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Heirat mit Schengenvisum? Ich deutsch, sie Ecuador (Gelesen: 6.234 mal)
SchokoT
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24.11.2009 um 11:10:35
 
Hallo miteinander,
ich lese hier öfters im Forum und bin schon auf viele interessante Dinge gestoßen. Vielen Dank schon mal an alle. Ich denke, jeder Fall ist anders, und ich würde jetzt mal gerne Eure Gedanken und Meinungen zu meinem Fall wissen. Auch auf die Gefahr hin, daß das Thema schon 100x diskutiert wurde.

Folgendes:
Ich habe Anfang des Jahres über Internet ein Mädel aus Ecuador kennengelernt. Wir fanden uns von Anfang an sympatisch und nach unzähligen Abenden vor dem Computer kam der Wunsch auf, uns real zu treffen. Ich machte ihr den Vorschlag, daß ich sie nach Deutschland einlade. Hab ihr die Unterlagen geschickt, doch leider wurde das Visum aufgrund eines Formfehlers beim Antrag abgelehnt. Gut dachte ich mir, dann flieg ich halt nach Ecuador. Gesagt - getan. Wir verbrachten dort 2 schöne Wochen und selbstverständlich wollte ich ihr immer noch meine Heimat zeigen. Meine Remonstration wurde stattgegeben und sie bekam doch ein Schengenvisum für 3 Monate, so daß sie zusammen mit mir zurück nach Deutschland geflogen ist. Wir verbringen seitdem eine superschöne Zeit und haben nun festgestellt, daß wir nicht mehr ohneeinander leben wollen: WIR LIEBEN UNS UND WOLLEN HEIRATEN!

Ich weiß - auch durch die Antragstellung für das Schengenvisum - daß es normalerweise nicht möglich ist! Aber dieses Vorhaben ist HIER und NICHT davor in Ecuador entstanden (wieso sollte ich jemanden heiraten, wo ich nicht weiß, ob sie sich hier wohl fühlt!?).

Nachdem ich ja berufstätig bin, hatte ich ihr kurz nach der Einreise vorgeschlagen, ob sie tagsüber nicht ein wenig Deutsch lernen möchte. Der Kurs läuft ganz gut und sie hat eine sinnvolle Beschäftigung während ich maloche. Der Anschlußkurs würde jetzt am 7. Dezember starten (Kurs 2 von 3 Teilen A1-Kurs). Ein VHS Angestellter empfahl uns jetzt, daß sie schon alleine aus gruppendynamischen Gründen den Anschlußkurs besucht.

Meine Gedanken sind jetzt folgende:
1. macht es Sinn sie zu dem weiteren Kurs anzumelden, wenn ihr Visum am 31.12. abläuft, der Kurs aber bis 1. Februar 2010 dauern würde (eine anteilige Teilnahme wäre auch möglich laut Auskunft). Der 3. und letzte Teil würde dann im Anschluß weitergehen.

2. besteht die Chance, falls alle Unterlagen nicht rechtzeitig vorhanden sind (das OLG muß noch ein Heiratsfähigkeitszeugnis ausstellen und das soll ja 3-6 Wochen dauern, die Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde mit den Apostillen sind unterwegs), daß ihr Visum auch aufgrund dessen verlängert wird, wenn man mit dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde (heute schon?) redet und sagt, man wolle heiraten? Könnte er dann auf das FZF-Visum verzichten und eine "Fiktionsbescheinigung" ausstellen bis wir baldigst verheiratet sind und dann eine AE ausstellen?

Ich weiß, daß sie in Ecuador nur dieses FZF Visum bekommt, wenn sie die Deutsch A1-Prüfung hat, und das wär ja wesentlich schwieriger zu erlangen in Ecuador (sie wohnt ca. 1,5 Stunden von Guayaquil entfernt). Ich kann hier mit ihr üben, so wie wir das jetzt schon machen.

3. Wie schnell geht ein FZF-Visum, falls der Sachbearbeiter doch darauf besteht, aber dafür eine Vorabzustimmung ausstellt? Wenn das recht schnell geht, und sie könnte nach 2 Wochen oder so wieder zurück kommen, dann würde es durchaus ja Sinn machen, daß sie den Deutschkurs HIER weitermacht...

Natürlich kommt bei der ganzen Sache nicht nur die Tatsache hinzu, daß ich sehr sehr traurig wäre, sie eine zeitlang nicht zu sehen, sondern auch noch der Faktor Geld. Die Flüge hin und her plus Reise zum Konsulat nach Quito würde sicher mehr als 2.000 Euro verschlingen. Ich verdiene gut, sorge für uns beide, habe ein Haus geerbt, aber um 2.000 Euro zu sparen muß ich trotzdem lange arbeiten!

Ich würde mich freuen, wenn ich ein paar konstruktive Antworten bekomme, oder vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht.

Ganz lieben Dank! Ich hoff mal, ich hab nix vergessen Zwinkernd

SchokoT
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reinhard
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Antwort #1 - 24.11.2009 um 12:03:43
 
Problem ist: Mit dem Antrag auf ein schengen-Visum hat sie der Ausreise schon zugestimmt – der Zug ist (fast) abgefahren.

Ihr könnt natürlich versuchen, die ABH davon zu überzeugen, dass die Antragstellung korrekt war und die Pläne zum Hierbleiben erst später entstanden sind. Da das "alle" behaupten, wird sie damit leicht in einen bestimmten "Topf" sortiert.

Also: Heiraten geht, wenn es in der Zeit klappt. AE für Sprachkurs, Hierbleiben als Ehefrau etc. ist schwierig.

Voraussetzung für eine AE ist Pass, Heiratsurkunde, D-Visum (FZF-Visum) und A1-Zertifikat. Wenn eines davon fehlt, lohnt sich die Diskussion bei der ABH. Wenn zwei oder drei Voraussetzungen fehlen, lohnt es sich meistens nicht.

Aber es schadet auch nicht. Ihr könnt hingehen und es versuchen. Ihr müsst aber damit rechnen, dass die ABH ihr keine Extra-Wurst brät, sondern das normale Verfahren eingehalten haben möchte.

(Auch für einen Sprachkurs braucht sie ein D-Visum, für ein Studium braucht sie ein D-Visum etc. pp. Das ist einfach ein anderes Visum-Verfahren – Besuchsvisum mit Ausreisezusage / C-Visum ["Schengen-Visum"] bearbeitet die Botschaft alleine. "Bleibe-Visum" ohne Ausreisezusage bearbeitet die ABH.)
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Stefan-TR
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Antwort #2 - 24.11.2009 um 12:53:36
 
SchokoT schrieb am 24.11.2009 um 11:10:35:
1. macht es Sinn sie zu dem weiteren Kurs anzumelden, wenn ihr Visum am 31.12. abläuft

Sicherlich, wenn du schreibst, dass sie auch nur einen Teil vom Kurs ablegen kann, dann verliert ihr ja nichts, selbst wenn sie zurueck muss. Und je schneller sie Deutsch lernt, desto besser.

SchokoT schrieb am 24.11.2009 um 11:10:35:
2. besteht die Chance, falls alle Unterlagen nicht rechtzeitig vorhanden sind, daß ihr Visum auch aufgrund dessen verlängert wird

Einen Rechtsanspruch darauf haettet ihr in keinster Art und weise. Selbst wenn ihr es schafft noch waehrend der Visums-Gueltigkeit zu heiraten kann die ABH auf einer Nachholung des FZF Verfahrens bestehen.

Aber wenn ihr schon fruehzeitig den Dialog mit der ABH sucht und einen entgegenkommenden SB habt, dann habt ihr vielleicht Glueck. Seid aber auch gleich von vorneherein bereit Kompromisse einzugehen. So ist z.B. eine Vorabzustimmung schon ein grosser Gewinn den es nicht bei allen ABHs gibt.

SchokoT schrieb am 24.11.2009 um 11:10:35:
3. Wie schnell geht ein FZF-Visum, falls der Sachbearbeiter [...] dafür eine Vorabzustimmung ausstellt?

Schnell. Das kann dann in weniger als 1 Woche erledigt werden.

reinhard schrieb am 24.11.2009 um 12:03:43:
Auch für einen Sprachkurs braucht sie ein D-Visum, für ein Studium braucht sie ein D-Visum etc. pp

Nur zur Info: Fuer einen Sprachkurs braucht man nur dann ein D Visum, wenn der Kurs laenger als 90 Tage geht. Wer ein 90 Tage C Visum bekommt (bekommt nicht unbedingt jeder!) darf damit natuerlich auch 90 Tage Sprachkurs machen, wenn er lustig ist.
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Mikael321
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Antwort #3 - 24.11.2009 um 14:36:18
 
reinhard schrieb am 24.11.2009 um 12:03:43:
A1-Zertifikat. Wenn eines davon fehlt, lohnt sich die Diskussion bei der ABH. Wenn zwei oder drei Voraussetzungen fehlen, lohnt es sich meistens nicht.

§ 30.1.2.3.1 Kann die Aufenthaltserlaubnis in diesen Fällen nur deshalb nicht erteilt werden, weil einfache Deutschkenntnisse noch nicht vorliegen, ist der Antragsteller zum Integrationskurs zu verpflichten und kann das Verfahren ausgesetzt werden, damit der Antragsteller im Rahmen des Integrationskurses - zunächst - das Sprachniveau A 1 erwerben kann.

Also auch bei fehlenden A1 und FZV Visum , kann sich die Diskussion lohnen.

Und eine Eheschließung muss auch nicht Monate dauern. Es gibt durchaus Behörden / Gerichte , die schnell arbeiten.

Zb. beim OLG Hamm und einem einfach gelagerten Fall, dauert die Befreiung vom Ehehfähigkeitszeugnis in der Regel nicht länger, als 2 Wochen. ( 10 Werktage )

Wurde die Ehe in Deutschland geschlossen , ist das Ermessen ( § 39 ) in der Regel positiv auszuüben . ( da der Anspruch auf die AE, im Inland entstanden ist )

Bei Eheschließungen zb. in DK , könnte man sogar Glück ( § 39 ) in RP und NRW haben. ( Wegen aktueller Rechtssprechung )

Michael
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SchokoT
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Antwort #4 - 24.11.2009 um 15:02:06
 
Wow, das ging ja superschnell mit den Antworten. Da sind ja recht aufmunternde Sätze dabei, die auf ein "Weihnachtswunder" hoffen lassen.

Aber natürlich sind wir kompromissbereit Smiley
Uns wäre es schon wichtig, daß sie HIER den Deutschkurs fertig bringt, und dann noch weiter hinaus, damit für sie das Leben und Arbeiten einfacher ist.

Seh ich das richtig: Es lohnt sich also, vorher schon das Gespräch mit dem SB zu suchen?!

Das Ehefähigkeitszeugnis würde vom OLG München ausgestellt werden. Wie schnell die arbeiten weiß ich leider nicht. Die Übersetzung der Papiere müßte ziemlich schnell gehen, das macht nämlich eine Bekannte einer Freundin von mir (die ist anerkannte Übersetzerin).

Ihr dürft gern weiter posten! Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!!!

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Mick
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Antwort #5 - 24.11.2009 um 15:11:57
 
Mikael321 schrieb am 24.11.2009 um 14:36:18:
Bei Eheschließungen zb. in DK , könnte man sogar Glück ( § 39 ) in RP und NRW haben. ( Wegen aktueller Rechtssprechung )

Da möchte ich eindämmen um falsche Hoffnungen zu vermeiden.
Die Rechtssprechung z.B. des 18. Senates des OVG NRW ist älter
als die VwV. Von daher dürften sich die ABHen nicht mehr danach
richten.


Mikael321 schrieb am 24.11.2009 um 14:36:18:
Wurde die Ehe in Deutschland geschlossen , ist das Ermessen ( § 39 ) in der Regel positiv auszuüben . ( da der Anspruch auf die AE, im Inland entstanden ist ) 

Du müsstest Dich entscheiden. Entweder besteht Ermessen, oder
es besteht ein Anspruch. § 39 ist übrigens keine Norm, die der Be-
hörde ein Ermessen einräumt. Da geht es darum, wann der Aus-
länder quasi in seinen (Ermessens-)Erwägungen entscheiden kann,
ob er die AE im Inland beantragt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #6 - 24.11.2009 um 19:04:21
 
SchokoT schrieb am 24.11.2009 um 15:02:06:
Das Ehefähigkeitszeugnis würde vom OLG München ausgestellt werden.


Das Ehefähigkeitszeugnis sollte im Heimatland ausgestellt werden. Das OLG kann nur von der Beibringung eines solches befreien, wenn es sowas im Heimatland nicht gibt.

SchokoT schrieb am 24.11.2009 um 15:02:06:
Seh ich das richtig: Es lohnt sich also, vorher schon das Gespräch mit dem SB zu suchen?!


Da du von der ABH die einzigen verbindlichen Auskünfte bekommst, ist aus meiner Sicht ein frühzeitger Kontakt sinnvoll.

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erne
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Antwort #7 - 24.11.2009 um 22:12:55
 
SchokoT schrieb am 24.11.2009 um 15:02:06:
Das Ehefähigkeitszeugnis würde vom OLG München ausgestellt werden. Wie schnell die arbeiten weiß ich leider nicht


Meine Erfahrung war mit dem OLG München war ebenfalls ca. 2-3 Wochen.
Also sehr schnell, und es war um Ende Oktober rum (aber nicht 2009 Smiley )

SchokoT schrieb am 24.11.2009 um 15:02:06:
Die Übersetzung der Papiere müßte ziemlich schnell gehen, das macht nämlich eine Bekannte einer Freundin von mir (die ist anerkannte Übersetzerin)

auch bei einer unbekannten Übersetzerin kann sowas schnell '(2 Tage) gehen, aber so ist es sicherer.
Deine Bekannte sollte bei Gerichten zugelassen sein mit entsprechendem Siegel.

Ich gehe davon aus, dass Ihr bereits beim Standesamt wart.
Nun, da bekommt ihr alle infos, die nötig sind. Anforedrungen an Dokumente sind von Standesamt zu Strandesamt verschieden. Wenn das Standesamt nicht ausgelastet ist, kann ein Eheschliessungstermin sehr sehr
schnell gehen.

SchokoT schrieb am 24.11.2009 um 11:10:35:
aber um 2.000 Euro zu sparen muß ich trotzdem lange arbeiten!


und erst die Steuerklasse 3, wenn Ihr in diesem Jahr heiraten und sie die AE bekommen würde.


meine persönliche Einschätzung:
Wahrscheinlichkeit, dass ihr noch dieses Jahr heiraten könnt, ist recht hoch (aber abhängig von der Verfügbarkeit aller erforderlichen Dokumenten).
Dass sie aber gleich eine AE bekommt, ist nicht sehr wahrscheinlich.



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« Zuletzt geändert: 24.11.2009 um 22:23:44 von erne »  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #8 - 25.11.2009 um 01:20:50
 
Mikael321 schrieb am 24.11.2009 um 14:36:18:
Bei Eheschließungen zb. in DK , könnte man sogar Glück ( § 39 ) in RP und NRW haben.

Da der TS seinen Wohnort im bayerischen Einzugsbereich hat, ist dieser "Tipp" nicht zu befürworten, sondern eher schädlich, da er sich damit den Weg für die AE seiner Frau völlig verbaut und die Heimreise zum Nachholen des Visumsverfahren angesagt ist.

Das Bayerische OVG sieht aber auch bei Falschangaben im Visumsverfahren einen Anspruch auf eine AE.
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Antwort #9 - 25.11.2009 um 09:47:15
 
Mick schrieb am 24.11.2009 um 15:11:57:
Die Rechtssprechung z.B. des 18. Senates des OVG NRW ist älter
als die VwV. Von daher dürften sich die ABHen nicht mehr danach
richten.
Ich schrieb ja auch, das man Glück haben könnte . Richter ändern nicht gerne ihre Meinung.

Mick schrieb am 24.11.2009 um 15:11:57:
Du müsstest Dich entscheiden. Entweder besteht Ermessen, oder es besteht ein Anspruch. § 39 ist übrigens keine Norm, die der Behörde ein Ermessen einräumt.
Ist schon klar. Wurde die Ehe in Deutschland geschlossen, und der Anspruch auf eine AE entsteht damit im Inland, ist die AE zu erteilen. Gibt es Gründe gegen die AE ( zb. das Visum wurde mit falschen Angaben erschlichen ), ist die AE nicht zu erteilen.

Bei der Handhabung aber, gibt es von ABH zu ABH deutliche Unterschiede. Die eine ABH gibt quasi immer ein AE, wenn in D. geheiratet wurde.

Die andere unterstellt quasi in jedem Fall ein Visa Missbrauch, und gibt die AE nicht.

Das meinte ich mit Ermessen . Rechtlich ist der Begriff natürlich ebenso falsch, wie der Begriff willkürlich. Ich hätte vielleicht den Begriff liberaler verwenden sollen.

Michael


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Antwort #10 - 25.11.2009 um 09:55:14
 
Mikael321 schrieb am 25.11.2009 um 09:47:15:
Gibt es Gründe gegen die AE ( zb. das Visum wurde mit falschen Angaben erschlichen ), ist die AE nicht zu erteilen. 

Doch!

Der TS wohnt im Münchner Zuständigkeitsbereich und da hat der 10. Senat des Bayerischen VGH ganz klar Stellung bezogen.

http://www.la-by.bayern.de/documents/10a853b.pdf

Die AE ist auch bei Falschangaben im Visumsverfahren zu erteilen.

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Antwort #11 - 26.11.2009 um 13:32:23
 
Also nochmal recht herzlichen Dank für die zahlreichen Tipps Smiley
Hilft uns echt weiter!!!!

Jetzt heißt es eh erst mal warten auf die Papiere. Hoffe, die kommen bald - und dann ab zum Standesamt um den Antrag ans OLG schicken zu können.

Nächste Woche wollen wir dann bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Wir hoffen, wir erwischen unseren Sachbearbeiter an einem guten Tag Zwinkernd

Ich halt Euch mal auf den laufenden!

Grüße
SchokoT
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Antwort #12 - 26.11.2009 um 16:05:18
 
SchokoT schrieb am 26.11.2009 um 13:32:23:
Nächste Woche wollen wir dann bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Wir hoffen, wir erwischen unseren Sachbearbeiter an einem guten Tag Zwinkernd

Wenn Ihr freundlich auftretet und nicht polternd (wie der sprichwörtliche Elephant im Porzelanladen) und zudem ehrlich seid, dann wird der SB i.d.R. auch freundlich sein ... der Ton macht eben die Musik.
Diese Erfahrung haben wir und auch der Großteil unserer Freunde (binationale Paare) gemacht.
Also keine Panik  Zwinkernd
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Lernen, ohne zu denken, ist eitel; denken, ohne zu lernen, gefährlich.

Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
 
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Antwort #13 - 30.11.2009 um 10:24:16
 
Hurra, am Samstag sind die Papiere aus Ecuador eingetroffen (Postlaufzeit 8 Tage). Das ging ja fix Smiley

Heut treff ich mich mit meiner Übersetzerin.

Grüße
SchokoT

@ Ludger: Bitte schicken Sie mir nochmal eine Email an C-Ice@gmx.net. Danke
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Antwort #14 - 02.12.2009 um 10:17:53
 
So, die ersten Probleme treten auf:

Die Unterlagen sind übersetzt. Die Standesbeamtin verlangt jetzt nach Rücksprache mit dem "Standesamtbeauftragten der Ausländerbehörde", daß sie sich in meinem Ort anmeldet. Das wäre ja soweit kein Problem, wenn sie nicht eine Meldebescheinigung aus Ecuador (natürlich übersetzt in deutsch) verlangen würde!!! Das dauert erstens ewig, bis wir die hätten, und zum anderen gibt es ein Informationsblatt vom OLG, welche Unterlagen zur Heirat notwendig sind, UND DA STEHT DAS AUSDRÜCKLICH NICHT DRAUF!!!!

Kann mir jemand sagen, wie ich meine Standesbeamtin davon überzeugen könnte, daß wir das nicht brauchen???

Bitte dringend, es eilt unentschlossen

Grüße

SchokoT
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