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Heirat mit Schengenvisum? Ich deutsch, sie Ecuador (Gelesen: 6.244 mal)
steini007
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Antwort #15 - 02.12.2009 um 10:26:36
 
SchokoT schrieb am 02.12.2009 um 10:17:53:
Kann mir jemand sagen, wie ich meine Standesbeamtin davon überzeugen könnte, daß wir das nicht brauchen???

Wenn auf der Liste des OLG dieses Dokument nicht benötigt wird, hast du ja bereits die Argumentation auf der Hand oder anders gesagt würde ich die Frage stellen, warum man dieses Dokument benötigt, wenn das OLG zur Prüfung der Unterlagen auf diese Bescheinigung verzichtet.

SchokoT schrieb am 02.12.2009 um 10:17:53:
UND DA STEHT DAS AUSDRÜCKLICH NICHT DRAUF!!!!

... wird vielleicht durch den Zusatz ergänzt, dass weitere Unterlagen notwendig/verlangt werden können?
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Stefan-TR
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Antwort #16 - 02.12.2009 um 11:34:04
 
SchokoT schrieb am 02.12.2009 um 10:17:53:
Die Standesbeamtin verlangt jetzt nach Rücksprache mit dem "Standesamtbeauftragten der Ausländerbehörde", daß sie sich in meinem Ort anmeldet.

Das ist in der Tat eine etwas seltsame Forderung, was aber vermutlich an eurem Vorhaben liegt dauerhaft in Deutschland zu bleiben.

Normal kann auch jeder x-beliebige Auslaender mit Besuchs-Visum einen Deutschen in Deutschland heiraten und danach wieder in sein Heimatland zurueckkehren. In so fern ist eine Wohnsitzanmeldung in der Regel weder notwendig noch sinnvoll.

Vielleicht koennt ihr euch ja mit Standesamt und ABH auf einen Kompromiss einigen, dass ihr die Anmeldung so schnell als moeglich erledigt (ergo euch um die Beschaffung der Ecuadorianischen Bescheinigung kuemmert), waehrend das Standesamt schon mal alles zur Befreiung von der Beibringung des Ehefaehigkeitszeugnisses vorbereitet.
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SchokoT
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Antwort #17 - 02.12.2009 um 12:36:24
 
Das Problem ist, daß meine Standesbeamtin "nur" die Vertretung ist, der eigentliche Standesbeamte fällt zur Zeit aus (seine Frau ist gestorben Griesgrämig ). Sie hat damit null Erfahrungen und will (das schätze ich) alles haargenau machen. Ich kapier es auch net. Meine Verlobte sagte auch, daß es sowas nicht gibt in Ecuador. Da gibt es kein "Einwohnermeldeamt" wo man sich an- oder abmeldet. Die Standesbeamtin verlangt halt nen Nachweis, wo drauf steht, wo sie wohnt, weil sie das angeben muß und da reicht ihr das nicht, wenn wir ihr das "sagen". Ich schau auf alle Fälle mal heut Abend alle Unterlagen durch, ob wir was finden...

Also wenn das jetzt an SOWAS scheitert, dann weiß ich auch nicht mehr weiter.... Ich kann ja nichts bringen, was es nicht gibt!

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Sphynx
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Antwort #18 - 02.12.2009 um 13:12:53
 
Warum guckt man in solchen Fällen nicht als erstes bei der deutschen Botschaft des jeweiligen Landes? Die wissen meist sehr genau, welche Unterlagen für Eheschliessungen hüben wie drüben verlangt werden...

zum Beweis: http://www.quito.diplo.de/Vertretung/quito/de/04/Merkblatt__Eheschlie_C3_9Fung__...

Die Standesbeamtin wird wohl das hier sehen wollen:

"Stammdaten beim ecuad. Standesamt (Datos de filiación, entspricht in etwa
einer Meldebescheinigung)"


Also hurtig das ecuadorianische Standesamt anhauen...

Und damit du nicht erst selbst suchen musst, hier noch ein link den sich am besten deine Verlobte anguckt - da steht das ganze Procedere drin.

http://www.tramitesciudadanos.gov.ec/tramite.php?cd=24
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Antwort #19 - 02.12.2009 um 13:33:26
 
Sphynx schrieb am 02.12.2009 um 13:12:53:
Die Standesbeamtin wird wohl das hier sehen wollen:

"Stammdaten beim ecuad. Standesamt (Datos de filiación, entspricht in etwa
einer Meldebescheinigung)"


Und GENAU DIESE Bescheinigung haben wir eingereicht, übersetzt, doppelt beglaubigt (Apostillen).
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Antwort #20 - 02.12.2009 um 13:46:10
 
dann würde ich einfach eben noch einmal mit der Standesbeamtin darüber reden... Vielleicht auch den Ausdruck von der entspr. Info vorlegen unentschlossen
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Antwort #21 - 02.12.2009 um 13:49:10
 
Ich habs ihr jetzt nochmal geschrieben und den Anhang mitgeschickt. Vielen Dank für den Link Smiley Mal sehen.

Das ganze ärgert mich ja ebenfalls ein bißchen, da die Standesbeamtin und ich uns eigentlich kennen...

Aber leicht habens Angestellte der Standesämter, Ausländerbehörden usw. sicher nicht. Vorschriften sind halt Vorschriften.

Ich halt Euch weiter auf dem Laufenden!

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Antwort #22 - 02.12.2009 um 14:46:32
 
So, anscheinend hab ich sie etwas "beschwichtigen" können. Der Antrag wird voraussichtlich morgen weggeschickt, nachdem wir bei ihr vorgesprochen haben. Die Adressangabe in der Verpflichtungserklärung reicht ihr jetzt vorerst mal aus: "...mal sehen was das OLG dann macht..." (Zitat meiner Bekannten)

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SchokoT
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Antwort #23 - 15.12.2009 um 10:33:22
 
Heute sind die Papiere gekommen - und es hat alles gepaßt Smiley Smiley Smiley Smiley

Das OLG München hat wirklich schnell gearbeitet. Falls es jemanden interessiert: Am 03. Dezember wurden die Papiere verschickt - also 1,5 Wochen Dauer.

Zur Eheanmeldung muß noch ein Dolmetscher mitkommen, der nicht mit uns verwandt ist, mehr wird nicht mehr benötigt... Und für das haben wir gute Connection Zwinkernd

Letzten Freitag hatte ich ein sehr sehr gutes Gespräch mit unserem Sachbearbeiter der AB. Sie muß jetzt noch schleunigst die A1 Prüfung nachholen, dann wird Ihr ein Aufenthaltstitel ausgestellt.

Euch allen einen schönen Tag!  Augenrollen
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