 13:34:50
 
ok super. danke für die zahlreichen antworten. haben mich aufjedenfall aufgeklärt. Vereinbare auf jeden Fall einen Termin bei der LABO. Ich will aufjedenfall ohne großartige Komplikationen und VISA Anträge zu Weihnachten meine Eltern in Deutschland besuchen gehen können (mit meiner Frau).

Kurze Zwischenfrage: Wenn jetzt meine Frau schon drüben ist aber mich kurzfristig abholen will wird es wohl keine Probleme bei der Einreise geben oder? Ist aufjedenfall unter 6 Monate und wir sind beide noch in Deutschland gemeldet und ich bin noch nicht ausgewandert.

Gruss,
classic
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