Liebe I4A ler,
ich weiß nicht ob die Frage früher gestellt worden ist. Deswegen nochmals:
Meine Situation:
1. Lebe in Dland seit Okt 2003 (6 Jahre). ZZt Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte § 19
2. Will die Mindestaufenthaltszeit für die Einbürgerung von 8 auf 7 Jahre verkürzen.
3. Besitze bereits Sprachkurszertikate B2 und C1 und wurde deswegen vom
BAMF von derTeilnahme an DTZ befreit
4. Besitze Berechtigungsschein (keine Verpflichtung) für den Integrationskurs (DTZ + Orientierungskurs)
5. Einbürgerungstest bestanden 33/33 Punkte.
Augrund meines langjährigen Deutschland-Aufenthalts, Studium in Deutschland und Sprachkenntnisse bin ich über die Lebensverhältnisse in Deutschland sehr gut informiert. Deswegen würde ich gerne statt den kompletten Orienierungskurs zu machen, direkt an die Orientierungskurs-Prüfung teilnehmen.
Volkshochschule sagt dass eine direkte Teilnahme an den Orientierungskurs-Test wäre möglich. Somit bekommt man eine Bestätigung dass er den Orientierungstest bestanden hat aber keine Bestätigung über die ordnungsgemäße Teilnahme an den Orientierungskurs.
Die Frage:Reicht eine bestandene DTZ Prüfung (bzw die Befreiung)
+ Orientierungskurs-Prüfung(keine Teilnahme an den Orientierungskurs sondern direkt die Prüfung) um das Zertifikat Integration zu bekommen ?
Laut Integrationskursverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/intv/__17.html(2) Die Teilnahme am Integrationskurs ist erfolgreich im Sinne von § 43 Abs. 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes, wenn in dem Sprachtest die für das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Deutsch-Test B1) erforderliche Punktzahl nachgewiesen und in dem bundeseinheitlichen Test zum Orientierungskurs die für das Bestehen notwendige Punktzahl erreicht ist.Danke vielmals im Voraus