Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
ALG II - Eingliederungskurs trotz Sprachkurs? (Gelesen: 4.249 mal)
Edgemaster
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 71

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag ALG II - Eingliederungskurs trotz Sprachkurs?
15.11.2009 um 13:43:04
 
Hallo,

meine frisch verheiratet Frau ist von der ABH verpflichtet worden einen Sprachkurs (der nachmittags stattfindet) zu absolvieren… das sehen wir als sehr sinnvoll an…

Nun haben wir zur Unterstützung noch ALG II für sie beantragt… und die Arbeitsagentur verlangt nun noch eine berufliche Eingliederungsmaßnahme… die zur gleichen Zeit stattfindet (nur morgens)… das sehen wir als nicht sinnvoll an… denn wir denken sie solle erstmal ihre Deutsch lernen und dann das „Start-Paket“ der Arbeitsagentur besuchen… sie wird da ja erstmal gar nichts verstehen… und das schlimme, sie muss ja auch fleißig deutsch lernen, also in der Zeit in der sie keinen Unterricht hat… das kann sie dann aber nicht, wenn sie morgens zu der Eingliederungsmaßname geht…

Die Frau bei der Arbeitsagentur erklärte uns aber, sie müsse dahin, sonst bekäme sie natürlich keine Leistungen…

Wie ist die Rechtslage?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II - Eingliederungskurs trotz Sprachkurs?
Antwort #1 - 15.11.2009 um 14:13:39
 
Edgemaster schrieb am 15.11.2009 um 13:43:04:
Hallo,

meine frisch verheiratet Frau ist von der ABH verpflichtet worden einen Sprachkurs (der nachmittags stattfindet) zu absolvieren… das sehen wir als sehr sinnvoll an…

Nun haben wir zur Unterstützung noch ALG II für sie beantragt… und die Arbeitsagentur verlangt nun noch eine berufliche Eingliederungsmaßnahme… die zur gleichen Zeit stattfindet (nur morgens)… das sehen wir als nicht sinnvoll an… denn wir denken sie solle erstmal ihre Deutsch lernen und dann das „Start-Paket“ der Arbeitsagentur besuchen… sie wird da ja erstmal gar nichts verstehen… und das schlimme, sie muss ja auch fleißig deutsch lernen, also in der Zeit in der sie keinen Unterricht hat… das kann sie dann aber nicht, wenn sie morgens zu der Eingliederungsmaßname geht…

Die Frau bei der Arbeitsagentur erklärte uns aber, sie müsse dahin, sonst bekäme sie natürlich keine Leistungen…

Wie ist die Rechtslage?


Wenn sich die beiden Kurse zeitlich nicht gegenseitig ausschließen und einander zu Vollzeit ergänzen, dann mag es tatsächlich an der Unzumutbarkeit fehlen.

Da die Aufdrängung von Kursen zur Unzeit dennoch eine Verschwendung öffentlicher Mittel sein kann, würde ich mit dem Abteilungsleiter in der AA Rücksprache halten, ob der Eingliederungskurs verschoben werden sollte.

Nach § 3 Abs. 2b SGB II hat der Integrationskurs Vorrang.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II - Eingliederungskurs trotz Sprachkurs?
Antwort #2 - 15.11.2009 um 15:36:31
 
Edgemaster schrieb am 15.11.2009 um 13:43:04:
und die Arbeitsagentur verlangt nun noch eine berufliche Eingliederungsmaßnahme

Es müßte in einer EGV geregelt sein, um welche Art von Maßnahme es geht.

Die SB hätte durchaus die Möglichkeit den I-Kurs als EGV aufzunehmen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Edgemaster
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 71

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II - Eingliederungskurs trotz Sprachkurs?
Antwort #3 - 15.11.2009 um 15:38:29
 
Ich hatt schon mit der Sachbearbeiterin gesprochen, diese gab mir recht argumentierte jedoch das es eine Anweisung von oben war. Wo kann man solche Resourcenverschwendungen reklamieren?

Fehlt nicht prinzipiell dafür die Rechtsgrundlage? Meine frau hat ALG II noch nicht mal genehmigt bekommen, da noch Unterlagen nachgereicht werden müssen, dennoch wird sie jetzt schon für die Maßnahme verpflichtet.

Übrigens ist der Sprachkurs schon vollzeit, zwar findet dieser nur halbtags statt, jedoch muss der Unterricht auch nachbgearbeitet werden... Ein Hochschulstudium ist ja generell auch als Vollzeitstudium zu betrachten , obwohl die reine Vorlesungszeit meist unter 20 Wochenstunden liegt...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Edgemaster
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 71

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II - Eingliederungskurs trotz Sprachkurs?
Antwort #4 - 15.11.2009 um 15:43:41
 
steini007 schrieb am 15.11.2009 um 15:36:31:
Es müßte in einer EGV geregelt sein, um welche Art von Maßnahme es geht.

Die SB hätte durchaus die Möglichkeit den I-Kurs als EGV aufzunehmen.


Ja der Sprachkurs ist auch als Eingliederungsmaßnahme aufgenommen worde, daher vestehe ich nicht, das sie noch eine weitere Eingliederungsmaßnahme bekommt, alles auf einmal gibt doch gar keinen Sinn...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II - Eingliederungskurs trotz Sprachkurs?
Antwort #5 - 15.11.2009 um 15:48:36
 
Moin,

Edgemaster schrieb am 15.11.2009 um 15:38:29:
Ich hatt schon mit der Sachbearbeiterin gesprochen, diese gab mir recht argumentierte jedoch das es eine Anweisung von oben war. Wo kann man solche Resourcenverschwendungen reklamieren?


Nach Wahl, so es sich denn um eine ARGE handelt, bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Bundesministerium, Abt. II oder IV. Vgl. http://www.bmas.de/portal/37886/property=pdf/organigramm__geschaeftsbereich__bma...
Durchschlag an http://www.bamf.de/cln_101/SharedDocs/Anlagen/DE/DasBAMF/Downloads/Sonstige/orga... Referat 320. Hinweis auf den gesetzlichen Vorrang nach Abs. 2b.

Gruß, ULF 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II - Eingliederungskurs trotz Sprachkurs?
Antwort #6 - 15.11.2009 um 16:15:26
 
Edgemaster schrieb am 15.11.2009 um 15:38:29:
Wo kann man solche Resourcenverschwendungen reklamieren? 

Du könntest dich an das Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg wenden.

Edgemaster schrieb am 15.11.2009 um 15:38:29:
Fehlt nicht prinzipiell dafür die Rechtsgrundlage? Meine frau hat ALG II noch nicht mal genehmigt bekommen, da noch Unterlagen nachgereicht werden müssen, dennoch wird sie jetzt schon für die Maßnahme verpflichtet.

Nein, da hier § 64 SGB I zu berücksichtigen ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sailor
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 154

troisdorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
troisdorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II - Eingliederungskurs trotz Sprachkurs?
Antwort #7 - 24.11.2009 um 20:16:06
 
Edgemaster schrieb am 15.11.2009 um 15:38:29:
Ich hatt schon mit der Sachbearbeiterin gesprochen, diese gab mir recht argumentierte jedoch das es eine Anweisung von oben war. Wo kann man solche Resourcenverschwendungen reklamieren?

Fehlt nicht prinzipiell dafür die Rechtsgrundlage? Meine frau hat ALG II noch nicht mal genehmigt bekommen, da noch Unterlagen nachgereicht werden müssen, dennoch wird sie jetzt schon für die Maßnahme verpflichtet.

Übrigens ist der Sprachkurs schon vollzeit, zwar findet dieser nur halbtags statt, jedoch muss der Unterricht auch nachbgearbeitet werden... Ein Hochschulstudium ist ja generell auch als Vollzeitstudium zu betrachten , obwohl die reine Vorlesungszeit meist unter 20 Wochenstunden liegt...


Naja, das kann man ganz auch anders sehen.

Nach SGB II besteht die Verpflichtung für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ALLES zu tun um die Hilfebedürftigkeit schnellstmöglich zu beenden oder zu verringern, und ein Integrationskurs ist sicher keine Vollzeitmaßnahme und auch nicht mit einem Studium zu vergleichen.

Es gibt auch Eingliederungsmaßnahmen die speziell für Migranten konzipiert sind und auch mit geringen Deutschkenntnissen gibts ein paar Möglichkeiten einen Job zu finden, wenn auch natürlich nicht die Besten z.B. Putzjobs und vielleicht erstmal nur in Teilzeit/geringfügig. A1 Kenntnisse sind ja wohl bereits vorhanden.  Mein Partner z.B. macht auch parallel zum Integrationskurs ein Praktikum hat insgesmt eine 6 Tage Woche, um möglichst schnell in den Job zu kommen, allerdings leben wir auch nicht von staatlichen Tranferleistungen.

Der Träger wird auch schon im eigenen Interesse darauf achten, daß es möglichst keine Fehlzuweisungen gibt, da er eine bestimmte Vermittlungquote erreichen soll. Mit dem Abschluß der EGV hat die ARGE ja schon grundsätzlich den ALGII Anspruch bestätigt, die Leistungen werden ja auch rückwirkend ab Antragstellung gezahlt, damit besteht auch jetzt schon eure Verpflichtung zur Mitwirkung. Bei U25 jährigen hat die ARGE sogar die gesetzliche Verpflichtung sofort bei Antragstellung eine Integrationsmaßnahme anzubieten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II - Eingliederungskurs trotz Sprachkurs?
Antwort #8 - 25.11.2009 um 00:44:51
 
sailor schrieb am 24.11.2009 um 20:16:06:
Mit dem Abschluß der EGV hat die ARGE ja schon grundsätzlich den ALGII Anspruch bestätigt,

Das ist noch lange keine Anspruchsbestätigung, sondern wer bereits Sozialleistungen beantragt, soll an Fördermaßnahmen teilnehmen.

sailor schrieb am 24.11.2009 um 20:16:06:
die Leistungen werden ja auch rückwirkend ab Antragstellung gezahlt

Nach dem Gesetz nicht ALG II Leistungen, sondern Leistungen nach SGB XII. Diese aber setzen aber keine Fördermaßnahmen voraus, wie sie in SGB II gefordert werden, womit sich hier ein gewisser Widerspruch breit macht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Edgemaster
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 71

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II - Eingliederungskurs trotz Sprachkurs?
Antwort #9 - 03.12.2009 um 10:26:09
 
D.h. im Falle eines Arbeitsverhältnisses wäre der Integrationskurs als zweitrangig zu betrachten?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II - Eingliederungskurs trotz Sprachkurs?
Antwort #10 - 03.12.2009 um 12:59:12
 
Edgemaster schrieb am 03.12.2009 um 10:26:09:
D.h. im Falle eines Arbeitsverhältnisses wäre der Integrationskurs als zweitrangig zu betrachten?

Im Falle eines Arbeitsverhältnisses fehlen die Voraussetzungen einer EGV, was aber nicht heißt, dass die ABH im Rahmen des AufenthG den I-Kurs vorschreibt.

Von Zweitrangigkeit würde ich hier noch nicht sprechen. Sofern es aufgrund des Arbeitsverhältnisses zeitlich unmöglich ist, den I-Kurs zu besuchen, wäre das natürlich zu berücksichtigen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema