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Meine Rechte bei der Trennung (Gelesen: 1.461 mal)
Irinka
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i4a rocks!


Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Meine Rechte bei der Trennung
13.11.2009 um 15:46:33
 
Hallo!

Jetzt was, was nicht so angenehm ist, muss aber fragen!
Ich bin seit März 2009 mit einem Deutschen Mann verheiratet, bin seit Mai in Deutschland und habe also meine erste Aufenthaltstittel und Arbeitsgenehmigung für ein Jahr!
Und es hat sich jetzt herausgestellt dass der ganze Aufwand für die Katz war, weil mein Ehemann keine Lust hat!
Muss aber erstmal sagen, dass die ganze Papiere, Legalisierungen, Übersetzungen hin und her, auch von Unterlagen von meinem Mann,also alles was mit dem Heiratskram und meiner Ankunft nach Deutschland zu tun hatte habe ich  von meinem eigenen Geld bezahlt (Ich habe meine Wohnung in der Ukraine verkauft, deshalb konnte ich das bezahlen)! Wer das durch hat, weiss, wieviel das kostet!
Also bei der Heirat hette er gar kein Risiko eingegangen! Zumindest finanziell!
Und das ist oder war sicher keine Scheinehe!

Und meine egentliche Frage jetzt lautet, kann er mich jetzt einfach so auf die Strasse rausschmeissen, weil er auf einmel keine Lust hat und wie er sagt, er hat umgedacht?(Will auch sagen, dass es keinen Grund aus meiner Seite dazu gibt! Ich habe mich zu 100% wie eine anständige Frau benommen und er mir gar nichts vorwerfen kann !)
Habe ich hier gar keine Rechte?

Habe mich nie dafür INteressiert, weil ich mir so ein Ende im falschem Traum nicht vorstellen koennte!
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.11.2009 um 16:07:13
 
Ausländerrechtlich ist wohl nur relevant, dass du noch nicht lange genug hier warst um eine eigenständige AE bei einer Trennung zu erhalten, siehe §31 AufenthG.
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fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.11.2009 um 16:16:19
 
Bissl mehr Lesestoff dazu bietet auch unsere nette ...
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Alana
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I love i4a


Beiträge: 219
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.11.2009 um 19:06:00
 
Irinka schrieb am 13.11.2009 um 15:46:33:
Und meine egentliche Frage jetzt lautet, kann er mich jetzt einfach so auf die Strasse rausschmeissen, weil er auf einmel keine Lust hat und wie er sagt, er hat umgedacht?


Nein, dein Mann darf dich natürlich nicht einfach auf die Straße setzen. Du hast genausoviel Recht, dich in der gemeinsamen Wohnung aufzuhalten, wie er. Gegen eine von ihm gewünschte Trennung kannst du dich allerdings nicht wehren.

Wenn er sich trennen will, hat er verschiedene Möglichkeiten: er kann ausziehen oder auch innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben (also in einer Art WG ohne gegenseitige Versorgungsleistungen). Wenn er möchte, dass du ausziehst, muss er sich mit dir einigen.

Zu den ausländerrechtlichen Fragen hast du ja schon Antwort erhalten.
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steini007
Gold Member
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 14.11.2009 um 02:28:57
 
Alana schrieb am 13.11.2009 um 19:06:00:
Wenn er möchte, dass du ausziehst, muss er sich mit dir einigen.

... oder einen Antrag bei Gericht stellen, dass ihm die eheliche Wohnung alleine überlassen wird.


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