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Brite in Deutschland möchte Frau aus Ukraine heiraten (Gelesen: 4.789 mal)
Themen Beschreibung: Brite in Deutschland möchte Frau aus Ukraine heiraten
dosgoys
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i4a rocks!


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17.11.2009 um 23:03:16
 
Hallo erst einmal,

denke der Titel sagt eigentlich das meiste schon aus. Aber hier die ganze Geschichte.

Ich selber bin britischer Staatsbürger und wohne seit über 30 Jahren hier in Deutschland. Ich war auch schon mal mit einer deutschen Frau verheiratet allerdings seit April 2005 offiziel geschieden. Nun habe ich eine Frau aus der Ukraine kennengelernt. Ich habe sie auch schon in der Ukraine besucht und wenn nicht irgendwas unvorhergesehenes passiert, sollte sie mich demnächst auch besuchen kommen können.
Daran erkennt man, daß meine Frage doch schon weit in die Zukunft zielt und ich gebe zu, daß ich noch nicht weis, ob ich die Antwort benötigen werde. Aber ich möchte mich halt schon mal vorab erkundigen, was so alles auf mich zukommen könnte.
Wenn diese Frau und ich heiraten möchten, was müssten wir alles beachten?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Lieben Gruß
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Stefan-TR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 18.11.2009 um 00:20:03
 
dosgoys schrieb am 17.11.2009 um 23:03:16:
Wenn diese Frau und ich heiraten möchten, was müssten wir alles beachten? 

Das kommt ganz und gar drauf an in welchem Land ihr heiraten wollt. Der erste Anlaufpunkt in dieser Frage ist immer das Standesamt an dem geheiratet werden soll.

Verschiedene Standesaemter haben hier unterschiedliche Anforderungen, so dass dir aus der Ferne kein ernsthafter Rat zu den geforderten Dokumenten/Nachweisen gegeben werden kann.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.11.2009 um 16:36:13
 
dosgoys schrieb am 17.11.2009 um 23:03:16:
Wenn diese Frau und ich heiraten möchten, was müssten wir alles beachten?


Deine Scheidung ist auch im Vereinigten Königreich wirksam?

Als Frau eines Briten hätte die Ukrainerin Deines Herzens das Privileg, vor der Visumserteilung nicht erst zertifizierte Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen zu müssen.

Gruß, ULF
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dosgoys
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: britisch
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Antwort #3 - 19.11.2009 um 21:57:09
 
@ Stefan,

wie gesagt, da es noch Zukunftsmusik ist, hab ich mir da noch keine wirklichen Gedanken gemacht. Deutschland oder Ukraine kämen meiner Meinung nach in Frage. Großbrittanien würde ich als sehr unwarscheinlich einstufen.

@Ulf
Heirat und Scheidung hier in Deutschland, wieso sollte die nicht im Vereinigten Könnigreich wirksam sein? Oder muss ich da auch noch was machen? Kam mir bisher ehrlich gesagt nicht in den Sinn, aber ggf. wäre da Aufklärungsarbeit bei mir vonnöten....
Und was hat es mit den von Dir angesprochenen Deutschkenntnissen auf sich? Sie kann schon ein wenig deutsch, wobei sie als englisch Lehrerin sich natürlich hauptsächlich mit mir auf english unterhält.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.11.2009 um 23:02:32
 
ulf schrieb am 18.11.2009 um 16:36:13:
Deine Scheidung ist auch im Vereinigten Königreich wirksam?

Da hier EU-Staaten betroffen sind, bedarf es keines besonderen Anerkennungsverfahrens.
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Ehe/seite__ausl__...
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 20.11.2009 um 12:23:42
 
dosgoys schrieb am 19.11.2009 um 21:57:09:
Deutschland oder Ukraine kämen meiner Meinung nach in Frage.
Deutschland als Heiratsland,würde ich vergessen. Da brauchst du dann ein Heiratsvisum und das bedeutet viel Bürokratie Aufwand . Dann wird noch ein A1 von deiner Frau verlangt werden, da EU Recht, vor der Eheschließung nicht greift.

Heirat in der UA. Dann geht ihr mit der Hochzeitsurkunde zur Deutschen Botschaft, und beantragt ein Visum nach 2004/38/EG. Wie oben schon geschrieben, dürfen an die Dokumente keine besonderen Ansprüche gestellt werden. Außerdem, ist das Visum UMGEHEND zu erteilen. ( Also schnell )

Soll der Nachzug auf dem Landweg erfolgen, braucht ihr auch die Deutsche Botschaft nicht. Ihr fahrt einfach zur Polnischen Grenze, und verlangt Einlass in die EU. Das Visum wird dann an der Grenze erteilt.

Hier der Polnische Gesetzestext dazu :

...

Nachdem ihr in Deutschland seid, einfach deine Frau beim EWO Amt anmelden, und bei der ABH eine Freizügigkeitskarte ausstellen lassen. Das war es.

Oder wenn deine Frau ein Besuchsvisum bekommen sollte, würde ich in Dänemark heiraten. ( Wenig Bürokratie und schnell deshalb mein Favorit ) Nach der Rückkehr nach Deutschland, wieder zur ABH und Ewo Amt.

Michael

PS: Noch ein Tip am Rande. Wenn ihr es noch vor dem 31.12 schafft, zu heiraten, und deine Frau den Wohnsitz in Deutschland nimmt, gibt es für das ganze  Jahr 2009 rückwirkend Steuerklasse 3 ! Das kann dann schon ein paar Tausend Eu ausmachen, und reicht vielleicht für eine schöne Hochzeitsreise. Also IMHO eine Überlegung wert !

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« Zuletzt geändert: 20.11.2009 um 12:34:09 von Mikael321 »  
 
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dosgoys
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Antwort #6 - 22.11.2009 um 18:34:48
 
Vielen lieben Dank für euere Antworten!

und Michael, wie ich oben schrieb, ist die angedachte Heirat noch Zukunftsmusik, das wird also nichts bis zum 31.12.2009...
aber danke für den Hinweis, vielleicht ja 31.12.2010....

weis denn vielleicht jemand wie es aussehen würde, wenn wir in GB heiraten würden? Vermute ähnlich wie hier in D, aber fragen kann man ja mal.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 22.11.2009 um 18:40:38
 
Zitat:
weis denn vielleicht jemand wie es aussehen würde, wenn wir in GB heiraten würden? Vermute ähnlich wie hier in D, aber fragen kann man ja mal.

Am besten bei einem Standesamt deines Vertrauens in GB nachfragen. Für GB bräuchte ein eigenes Visum, da sie mit einem Schengen Visum nicht nach GB reisen darf.

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 22.11.2009 um 23:33:31
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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dosgoys
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Antwort #9 - 23.11.2009 um 23:20:03
 
@Steini, ja das würde ich sowieso vorher machen, aber da GB nicht gerade um die Ecke von hier liegt, dachte ich schau erst mal was hier so an wissen vorhanden ist. Ich gehe sowieso lieber etwas informiert dahin als total ahnungslos.
Aber Danke dennoch.
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Svitanok
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Antwort #10 - 18.06.2011 um 09:18:03
 
Mikael321 schrieb am 20.11.2009 um 12:23:42:
Hier der Polnische Gesetzestext dazu :

...

Hallo,
ist zwar ein älteres Thema aber evtl. hat doch jemand eine Ahnung
ob dies noch aktuell ist.
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