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habe ich recht auf einbürgerungs bentragen (Gelesen: 3.536 mal)
Themen Beschreibung: zwei jahre zusammen mit ehegatte deutsche
jojomor
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11.11.2009 um 12:11:16
 
hallo zusammen,
ich bin hier in deutschland zeit 2 jahren und ein monat ich liebe zusammen mit meiner deutsche frau und meine frage lautet ob ich ein beantrag für stadtangehörigkeit habe?wie und was soll machen?? ich bedanke mich für jeder antwort:::
danke schöne  für alle

PS: ich habe B1 und ich habe auch einbügerungstest geschaft 32 von 33 frage.
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Mikael321
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Antwort #1 - 11.11.2009 um 12:14:15
 
jojomor schrieb am 11.11.2009 um 12:11:16:
hallo zusammen,ich bin hier in deutschland zeit 2 jahren und ein monat ich liebe zusammen mit meiner deutsche frau
Zeitliche Voraussetzungen sind : 3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, und zwei Jahre Ehe mit einem Deutschen. Wenn du also schon vor deiner Eheschließung in Deutschland gelebt hast, könnte das klappen. Bist du erst 2 Jahre hier, dauert es noch ein Jahr, bis du den Antrag stellen kannst.

§ 9 StAG

Wenn die in § 9 StAG (Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger) genannten Voraussetzungen erfüllt werden, wird die Einbürgerung in der Regel vorgenommen. Nur in atypischen Einzelfällen, kann von der Einbürgerung abgesehen werden. Siehe hierzu auch Nr. 9.0 der StAR-VwV. § 9 ist auch in Fällen eingetragener Lebenspartnerschaften nach dem LPartG anwendbar.

Wesentliche Voraussetzungen:

3 Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt
   
seit mind. zwei Jahren eheliche Lebensgemeinschaft mit einem/einer Deutschen

ehel. Lebensgemeinschaft muss noch bestehen
   
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache ( B1 )

Besitz einer Aufenthalterlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
   
keine Verurteilungen wegen Straftaten über 3 Monate oder 90 Tagessätze

keine Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II

Verlust bzw. Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit

Michael
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jojomor
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Antwort #2 - 11.11.2009 um 12:18:23
 
wir sind verheitet zeit 9.01.2006 aber ich bin erst zeit 20 oktober 2007 in deutschland deswegen frage ob ich kann mein deutsche stadtangehörigkeit beantragen nur ich bekomme das wenn ich 3 jahre fertig bin !!!??
danke schönee für jeden antwort
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Mikael321
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Antwort #3 - 11.11.2009 um 12:20:00
 
jojomor schrieb am 11.11.2009 um 12:18:23:
wir sind verheitet zeit 9.01.2006 aber ich bin erst zeit 20 oktober 2007 in deutschland
Also geht es erst am 20 Oktober 2010.

Michael

PS: ICh habe gerade gesehen das du Marokkaner bist. Das heißt, du brauchst dich nicht ausbürgern lassen, da Marokko nicht ausbürgert. Also bei dir, geht es wohl relativ schnell. Allerdings erst in ca. 1 Jahr. Den Antrag kann man 6-8 Wochen vor dem Termin stellen. Also August / September 2010 ! Bitte beachte auch die anderen Bedingungen ! Kein Hartz 4 u.s.w
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jojomor
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Antwort #4 - 11.11.2009 um 12:29:04
 
ich habe kein schtrafen kein sozialleistungen ich habe b1 und ich habe alles dabei ,ich will nur stadtangehörigkeit beantragen aber die antwort dauert bis ein jahr.ich habe auf mein pass aufenthalt von 3 jahr und die zwei jahre sind rum schon und ich suche die schnelliste methode für stadt angehörigkeit.
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jojomor
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Antwort #5 - 11.11.2009 um 12:45:09
 
ich bedanke mich sehr für die antwort und auskunft und ich wünsche ihnen schönen tag noch aber sie können gucken ob sie noch was zu emfehlen haben.
herzlichen danke
jojomor Smiley
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jojomor
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Spielt Arbeitslosengeld I eine Rolle bei der Einbürgerung !!???
Antwort #6 - 04.12.2009 um 11:14:22
 
Ich möchte  nur wissen ob das Arbeitslosengeld I für die Einbürgerung eine Rolle spielt,wenn das sonstige Familieneinkommen so hoch ist,das keine weitern staatlichen Hilfen nötig sind.
PS: Ehegattin ist Deutsche

Vielen Dank Jojomor Smiley
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Antwort #7 - 04.12.2009 um 11:21:11
 
Dazu heißt es in den Vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI zum § 8 StAG unter anderem:

Zitat:
Bei Bezug anderer Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, ist eine Prognoseentscheidung erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus eigenen Kräften zu unterhalten.


Da die sich Regeleinbürgerung für Ehegatten Deutscher bis auf die nachzuweisende Voraufenthaltszeit an den Voraussetzungen des § 8 StAG orientiert - gilt das Zitat entsprechend.

Es wird also einzelfallbezogen durch die EBH zu entscheiden sein, ob in Deinem Falle der ALG I - Bezug für die Einbürgerung "schädlich" ist oder nicht.

Wenn die Einkünfte Deiner Frau so hoch sind, dass perspektivisch ein "Abrutschen" in ALG II nicht zu erwarten ist, sollten die Chancen aber gut stehen.


=schweitzer=
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