jojomor schrieb am 11.11.2009 um 12:11:16:hallo zusammen,ich bin hier in deutschland zeit 2 jahren und ein monat ich liebe zusammen mit meiner deutsche frau
Zeitliche Voraussetzungen sind : 3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, und zwei Jahre Ehe mit einem Deutschen. Wenn du also schon vor deiner Eheschließung in Deutschland gelebt hast, könnte das klappen. Bist du erst 2 Jahre hier, dauert es noch ein Jahr, bis du den Antrag stellen kannst.
§ 9
StAGWenn die in § 9
StAG (Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger) genannten Voraussetzungen erfüllt werden, wird die Einbürgerung in der Regel vorgenommen. Nur in atypischen Einzelfällen, kann von der Einbürgerung abgesehen werden. Siehe hierzu auch Nr. 9.0 der
StAR-VwV. § 9 ist auch in Fällen eingetragener Lebenspartnerschaften nach dem LPartG anwendbar.
Wesentliche Voraussetzungen:
3 Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt
seit mind. zwei Jahren eheliche Lebensgemeinschaft mit einem/einer Deutschen
ehel. Lebensgemeinschaft muss noch bestehen
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (
B1 )
Besitz einer Aufenthalterlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
keine Verurteilungen wegen Straftaten über 3 Monate oder 90 Tagessätze
keine Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II
Verlust bzw. Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
Michael