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Integrationszertifikat - Orientierungskurs notwendig ? (Gelesen: 6.518 mal)
Themen Beschreibung: Oder reicht die O-Kurs Prüfung schon aus ?
jivan
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i4a rocks!


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10.11.2009 um 18:16:43
 
Liebe I4A ler,

ich weiß nicht ob die Frage früher gestellt worden ist. Deswegen nochmals:

Meine Situation:

1. Lebe in Dland seit Okt 2003 (6 Jahre). ZZt Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte § 19
2. Will die Mindestaufenthaltszeit für die Einbürgerung von 8 auf 7 Jahre verkürzen.
3. Besitze bereits Sprachkurszertikate B2 und C1 und wurde deswegen vom BAMF von derTeilnahme an DTZ befreit
4. Besitze Berechtigungsschein (keine Verpflichtung) für den Integrationskurs (DTZ + Orientierungskurs)
5. Einbürgerungstest bestanden 33/33 Punkte.

Augrund meines langjährigen Deutschland-Aufenthalts, Studium in Deutschland und Sprachkenntnisse bin ich über die Lebensverhältnisse in Deutschland sehr gut informiert. Deswegen würde ich gerne statt den kompletten Orienierungskurs zu machen, direkt an die Orientierungskurs-Prüfung teilnehmen.

Volkshochschule sagt dass eine direkte Teilnahme an den Orientierungskurs-Test wäre möglich. Somit bekommt man eine Bestätigung dass er den Orientierungstest bestanden hat aber keine Bestätigung über die ordnungsgemäße Teilnahme an den Orientierungskurs.

Die Frage:

Reicht eine bestandene DTZ Prüfung (bzw die Befreiung) + Orientierungskurs-Prüfung(keine Teilnahme an den Orientierungskurs sondern direkt die Prüfung) um das Zertifikat Integration zu bekommen ?

Laut Integrationskursverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/intv/__17.html

(2) Die Teilnahme am Integrationskurs ist erfolgreich im Sinne von § 43 Abs. 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes, wenn in dem Sprachtest die für das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Deutsch-Test B1) erforderliche Punktzahl nachgewiesen und in dem bundeseinheitlichen Test zum Orientierungskurs die für das Bestehen notwendige Punktzahl erreicht ist.

Danke vielmals im Voraus  Smiley
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lacrima
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Antwort #1 - 10.11.2009 um 18:55:19
 
Na anscheinend klappt es doch mit Studienzeiten in Bayern.. Zwinkernd

jivan schrieb am 10.11.2009 um 18:16:43:
DTZ Prüfung (bzw die Befreiung) + Orientierungskurs-Prüfung(keine Teilnahme an den Orientierungskurs sondern direkt die Prüfung) um das Zertifikat Integration zu bekommen 


Ich denke nicht, dass es ausreicht aber am Besten bei der für Dich zuständigen BAMF-Stelle nachfragen. Weil das ist die Stelle wo Du gegen zwei Zertifikate (Sprach+Orientierungskurs Zertifikat), ein Integrationszertifikat bekommen kannst..
hier klicken
und das ist die einzige Stelle, die Dir verbindlich sagen kann, ob es geht oder nicht..

Bei mir waren sie recht hilfreich. Ich musste aber mein C2 Zertifikat + meine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Orientierungskurs vorlegen..

Gruß,

Lacrima
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The_Sea_HH
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 10.11.2009 um 23:47:34
 
Ich hatte die gleiche Situation(Orientierungskurstest gemacht ohne den Kurs zu besuchen + Studium (C1/C2 ) + Einbürgerungstest)
Ich bin zum BAMF in HH gegangen und mir wurde gesagt daß ich eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs nicht kriegen kann da ich an dem Kurs nicht teilgenommen habe.  Was ich sehr logisch fand.
Die sagten mir aber daß die Leistungen die ich erbracht habe die Integrationsvoraussetzungen erfüllen, und die mir so eine Bescheinigung geben wurden falls die Einbürgerungsbehörde drauf besteht.  Smiley
Ich habe den Antrag (ohne Bescheinigung) gestellt und bei der Einbürgerungsbehörde lief das reibungslos ... ich warte jetzt auf die Entscheidung.
Wie lacrima gesagt hat, ein Besuch zum BAMF oder mindestens ein Anruf wäre in deinem Fall notwendig.
hoffe es klappt bei dir auch...

Beste Wünsche
The_Sea
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jivan
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 13.11.2009 um 18:57:28
 
Hallo Zusammen,

erstmal Danke für Eure Antworten. Ich habe bei BAMF nachgefragt und habe gute Nachrichten.

Leute die nicht verpflichtet sind den Integrationskurs zu machen, können als Selbstzahler direkt den O-Kurs-Test machen und bekommen eine Bescheinigung darüber. Mit dieser Bescheinung + Nachweis der Sprachkenntnisse (B1) kann man von dem BAMF doch Zertifikat I-Kurs bekommen. Somit sind die Kenntnisse über die Lebensverhältnisse in Deutschland sind dokumentiert.

So steht auch im Gesetz:

Laut Integrationskursverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/intv/__17.html

(2) Die Teilnahme am Integrationskurs ist erfolgreich im Sinne von § 43 Abs. 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes, wenn in dem Sprachtest die für das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Deutsch-Test B1) erforderliche Punktzahl nachgewiesen und in dem bundeseinheitlichen Test zum Orientierungskurs die für das Bestehen notwendige Punktzahl erreicht ist.
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